Vaterschaftsanerkennung / Erbschaft

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#9
Mit den Griechen verhaelt es sich doch ein bisschen anders, da es offiziell den Status des Auslandsgriechen gibt. Die griechische Staatsangehoerigkeit geht nicht so einfach verloren. Ich weiss von einer Frau mitte vierzig mit deutscher Mutter und griechischem Vater in D geboren. Zur Zeit ihrer Geburt mussten die Eltern zwischen den beiden Staatsangehoerigkeiten waehlen. Sie waehlten die deutsche und verzichteten sogar schriftlich auf die griechische. Als diese Frau dann einen Griechen heirateten und nach Griechenland ziehen wollte, bekam sie anstaltslos einen griechischen Personalausweis und zwar auf Grund ihrer Abstammung von einem griechischen Vater.
Was den Militardienst betrifft, so hat ein griechischer Mann, der ausserdem noch eine deutsche Staatsangehoerigkeit besitzt und dazu noch in D aufgewachsen ist das Recht, seinen Militaerdienst in D zu machen und ist damit in GR von seiner Verplichtung frei.
Im uebrigen sind auch meine Kinder in Deutschland geboren und wir haben sie auf dem Konsulat in Stuttgart gemeldet. Erst spaeter, als wir nach Griechenland zogen wurden sie in das Familienregister im Dorf meines Mannes eingetragen.
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#9
Mit den Griechen verhaelt es sich doch ein bisschen anders, da es offiziell den Status des Auslandsgriechen gibt. Die griechische Staatsangehoerigkeit geht nicht so einfach verloren. Ich weiss von einer Frau mitte vierzig mit deutscher Mutter und griechischem Vater in D geboren. Zur Zeit ihrer Geburt mussten die Eltern zwischen den beiden Staatsangehoerigkeiten waehlen. Sie waehlten die deutsche und verzichteten sogar schriftlich auf die griechische. Als diese Frau dann einen Griechen heirateten und nach Griechenland ziehen wollte, bekam sie anstaltslos einen griechischen Personalausweis und zwar auf Grund ihrer Abstammung von einem griechischen Vater.
Was den Militardienst betrifft, so hat ein griechischer Mann, der ausserdem noch eine deutsche Staatsangehoerigkeit besitzt und dazu noch in D aufgewachsen ist das Recht, seinen Militaerdienst in D zu machen und ist damit in GR von seiner Verplichtung frei.
Im uebrigen sind auch meine Kinder in Deutschland geboren und wir haben sie auf dem Konsulat in Stuttgart gemeldet. Erst spaeter, als wir nach Griechenland zogen wurden sie in das Familienregister im Dorf meines Mannes eingetragen.
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Vaterschaftsanerkennung / Erbschaft - von Britta - 16.01.2007, 19:06:26
Vaterschaftsanerkennung / Erbschaft - von niki04 - 17.01.2007, 21:04:10
Vaterschaftsanerkennung / Erbschaft - von e_rosch - 18.01.2007, 13:09:25
Vaterschaftsanerkennung / Erbschaft - von Britta - 19.01.2007, 09:43:57
Vaterschaftsanerkennung / Erbschaft - von Petra - 19.01.2007, 15:53:05
Vaterschaftsanerkennung / Erbschaft - von Carmen - 23.01.2007, 15:29:56
Vaterschaftsanerkennung / Erbschaft - von Britta - 24.01.2007, 20:27:29
Vaterschaftsanerkennung / Erbschaft - von e_rosch - 25.01.2007, 09:40:13

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