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Zweitwohnsitz - erotokritos - 24.07.2003

Hallo!
Heute habe ich mich auf meiner Gemeindeverwaltung in D erkundigt, ob ich, wenn ich meinen Hauptwohnsitz nach GR verlege, in D einen Zweitwohnsitz angemeldet haben könne. Sie haben gesagt: Nein.
Ich habe mich gewundert, denn umgekehrt höre ich oft davon, dass Leute in D gemeldet sind und einen Zweitwohnsitz in "was weiß ich wo" haben.
Kann mir irgendjemand etwas dazu sagen?

http://www.sulzbuerg.net


Zweitwohnsitz - Tobi - 24.07.2003

Aber ja.
Nur: Es gibt keinen *Zweit*wohnsitz, insofern haben die recht und waren nur zu faul, es Dir zu erklaeren.

Du kannst jederzeit in GR und in D je einen Wohnsitz haben, habe ich auch, kein Problem.
Nur sind beides vom Einwohnermelderecht wie auch vom Steuerrecht her *Erst*wohnsitze.

Das Einwohneramt interessiert ueberhaupt nicht, wie lange Du hier oder dort bist. Das interessiert nur die Steuer.

Da wirds dann wieder lustig...

aber solange gilt: Geh einfach hin und melde deinen Wohnsitz an wo Du willst - oder melde ihn gar nicht erst ab.




Zweitwohnsitz - Avrio - 24.07.2003

Hi !
Hmm, genau die Antwort die Du wiedergibts habe ich bei unserem Einwohnermeldeamt (GT/NRW) auch bekommen. Demnach gibt es im EU-Raum keine 2.Wohnsitzregelung mehr. Vielleicht wird der Begriff noch umgangsprachlich benutzt ???? In dem Sinne ... man ist noch hier oder da *gemeldet*, wohnt aber in einem anderen Land. "Achtung Wink" das ist jetzt Spekulation. In dem Zusammenhang mal eine anschließende Frage. Ich melde mich jetzt also in D ab weil ich, sagen wir ein halbes jahr in GR leben will. Dort müßte ich mich dann einfach für diese Zeit anmelden (lt. Einwohnermeldeamt). Jetzt habe ich gehört (oder hier gelesen ?), dass es in GR keine Meldepflicht gibt. Hmmmm, wenn dem so ist, und ich mich nicht in GR anmelde .. bin ich dann nicht mehr existent ???? Wink

Gruß Uli




Zweitwohnsitz - Katerina - 24.07.2003

Also mal halblang, du machst deine Existenz ja wohl nicht von irgend so einem Papier abhängig, lieber Uli.
Das wäre ja entsetzlich... All die Staaten in denen die Menschen sich nicht 'anmelden' können, müssen, wie auch immer...
Das Ganze mündet also letztlich in die Frage, was Sinn und Zweck einer Anmeldung ist. Und da gibt es natürlich einige Gründe die dafür, bzw. eher dagegen sprechen. Stichworte: offeneres Europa, persönliche Freiheitsrechte, Staatskontrolle, die (vor allem emotional gesehen) eher dagegen sprechen, andererseits 'Verbrechensbekämpfung' was wahrscheinlich eher dafür sprechen würde. Und zu guter Letzt natürlich das liebe Geld.
Schließlich muß der Staat ja auch irgendwoher seine Kohle generieren.
grüßleins, Katerina




Zweitwohnsitz - Avrio - 24.07.2003

Hi !
Ne, klar .. um das Papier geht es mir sicher nicht Wink Mir geht es um den rein praktischem Aspekt... Ich melde mich in D ab .. habe also meiner Pflicht Genüge getan ... und melde mich in GR nicht an, weil ich das dort ja nicht brauche. Dann bin ich doch faktisch für alle Behörden verschwunden - was mich z.B. im Falle des Fiamtes nicht weiter stören würde Wink

Gruß Uli




Zweitwohnsitz - erotokritos - 24.07.2003

Hi, Tobi!
Für deine Antwort, besonders was die Steuer betrifft, spricht auch folgendes:
Als ich heute am Konsulat anrief um mal von denen zu hören, was sie für die Einfuhr meines (älteren, kleinen) PKW bei einem Umzug nach GR für Unterlagen haben wollten, meinten sie unter anderem, eine Abmeldebescheinigung. (Nicht die des des Autos, sondern meine)
Mir schwant, es kommen viele, von mir noch gar nicht erkannte Aufgaben und Abenteuer auf mich zu Wink




Zweitwohnsitz - dpan - 24.07.2003

Hallo Franz,
Franz schrieb:
>Als ich heute am Konsulat anrief um mal von denen zu hören, was sie für die Einfuhr meines (älteren, kleinen) PKW bei einem Umzug nach GR für Unterlagen haben wollten, meinten sie unter anderem, eine Abmeldebescheinigung

Nur mal als Tipp, die meisten Unterlagen für dein Auto wirst Du wahrscheinlich habe, aber was der Zoll in Griechenland noch haben will, ist die sogenannte "EWG Übereinstimmungsbescheinigung" für dein Auto, die vom Hersteller augestellt wird. Da stehen alle Daten des Fahrzeugs drinn, und auch welcher EU Richtlinie dein Kat. entschpricht. Außerdem mußt du bei der Einreise in Gr. an der Grenze angeben daß Du das Auto Verzollen willst, und Du mußt auch angeben welcher Zoll das macht. Dann bekommst Du an der Grenze noch eine Bescheinigung, und hast denn einen Monat Zeit, um das Auto zu verzollen, und griechische Kennzeichen zu bekommen.

Gruß Dennis




Zweitwohnsitz - antheo - 25.07.2003

Hallo Uli,

ich glaube, du verwechseltst hier etwas. In D gibt es die Medlepflicht, da das oertliche Rathhaus manche Behoerdengaenge konzentriert : u.a. senden sie dir auch die Steuerkarte zu.
Das ist in Gr etwas anders. Da gibt es keine Meldepflicht an Rathhaus, jedoch die Steuerbehoerde fuert ihre eigenes Einwohner-Register. Willst du als deutscher in Griechenland *irgendetwas* tun, so etwas wie in Miete wohnen, Haus bauen oder gar nur arbeiten (als Angestellter oder Selbstaendiger), wie Carmen sagt Fuehrerschein machen, Strom-, Telefon- oder Wasseranschluss beantragen und so viiiiiiels mehr, so wird *sofort* nach deiner griechischen Ust.Id.Nr. "A.F.M." (sprich A-Fi-Mi) geftragt. Die bekommst du nur an deinem regional zustaendigen Finanzamt.

Also, wie du siehst, kannst du in Gr garnicht unangemeldet bleiben.
Oder glaubt jemand, er kann hier wie Robin-Hood durch die Waelder streifen ?????

Gruss,
Andreas




Zweitwohnsitz - Nic - 25.07.2003

Also ich lebe schon seit 13 Jahren in Athen, wobei ich immer bei meinen Eltern angemeldet war/bin. In meinem Personlausweis stand dann die deutsche Adresse, aber die Deutsche Botschaft hatte in meinen Reisepass mit Hand "Wohnsitz: Athen/Griechenland" reingeschrieben. Als ich das mal in meinem Personalausweis aendern wollte, meinte die Dame, dass das sowieso egal waer, denn die Adresse stimme doch. Ich persoenlich glaube, dass da sowieso keiner nachguckt, soweit die Adressen legal sind und stimmen. Jeder Beamte kann Dir da sowieso was anderes erzaehlen.....das ist nicht nur in GR so.....Ich wollte jedenfalls das Richtige machen, aber man hat mich nicht gelassen...

Gruss
Nicole




Zweitwohnsitz - antheo - 25.07.2003

Hallo Nic,

als Angestellte hast du aber eine A.F.M. und I.K.A.
Da hast du die adresse deiner Eltern angegeben oder deinen richtigen Wohnsitz ?

Im Zweifelsfall kannst du dich immer auf diese Eintragung in die DOY oder IKA berufen. Die sind schliesslich EDV-Technisch gut organisiert.
*zumindest* in Athen, gell ?

Gruss,
Andreas




Zweitwohnsitz - erotokritos - 25.07.2003

Wenn ich mir hier die Antworten so durchlese: Sie sind so verwirrend, dass ich dazu neige, gar nichts zu tun Wink , und alles auf mich zukommen zu lassen. Werde ich wohl nicht, und so danke ich auch für all die gut gemeinten Tips.




Zweitwohnsitz - Nic - 28.07.2003

Moins!

Hier in Athen war und bin ich ganz normal mit meiner "richtigen" Adresse angemeldet.
In D wollte man davon nichts wissen.....LACH!!!

gruss, Nicole




Zweitwohnsitz - antheo - 28.07.2003

Nicole Memilas schrieb:
> Moins!
>
> Hier in Athen war und bin ich ganz normal mit meiner "richtigen" Adresse angemeldet.
> In D wollte man davon nichts wissen.....LACH!!!
>
> gruss, Nicole

ja, das ist so. Meldepflicht in D betrifft Anschriften in D und fuer die Griechen vis versa.
Das ist sehr einfach !

Gruss,
Andreas