28.02.2008, 07:26:49
Also falls ihr in Gr irgendwelche Einnahmen habt müßtet ihr diese dem deutschen Finanzamt mitteilen. Da diese Einnahmen schon in Gr. besteuert wurden müßt ihr in De nicht noch einmal Steuern dafür zahlen(Doppelbesteuerungsabkommen zwischen D und Gr.) Allerdings fallen diese Einnahmen unter den Progressionsvorbehalt(bin nicht mehr sicher, ob das Wort genauso heißt). Dieser hat eventuell Einfluß auf eure deutschen Einkommenssteuerabgaben, sprich wenn Du normalerweise einen Steuersatz von z.B. 42 % hättest könnte dieser durch die zusätzlichen Einnahmen aus Gr. etwas ansteigen. Diese Info erhielt ich von einer Freundin in D, die beim Finanzamt arbeitet.
Da ihr in D nur Kapitalerträge habt und in Gr. warscheinlich auch nicht Millionen scheffelt, könnt ihr es ganz beruhigt in D angeben. Ich habe es gemacht und mir hat es keinen Schaden zugefügt.
Susi
P.S. Hier auf Samos habe ich noch keinen Steuerberater gefunden, der sich auch mit deutschem Steuerrecht auskennt(sie behaupten zwar sie wären auf internationaler Ebene tätig, aber da hier das Steuerrecht ständig wechselt und in D sich auch ständig etwas ändert habe ich gar kein gutes Gefühl dabei, noch dazu, wo hier sowieso jeder behauptet alles zu können). Ich lasse mir aber gerne einen internationalen Steuerberater empfehlen.
Da ihr in D nur Kapitalerträge habt und in Gr. warscheinlich auch nicht Millionen scheffelt, könnt ihr es ganz beruhigt in D angeben. Ich habe es gemacht und mir hat es keinen Schaden zugefügt.
Susi
P.S. Hier auf Samos habe ich noch keinen Steuerberater gefunden, der sich auch mit deutschem Steuerrecht auskennt(sie behaupten zwar sie wären auf internationaler Ebene tätig, aber da hier das Steuerrecht ständig wechselt und in D sich auch ständig etwas ändert habe ich gar kein gutes Gefühl dabei, noch dazu, wo hier sowieso jeder behauptet alles zu können). Ich lasse mir aber gerne einen internationalen Steuerberater empfehlen.