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Vaterschaftsanerkennung / Erbschaft - Druckversion

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Vaterschaftsanerkennung / Erbschaft - Britta - 16.01.2007

hallo,

ich lebe in deutschland und habe eine frage zur

Vaterschaftsanerkennung/Erbrecht

in griechenland. ich würde mich freuen, wenn mir jemand behilflich sein könnte Smile

kurzer Sachverhalt:
-> ich (deutsche staatsangehörige) hatte eine 8 jährige beziehung mit einem griechischen staatsbürger, woraus unser gemeinsamer sohn hervor ging
-> leider haben wir uns getrennt
-> ich besitze eine europäische geburtsurkunde, apostille und eine vaterschaftsanerkennung
-> wir sind beide griechisch-orthodox getauft in thessaloniki/sindos, habe aber selber keine unterlagen darüber in deutschland

meine fragen:
-> wie kriege ich das hin, dass ben in griechenland als sohn von seinem vater registriert wird? er ist sein einzigstes kind
-> erbt er später mal? aber wie, wenn keiner in sindos weiß das er existiert? z.b. anteile von dem haus und dem grundstück
-> an wen kann ich mich wenden?

leider spreche ich selber sehr, sehr schlecht griechisch (so gut wie gar nicht), also wären deutschsprachige oder englischsprachige hinweise am besten Smile

danke
britta


Vaterschaftsanerkennung / Erbschaft - niki04 - 17.01.2007

Hallo Britta,
Ich würde mich mit dem Problem an die Rechtsabteilung der Deutschen Botschaft in Athen wenden.
Vorinformationen bekommst du unter dem folgenden Link des Auswärtigen Amtes in Berlin:
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laender/Konsularisches/Eheschliessung.html
Grüße
> FRITZ


Vaterschaftsanerkennung / Erbschaft - e_rosch - 18.01.2007

Hallo Britta
In dem Moment, in dem der griechische Vater sein Kind offiziell anerkennt, hat es alle Kindesrechte, das schliesst Erbrecht und auch das Recht auf die griechische Staatsbuergerschaft ein. Die Religion duerfte eher unwesentlich sein. Aus Deiner Frage entnehme ich, dass Dein Sohn nicht in Griechenland geboren ist. Deshalb ist es wichtig zu wissen, ob eine griechische Behoerde von seiner Existenz erfahren hat, z.B. ein griechisches Konsulat im Zusammenhang mit der Vaterschaftsanerkennung.
Gruesse
Erika


Vaterschaftsanerkennung / Erbschaft - Britta - 19.01.2007

hallo erika,
ja ben ist in deutschland geboren und besitzt eine deutsche und europäische geburtsurkunde, die wir in griechenland für die taufe brauchten.
da ich, die abläufe der taufe nicht 100% nachverfolgen kann, weiß ich auch nicht, ob ben in dem zusammenhang automatisch in griechenland registiert wurde.
bei mir weiß ich, dass ich im buch für ausländer stehe, da ich 2003 selbst auch in griechenland getauft wurde und dafür auch unterschreiben musste. bei ben ist das schon schwieriger, dass haben alles sein vater und seine oma organisiert.
der ablauf in den griechischen behörden war extrem kompliziert und unverständlich. zumindest hatte ich das gefühl, dass selbst die griechen manchmal keine richtige ahnung hatten Smile und der zusammenhang, wann man welche papiere von welchem amt benötigt, entzog sich völlig meinem verständnis. ich wußte nicht mal, ob ich mich ans rathaus oder an die kirche wenden sollte Smile


wir wollten beim griechischen konsulat in leipzig, die nötigen wege einleiten, was wir aber damals aus zeitgründen nicht erledigt haben.
daher hab ich damals bereits die apostille vom zuständigen amt angefordert und auch erhalten.

wie kann ich also rausfinden, ob er bereits in griechenland registriert ist? obwohl da wieder das problem mit der sprache ist und ich nicht spontan in thessaloniki anrufen kann Smile

sollte ich mich noch mal an das griechische konsulat in leipzig wenden?

danke für deine hilfe

grüsse britta


Vaterschaftsanerkennung / Erbschaft - Petra - 19.01.2007

Hi Britta,
wir haben damals beide Kinder in GR taufen lassen und die Taufbescheinigungen beim Konsulat in D zur Registrierung eingereicht. Die haben widerum die Unterlagen an die entsprechende Gemeinde in GR geschickt. Auch die Geburtsurkunden wurden seinerzeit beim Konsulat einreicht und auch an die Gemeinde weitergeleitet. Die Kinder sind hier so automatisch im Familienregister eingetragen gewesen.
Ist allerdings schon 20 Jahre her, evtl. hat sich einiges geaendert. Ich denke es ist fuer dich die einfachste Loesung erst einmal beim Konsulat nachzufragen. Einen Anwalt zur Klaerung kannst du falls du nicht durchblickst immer noch einschalten.
Alles Gute
Petra


Vaterschaftsanerkennung / Erbschaft - sabinesteiner - 19.01.2007

Hallo Britta,
vielleicht kann dir ein Anwalt bei den Nachforschungen helfen.
Probiermal www.christopoulos.de ein deutschsprechender Anwalt in Thessaloniki.
Sabine


Vaterschaftsanerkennung / Erbschaft - Carmen - 23.01.2007

Ich denke mal, dass es mit Griechen nicht viel anders laeuft als mit Spaniern. Und Kinder von Spaniern, die im Ausland geboren worden, meldet man bei der spanischen Botschaft an, dazu geht man dort hin, hinterlaesst (begalubigte) Kopie der Geburtsurkunde und der Vaterschaftsanerkennung und fertig. Entsprechend der spanischen Gesetze muessen sich diese Kinder dann im Alter von 18 Jahren einen Pass holen (muessen!) und wenn sie das nicht innerhalb von 3 Jahren tun, verlieren sie die durch die Eintragung erworbene spanische Staatsbuergerschaft wieder.

Mancher junge Mann moechte das sogar, weil er zum Beispiel nicht dem Millitaer auffallen moechte....

Erbberechtigt bleiben solche ex-spanischen Kinder natuerlich trotzdem, sie sind es sogar, wenn sie niemals eingetragen wurden. Allerdings dann als Auslaender und nicht als Spanier.

Ich denke nicht, dass man fuer solche Infos einen (teuren) Rechtsanwalt befragen muss, die griechische Botschaft wird sicherlich schnell und unkompliziert Auskunft geben koennen.


Vaterschaftsanerkennung / Erbschaft - Britta - 24.01.2007

vielen dank für eure hilfe Smile !


lg britta


Vaterschaftsanerkennung / Erbschaft - e_rosch - 25.01.2007

Mit den Griechen verhaelt es sich doch ein bisschen anders, da es offiziell den Status des Auslandsgriechen gibt. Die griechische Staatsangehoerigkeit geht nicht so einfach verloren. Ich weiss von einer Frau mitte vierzig mit deutscher Mutter und griechischem Vater in D geboren. Zur Zeit ihrer Geburt mussten die Eltern zwischen den beiden Staatsangehoerigkeiten waehlen. Sie waehlten die deutsche und verzichteten sogar schriftlich auf die griechische. Als diese Frau dann einen Griechen heirateten und nach Griechenland ziehen wollte, bekam sie anstaltslos einen griechischen Personalausweis und zwar auf Grund ihrer Abstammung von einem griechischen Vater.
Was den Militardienst betrifft, so hat ein griechischer Mann, der ausserdem noch eine deutsche Staatsangehoerigkeit besitzt und dazu noch in D aufgewachsen ist das Recht, seinen Militaerdienst in D zu machen und ist damit in GR von seiner Verplichtung frei.
Im uebrigen sind auch meine Kinder in Deutschland geboren und wir haben sie auf dem Konsulat in Stuttgart gemeldet. Erst spaeter, als wir nach Griechenland zogen wurden sie in das Familienregister im Dorf meines Mannes eingetragen.