30.09.2008, 21:18:21
Das Wort "Unternehmer" deutet ja nicht auf ein Handwerk hin, sondern auf ein Gewerbe. Der Bauunternehmer handelt in GR als Auftraggeber für den Subunternehmer dann (Handwerk hin oder her) die Arbeiten ausführen. Dafür braucht man keinen Meister, denn der Unternehmer führt keine Arbeit selbst aus. Wenn doch, dann braucht er ggf. die entsprechende Qualifikation.
Wenn man ein Haus kauft, dann vom Unternehmer, welcher dann für Mängel gegenüber dem Käufer haftet. Der Bauunternehmer hat dann aber gegenüber seinen Subunternehmern Ansprüche bei Mängeln. Soweit die Theorie :-) In der Praxis ist es wahrscheinlich wurscht wer haftet... Es ist dann bestimmt eine Sache für den Anwalt und die Geduld! :-)
Wenn man ein Haus kauft, dann vom Unternehmer, welcher dann für Mängel gegenüber dem Käufer haftet. Der Bauunternehmer hat dann aber gegenüber seinen Subunternehmern Ansprüche bei Mängeln. Soweit die Theorie :-) In der Praxis ist es wahrscheinlich wurscht wer haftet... Es ist dann bestimmt eine Sache für den Anwalt und die Geduld! :-)