18.01.2007, 13:09:25
Hallo Britta
In dem Moment, in dem der griechische Vater sein Kind offiziell anerkennt, hat es alle Kindesrechte, das schliesst Erbrecht und auch das Recht auf die griechische Staatsbuergerschaft ein. Die Religion duerfte eher unwesentlich sein. Aus Deiner Frage entnehme ich, dass Dein Sohn nicht in Griechenland geboren ist. Deshalb ist es wichtig zu wissen, ob eine griechische Behoerde von seiner Existenz erfahren hat, z.B. ein griechisches Konsulat im Zusammenhang mit der Vaterschaftsanerkennung.
Gruesse
Erika
In dem Moment, in dem der griechische Vater sein Kind offiziell anerkennt, hat es alle Kindesrechte, das schliesst Erbrecht und auch das Recht auf die griechische Staatsbuergerschaft ein. Die Religion duerfte eher unwesentlich sein. Aus Deiner Frage entnehme ich, dass Dein Sohn nicht in Griechenland geboren ist. Deshalb ist es wichtig zu wissen, ob eine griechische Behoerde von seiner Existenz erfahren hat, z.B. ein griechisches Konsulat im Zusammenhang mit der Vaterschaftsanerkennung.
Gruesse
Erika