19.05.2007, 09:15:14
Hallo,
möchte im Sommer in GR selbständig tätig im Tourismussektor werden. Dazu möchte ich in Deutschland ein Nebengewerbe anmelden. Bei Nebengewerbe und ein Höchsteinkommen unter 17.500,-- € bin ich dann auch von der Umsatzsteuer befreit und auch von der Voranmeldung, erhalte allerdings keine Umsatzsteuerrückerstattung. Habe allerdings schon einiges investiert, bekomme keine UmSt zurüch, aber ich meine, es ist einfacher, die Einkommensteuererklärung nur jährlich und ohne einen Steuerberater zu machen. Ich möchte mich dann als selbständiger nach Griechenland entsenden, um dort zu arbeiten. Ein Gewerbe möchte ich in GR vorerst noch nicht eröffnen. Laut EU-Entsendegesetz, Freizügigkeitsgesetz und Doppelbesteuerungsabkommen ist das alles möglich (laut Papier). Steuer zahle ich laut Doppelbesteuerungsabkommen in Deutschland, wenn ich keine Betriebsstätte in Griechenland habe. Habe auch nur ein Grundstück und darauf wird hoffentlich bald mal gebaut. Von dort führe ich diesen Jahr nicht meine Geschäfte und ich habe auch keine andere Betriebsstätte. Können mich die griechischen Behörden trotzdem ärgern? Nach EU-Recht und sonstige Abkommen halten sie die ja nicht immer so oder gibt es andere Art der Selbständigkeit? Gruss Tom
möchte im Sommer in GR selbständig tätig im Tourismussektor werden. Dazu möchte ich in Deutschland ein Nebengewerbe anmelden. Bei Nebengewerbe und ein Höchsteinkommen unter 17.500,-- € bin ich dann auch von der Umsatzsteuer befreit und auch von der Voranmeldung, erhalte allerdings keine Umsatzsteuerrückerstattung. Habe allerdings schon einiges investiert, bekomme keine UmSt zurüch, aber ich meine, es ist einfacher, die Einkommensteuererklärung nur jährlich und ohne einen Steuerberater zu machen. Ich möchte mich dann als selbständiger nach Griechenland entsenden, um dort zu arbeiten. Ein Gewerbe möchte ich in GR vorerst noch nicht eröffnen. Laut EU-Entsendegesetz, Freizügigkeitsgesetz und Doppelbesteuerungsabkommen ist das alles möglich (laut Papier). Steuer zahle ich laut Doppelbesteuerungsabkommen in Deutschland, wenn ich keine Betriebsstätte in Griechenland habe. Habe auch nur ein Grundstück und darauf wird hoffentlich bald mal gebaut. Von dort führe ich diesen Jahr nicht meine Geschäfte und ich habe auch keine andere Betriebsstätte. Können mich die griechischen Behörden trotzdem ärgern? Nach EU-Recht und sonstige Abkommen halten sie die ja nicht immer so oder gibt es andere Art der Selbständigkeit? Gruss Tom