23.01.2007, 15:29:56
Ich denke mal, dass es mit Griechen nicht viel anders laeuft als mit Spaniern. Und Kinder von Spaniern, die im Ausland geboren worden, meldet man bei der spanischen Botschaft an, dazu geht man dort hin, hinterlaesst (begalubigte) Kopie der Geburtsurkunde und der Vaterschaftsanerkennung und fertig. Entsprechend der spanischen Gesetze muessen sich diese Kinder dann im Alter von 18 Jahren einen Pass holen (muessen!) und wenn sie das nicht innerhalb von 3 Jahren tun, verlieren sie die durch die Eintragung erworbene spanische Staatsbuergerschaft wieder.
Mancher junge Mann moechte das sogar, weil er zum Beispiel nicht dem Millitaer auffallen moechte....
Erbberechtigt bleiben solche ex-spanischen Kinder natuerlich trotzdem, sie sind es sogar, wenn sie niemals eingetragen wurden. Allerdings dann als Auslaender und nicht als Spanier.
Ich denke nicht, dass man fuer solche Infos einen (teuren) Rechtsanwalt befragen muss, die griechische Botschaft wird sicherlich schnell und unkompliziert Auskunft geben koennen.
Mancher junge Mann moechte das sogar, weil er zum Beispiel nicht dem Millitaer auffallen moechte....
Erbberechtigt bleiben solche ex-spanischen Kinder natuerlich trotzdem, sie sind es sogar, wenn sie niemals eingetragen wurden. Allerdings dann als Auslaender und nicht als Spanier.
Ich denke nicht, dass man fuer solche Infos einen (teuren) Rechtsanwalt befragen muss, die griechische Botschaft wird sicherlich schnell und unkompliziert Auskunft geben koennen.