14.06.2007, 09:15:58
Hallo,
es gibt ein ziemlich neues Urteil eines Obergerichtes (Ich weiß nicht mehr, ob es Bundessozialgericht, Bundesgerichtshof oder Verfassungsgericht war), das hat im Falle von Mallorca-Rentnern entschieden, daß sie keinen Wohnsitz in Deutschland brauchen, wenn sie in Deutschland ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Ich erinnere mich leider auch nicht daran, ob sie freiwillig oder gesetzlich versichert waren, aber es war die DAK. Vielleicht helfen dir diese rudimentären Aussagen ja ein wenig weiter.
Liebe Grüße von der Nachbarinsel
petraki
es gibt ein ziemlich neues Urteil eines Obergerichtes (Ich weiß nicht mehr, ob es Bundessozialgericht, Bundesgerichtshof oder Verfassungsgericht war), das hat im Falle von Mallorca-Rentnern entschieden, daß sie keinen Wohnsitz in Deutschland brauchen, wenn sie in Deutschland ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Ich erinnere mich leider auch nicht daran, ob sie freiwillig oder gesetzlich versichert waren, aber es war die DAK. Vielleicht helfen dir diese rudimentären Aussagen ja ein wenig weiter.
Liebe Grüße von der Nachbarinsel
petraki