24.07.2003, 17:19:04
Hi !
Hmm, genau die Antwort die Du wiedergibts habe ich bei unserem Einwohnermeldeamt (GT/NRW) auch bekommen. Demnach gibt es im EU-Raum keine 2.Wohnsitzregelung mehr. Vielleicht wird der Begriff noch umgangsprachlich benutzt ???? In dem Sinne ... man ist noch hier oder da *gemeldet*, wohnt aber in einem anderen Land. "Achtung
" das ist jetzt Spekulation. In dem Zusammenhang mal eine anschließende Frage. Ich melde mich jetzt also in D ab weil ich, sagen wir ein halbes jahr in GR leben will. Dort müßte ich mich dann einfach für diese Zeit anmelden (lt. Einwohnermeldeamt). Jetzt habe ich gehört (oder hier gelesen ?), dass es in GR keine Meldepflicht gibt. Hmmmm, wenn dem so ist, und ich mich nicht in GR anmelde .. bin ich dann nicht mehr existent ???? 
Gruß Uli
Hmm, genau die Antwort die Du wiedergibts habe ich bei unserem Einwohnermeldeamt (GT/NRW) auch bekommen. Demnach gibt es im EU-Raum keine 2.Wohnsitzregelung mehr. Vielleicht wird der Begriff noch umgangsprachlich benutzt ???? In dem Sinne ... man ist noch hier oder da *gemeldet*, wohnt aber in einem anderen Land. "Achtung


Gruß Uli