Steuern u. selbständige Arbeit - Druckversion +- Go2Hellas (http://www.gotohellas.gr) +-- Forum: Auswandern nach und Leben in GR (http://www.gotohellas.gr/forum-3.html) +--- Forum: Arbeiten (http://www.gotohellas.gr/forum-14.html) +--- Thema: Steuern u. selbständige Arbeit (/thread-3665.html) |
Steuern u. selbständige Arbeit - Gerhardte - 19.05.2007 Hallo, möchte im Sommer in GR selbständig tätig im Tourismussektor werden. Dazu möchte ich in Deutschland ein Nebengewerbe anmelden. Bei Nebengewerbe und ein Höchsteinkommen unter 17.500,-- € bin ich dann auch von der Umsatzsteuer befreit und auch von der Voranmeldung, erhalte allerdings keine Umsatzsteuerrückerstattung. Habe allerdings schon einiges investiert, bekomme keine UmSt zurüch, aber ich meine, es ist einfacher, die Einkommensteuererklärung nur jährlich und ohne einen Steuerberater zu machen. Ich möchte mich dann als selbständiger nach Griechenland entsenden, um dort zu arbeiten. Ein Gewerbe möchte ich in GR vorerst noch nicht eröffnen. Laut EU-Entsendegesetz, Freizügigkeitsgesetz und Doppelbesteuerungsabkommen ist das alles möglich (laut Papier). Steuer zahle ich laut Doppelbesteuerungsabkommen in Deutschland, wenn ich keine Betriebsstätte in Griechenland habe. Habe auch nur ein Grundstück und darauf wird hoffentlich bald mal gebaut. Von dort führe ich diesen Jahr nicht meine Geschäfte und ich habe auch keine andere Betriebsstätte. Können mich die griechischen Behörden trotzdem ärgern? Nach EU-Recht und sonstige Abkommen halten sie die ja nicht immer so oder gibt es andere Art der Selbständigkeit? Gruss Tom Steuern u. selbständige Arbeit - Tobi - 19.05.2007 Kurze Antwort: Ja, klar koennen sie. Ob zu Recht oder nicht, spielt ja keine Rolle. Recht haben und es bekommen sind gerade auf dem Sektor zwei ganz verschiedene Dinge. Ich selber fuehre gerade eine sehr erheiternde Korrespondenz mit dem deutschen FA, das von mir fuer mehrere Jahre Steuern haben moechte, einfach nur, weil ich eine weile in D einen Wohnsitz hatte neben dem in GR. Das ist hochgradig laecherlich und hat keine Aussicht auf Erfolg, aber es nervt, kostet Zeit und evtl schoen Geld fuer einen Anwalt. "Richtige" Firmen, die sowas machen, haben meistens eine eigene Abteilung oder bezahlen eh einen Steuerberater, der sich um diese Dinge dann kuemmert. Wenn Du das selbst machen willst - viel Spass. Warum meldest Du nicht ein Gewerbe in GR an? Dann hast Du den Aerger nicht, und die Besteuerung hier ist alles in allem im Vergleich zu D hoechst erfreulich. Steuern u. selbständige Arbeit - niki04 - 19.05.2007 Also Tom, die griechischen Behörden können dich immer ärgern und werden es auch bestimmt tun! Deine Recherche im EU-Recht ist ja sehr gründlich und umfangreich, und wahrscheinlich auch korrekt. ABER ... die Umsetzung in griechsches Recht, was ja immer die Verabschiedung von Ausführungsbestimmungen im griechischen Parlament voraussetzt, hinkt im Allgemeinen jahrelang hinter der europäischen Gesetzgebung her. UND... selbst wenn die griechischen Gesetze erlassen sind, wissen die regionalen und örtlichen Behörden oft noch monatelang nicht, wie sie aktuell verfahren sollen. ALSO... deine Überlegungen sind rein theoretischer Natur und die Praxis und die Erfahrungen vor Ort sprechen eine ganz andere Sprache. Wo du dich über den aktuellen Stand der Dinge v e r l ä s s l i c h erkundigen kannst, weiß v i e l l e i c h t die Deutsche Botschaft in Athen ??? > FRITZ Steuern u. selbständige Arbeit - Petzy - 19.05.2007 Hallo, jetzt habe ich doch auch noch mal ne Frage wegen Steuern und Arbeiten. Ich schreibe noch ab und zu Artikel für Deutschland auf Rechnung, mache dafür in D jährlich eine Einkommen- und Umsatzsteuererklärung. Ich würde aber mich aber eigentlich ganz gerne in D abmelden. Wie läuft das dann? Einkommenssteuer zahle ich eh nie, aber Umsatzsteuer muss ich immer ein bißchen abführen. Soll ich jetzt nur deswegen in D gemeldet bleiben? LG Petra aus Paros Steuern u. selbständige Arbeit - Tobi - 19.05.2007 Noe. Solltest Du nicht. Du kannst Dich in D abmelden, dann eroeffnest Du in GR ein Gewerbe und zahlst in GR auch Einkommensteuer. Besorg Dir eine europaeische USt-ID (VIES, kriegst Du beim Finanzamt). Wenn der Rechnungsempfaenger in D auch eine solche hat, berechnest Du keine Umsatzsteuer. So mach ich das seit Jahren. Problem eventuell: Du wirst in GR sozialversicherungspflichtig bei der OAEE (frueher TEWE), und die Verbrecher fressen Dir die Haare vom Kopf. Das faengt ganz harmlos an, nach ein paar Jahren sinds dann schon 300 Euros im Monat. Und es gibt kaum einen Weg dran vorbei. Wenn Du also eh schon OAEE zahlst bzw. Deine deutsche KV aufgeben moechtest - OK. Ansonsten koennte es teurer werden. Steuern u. selbständige Arbeit - Petzy - 20.05.2007 Hallo Tobi, danke für die Inforamtionen! Du schriebst: "Problem eventuell: Du wirst in GR sozialversicherungspflichtig bei der OAEE (frueher TEWE), und die Verbrecher fressen Dir die Haare vom Kopf. Das faengt ganz harmlos an, nach ein paar Jahren sinds dann schon 300 Euros im Monat. Und es gibt kaum einen Weg dran vorbei." Dann bringts das eh nicht für mich, denn hier bin ich ja Angestellte und bei der IKA, in D habe ich nur ein kleines Zubrot. Mich stört auch gar nicht die Einkommenssteuererklärung in D, mich stört eher, dass ich hier bei der deutschen Botschaft nun das doppelte für die Ausstellung eines neuen Reisepasses zahlen soll, was ich muss, solange ich noch in D gemeldet bin. Mich stört auch einfach, dass ich da immer jemand anbetteln muss in D etc. Ist halt alles etwas kompliziert. Dachte, vielleicht wäre es möglich, deutscher Steuerzahler zu sein ohne Wohnsitz in Deutschland, aber das ist wohl zu abstrus, als dass es da eine Regelung gibt. Danke nochmal. Petra aus Paros Steuern u. selbständige Arbeit - Tobi - 20.05.2007 Petzy schrieb:Dann bringts das eh nicht für mich, denn hier bin ich ja Angestellte und bei der IKAGerade dann bringt es was! Denn Du zahlst entweder IKA oder OAEE, nie beides! D.h. viel mehr als im Moment wirst Du nicht bezahlen muessen. Petzy schrieb:mich stört eher, dass ich hier bei der deutschen Botschaft nun das doppelte für die Ausstellung eines neuen Reisepasses zahlen sollNa, Du hast Sorgen. Alle wieviele Jahre holst Du Dir denn einen neuen Pass??? Petzy schrieb:Dachte, vielleicht wäre es möglich, deutscher Steuerzahler zu sein ohne Wohnsitz in DeutschlandGeht vielleicht auch, keine Ahnung, da musst Du echt einen wahrhaftigen Steuerberater fragen. Aber wer um Himmels willen wird das denn wollen??? Sich freiwillig mit zwei Finanzaemtern rumschlagen? Nur damit Du Deinen Pass billiger hast? Sorry, das wird ein ganz, ganz schlechter Deal und hoert sich fuer mich ohne weitere, wirklich gute Gruende, sorry, sehr abseitig an. Wenn Du zwei Wohnsitze hast, wirst Du von beiden Finanzaemtern gequaelt werden, sobald die nicht beide zweifelsfrei kapieren, wo Du Geld verdienst und wo nicht. Glaub mir einfach, dass sie das in den seltensten Faellen kapieren. Und dann, wie gesagt, heisst es, mindestens einen, womoeglich zwei Anwaelte/Steuerberater zu beschaeftigen oder aber doppelt Steuern bezahlen und vergeblich hoffen, die Haelfte mal von irgendwem wiederzukriegen. Nee, ich sag mal, ohne echt gute Gruende (und ich meine jetzt mal rational nachvollziehbare gute Gruende wie z.B. tatsaechlich in beiden Laendern taetig zu sein) verstehe ich nicht, was daran so schlimm ist, in GR weniger Steuern zu bezahlen als in D und dafuer alle 15 Jahre ein paar Euro fuer den Pass draufzulegen... Steuern u. selbständige Arbeit - Petzy - 21.05.2007 Tobi, du magst den Kopf schütteln, aber glaub mir, alles so zu lassen wie es ist, ist sicher das beste. Bei mir geht es um Summen, die absolut lächerlich sind, da brauch ich auch keinen Steuerberater. Außerdem muss ich als freier Journalist in D kein Gewerbe anmelden, hatte nie eins, und mir das in Gr nun anzutun... Ne, glaub mir, da ist doch alles super, so wie es ist. Dachte nur, man könnte die Situation vereinfachen, aber dank deiner Infos weiß ich jetzt, dass alles schon sehr einfach war und jede Veränderung nur alles komplizierter machen würde. Danke nochmal, viele Grüße Petra aus Paros Steuern u. selbständige Arbeit - Tobi - 21.05.2007 Warum sollte ich den Kopf schuetteln? Nur, wenn Du zwei Wohnsitze & Gewerbe haettest haben wollen - das haette ich schraeg gefunden. Aber selbst das bleibt nun wirklich Dir ueberlassen Steuern u. selbständige Arbeit - Maurice1409 - 13.06.2007 Hallo Tobi, hallo Petra, diese Diskussion hat mich besonders gut interessiert. Dabei konnte auf meinen Fall etwas lernen, bin aber nicht ganz einverstanden. Vielleicht hängt es aber damit zusammen daß ich keine Erfahrung im Griechischen Steuerrecht habe. Nun, ich baue doch das Haus in Elliniko. Wenn dieses Haus steht, nächstes Jahr oder so, habe ich ein Wohnsitz in Griechenland. Ich kann dann eine Firma in Griechenand gründen. Die UMsätze, die ich in Deutschland mache, werden dann als Auslandsumsätze in Griechenland versteuert. Die Mehrwertsteuer bleibt in Deutschland, weil die Rechnungen, die ich schreibe gehen an Deutschen Unternehmen und werden von diesen Unternehmen dort bezahlt. Aber die Einkommensteuer, die kann ich in Griechenland versteuern. Und da habe ich mir gedacht auch etwas Steuer gegenüber Deutschland zu spaaren. Ich bin selbstständiger Informatiker und zahle in Deutschland so wahnsinnig viel steuer, daß ich mir schon lange überlege wie ich weniger bezahlen könnte. In Griechenland kann ich zumindest die ganzen Kosten für das Haus in Elliniko geltend machen. Es kann ja nicht sein, daß ich auf das Geld, was ich in Griechenland in das Haus inverstiere, in Deutschland auch noch Steuer zahlen muss. Natürlich dauert es bei mir noch etwas, bis es so weit ist, habe aber mit dieser Strategie gute Hoffnungen in der Zukunft weniger Geld an dem Staat zu überlassen. Ich brauche nur einen guten Steuerberater in Griechenland. Viele Grüße Maurice Steuern u. selbständige Arbeit - Tobi - 13.06.2007 Erstens: Ob Du einverstanden bist oder nicht, hat in D UND in GR noch nie ein Finanzamt interessiert Das ganze ist wesentlich komplizierter, als es auf den ersten Blick wirkt. Glaubs mir einfach, ich befasse mich da seit fast 10 Jahren mit. Besorg Dir vor allem in der Tat einen guten Steuerberater in GR. Und wenn Du unbedingt einen Wohnsitz in D behalten willst - wovon ich stark abrate, siehe oben - dann brauchst Du auch einen guten Steuerberater in D. Grundsaetzlich: Wenn Du in GR eine Firma gruendest (kein Personengewerbe!! sondern eine OE oder sowas in der Art), dann - werden die durch diese erzielten Einkuenfte auch in GR versteuert und - nein, Du berechnest deutschen Kunden dann keine Umsatzsteuer. Brauchst nur eine europaeische USt-ID und Deine Kunden auch. Genauso grundsaetzlich: - Die Haelfte des OE-Gewinnes wird immer dem persoenlichen Gewinn ihrer Teilhaber zugerechnet und als solches versteuert. D.h. Du als Privatperson zahlst Einkommensteuer fuer einen Teil des OE-Gewinnes. Aber wo? Das griechische Steuerrecht sagt ganz klar, in Griechenland. Aber frag mal ein deutsches Finanzamt.... genau deshalb rate ich von einem zweiten Wohnsitz ab. Muss aber jeder selbst wissen... Steuern u. selbständige Arbeit - Maurice1409 - 13.06.2007 Hallo Tobi, danke für Deine Antwort. Ich glaube es Dir ja schon. Ich lerne noch. Ich kann verstehen daß meine Vorstellungen etwas Theoretisch sind. Du hast ja offensichtlich viel Erfahrung. Um davon zu lernen bin ich ja hier. Viele Grüße Maurice Steuern u. selbständige Arbeit - Reginax - 14.06.2007 Tobi schrieb:Und wenn Du unbedingt einen Wohnsitz in D behalten willst - wovon ich stark abratewenn ich da mal kurz zwischenfragen darf? der einzige Grund, dass wir einen Wohnsitz in D behalten haben, ist der, dass wir uns in unserer ehemaligen gesetzlichen Krankenkasse weiterhin freiwillig versichert haben. Und da soll der deutsche Wohnsitz zwingend sein. Kann das jemand bestätigen, oder ist das vielleicht gar nicht so? neblige Grüße Regine Steuern u. selbständige Arbeit - Tobi - 14.06.2007 Ist unterschiedlich. Bei meiner KK (allerdings ein private) ist das nicht so. Bin dort ohne Wohnsitz in D versichert, und die finden das prima, weil meine Arztrechnungen immer niedriger sind... Steuern u. selbständige Arbeit - petraki - 14.06.2007 Hallo, es gibt ein ziemlich neues Urteil eines Obergerichtes (Ich weiß nicht mehr, ob es Bundessozialgericht, Bundesgerichtshof oder Verfassungsgericht war), das hat im Falle von Mallorca-Rentnern entschieden, daß sie keinen Wohnsitz in Deutschland brauchen, wenn sie in Deutschland ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Ich erinnere mich leider auch nicht daran, ob sie freiwillig oder gesetzlich versichert waren, aber es war die DAK. Vielleicht helfen dir diese rudimentären Aussagen ja ein wenig weiter. Liebe Grüße von der Nachbarinsel petraki Steuern u. selbständige Arbeit - Reginax - 14.06.2007 Danke euch Beiden! Das einfachste wäre es ja, meine Kasse zu fragen, aber ich will keine schlafende Hunde wecken |