23.03.2003, 22:05:01
Hallo Britta,
ich weiß zwar nicht, wie die Einbürgerung in GR funktioniert, DOCH mußt Du vor einer eventuellen Einbürgerung die zuständige deutsche Verwaltungsbehörde (für im Ausland lebende Deutsche wohl die Deutsche Botschaft) um entweder Entlassung aus der dt. Staatsbürgerschaft bzw. einen begründeten Antrag auf ausnahmweise Gewährung einer doppelten Staatsangehörigkeit stellen und deren Entscheidung abwarten.(GG, StAG)
Die sog. Mehrstaatigkeit wird nirgendwo gern gesehen.
Desweiteren glaube ich nicht, daß man als "Xenos" mit griechischer Staatsangehörigkeit besser behandelt wird als ohne griechische StA.
Man kann zwar den Paß wechseln, aber sein Aussehen, Dialekt, Erziehung etc. lassen sich nicht verleugnen.
Das gleiche Problem haben übrigens auch die vielen Deutschen türkischer Herkunft, die "Rußlanddeutschen" etc. mit deutschen Paß in D.
Und noch ein kleiner Exkurs, wie LEICHT ein Grieche die deutsche, also die doppelte StA in D erhalten kann.
AUCH für in D seit Jahrzehnten lebende Ausländer gilt grundsätzlich, erst nach dem Nachweis der Entlassung aus der ursprünglichen StA wird die deutsche StA verliehen. Für Griechen gab es dabei immer das Problem, daß der griechische Staat dies regelmäßig verweigert !!
Bis 1990 hieß das für Griechen keine dt. StA außer bei Heirat mit einem Deutschen bzw. ein Elternteil ist Deutscher.
1991 verbesserte sich diese Situation für EU-Ausländer in D durch den dt.-dt. Einigungsvertrag wie folgt.
Wer seit 15 Jahren seinen ständigen Aufenthaltsort in D nachweisen konnte, keine Arbeitslosenhilfe bzw. Sozialhilfe bezog, keine Straftat begangen hatte, konnte sich und seine Familie (Kinder bis 23 Jahren) unter Zahlung von ca. 500 DM pro Erwachsenen einbürgern lassen.
Die doppelte StA wurde auf besonders begründeten Antrag an die zuständigen Innenministerien ausnahmsweise gewährt, da GR ja grundsätzlich nicht ausbürgert.
Seit 2000 Rot-Grün regiert, kann nun fast JEDER in D die dt. StA erlangen, wer zu den og. Kriterien seit 8 Jahren einen legalen Aufenthaltsstatus hat und ausreichend Deutschkenntnisse vorweisen kann. Dies wird nun per Deutsch-Test überprüft. Dieser auch meist schriftlich durchzuführende Test benachteiligt natürlich vor allem den "typischen" Gastarbeiter, der seit über 30 Jahren in D arbeitet und Steuern zahlt und kein gutes Deutsch spricht, weil D (anders wie heute) damals keine Deutschkurse sponserte bzw. förderte. Da Griechen als EU-Bürger in D gegenüber anderen Ausländern gewisse Privilegien besitzen, entscheiden sie sich auch im Gegensatz zu den türkischstämmigen Deutschen gegen die dt. StA. Hauptsächlich lassen sich junge Griechen einbürgern, da sie sich vor dem griechischen Wehrdienst drücken wollen, wobei Sie gegenüber den in GR aufgewachsenen Kameraden auch in dieser Hinsicht Privilegien genießen.
Zu guter Letzt wurde 2000 auch die sog. Kinderstaatsangehörigkeit in D eingeführt für in D geborene Kinder deren 1 Elternteil seit 8 Jahren legal in D lebt, dh. sie erhalten auf Antrag automatisch die dt. StA, wobei Sie sich spätestens zum 23. Lebensjahr für eine StA endgültig entscheiden müssen.
Nach diesem langen Exkurs kann ich nur raten, bei der nächsten Deutschen Botschaft Erkundigungen einzuholen, da diese sicherlich Erfahrung in solchen Fällen hat oder direkt beim Auswärtigen Amt in Berlin nachzufragen, die müssen das richtige Prozedere für diesen Fall kennen.
Viel Erfolg und Gruß
Alex
ich weiß zwar nicht, wie die Einbürgerung in GR funktioniert, DOCH mußt Du vor einer eventuellen Einbürgerung die zuständige deutsche Verwaltungsbehörde (für im Ausland lebende Deutsche wohl die Deutsche Botschaft) um entweder Entlassung aus der dt. Staatsbürgerschaft bzw. einen begründeten Antrag auf ausnahmweise Gewährung einer doppelten Staatsangehörigkeit stellen und deren Entscheidung abwarten.(GG, StAG)
Die sog. Mehrstaatigkeit wird nirgendwo gern gesehen.
Desweiteren glaube ich nicht, daß man als "Xenos" mit griechischer Staatsangehörigkeit besser behandelt wird als ohne griechische StA.
Man kann zwar den Paß wechseln, aber sein Aussehen, Dialekt, Erziehung etc. lassen sich nicht verleugnen.
Das gleiche Problem haben übrigens auch die vielen Deutschen türkischer Herkunft, die "Rußlanddeutschen" etc. mit deutschen Paß in D.
Und noch ein kleiner Exkurs, wie LEICHT ein Grieche die deutsche, also die doppelte StA in D erhalten kann.
AUCH für in D seit Jahrzehnten lebende Ausländer gilt grundsätzlich, erst nach dem Nachweis der Entlassung aus der ursprünglichen StA wird die deutsche StA verliehen. Für Griechen gab es dabei immer das Problem, daß der griechische Staat dies regelmäßig verweigert !!
Bis 1990 hieß das für Griechen keine dt. StA außer bei Heirat mit einem Deutschen bzw. ein Elternteil ist Deutscher.
1991 verbesserte sich diese Situation für EU-Ausländer in D durch den dt.-dt. Einigungsvertrag wie folgt.
Wer seit 15 Jahren seinen ständigen Aufenthaltsort in D nachweisen konnte, keine Arbeitslosenhilfe bzw. Sozialhilfe bezog, keine Straftat begangen hatte, konnte sich und seine Familie (Kinder bis 23 Jahren) unter Zahlung von ca. 500 DM pro Erwachsenen einbürgern lassen.
Die doppelte StA wurde auf besonders begründeten Antrag an die zuständigen Innenministerien ausnahmsweise gewährt, da GR ja grundsätzlich nicht ausbürgert.
Seit 2000 Rot-Grün regiert, kann nun fast JEDER in D die dt. StA erlangen, wer zu den og. Kriterien seit 8 Jahren einen legalen Aufenthaltsstatus hat und ausreichend Deutschkenntnisse vorweisen kann. Dies wird nun per Deutsch-Test überprüft. Dieser auch meist schriftlich durchzuführende Test benachteiligt natürlich vor allem den "typischen" Gastarbeiter, der seit über 30 Jahren in D arbeitet und Steuern zahlt und kein gutes Deutsch spricht, weil D (anders wie heute) damals keine Deutschkurse sponserte bzw. förderte. Da Griechen als EU-Bürger in D gegenüber anderen Ausländern gewisse Privilegien besitzen, entscheiden sie sich auch im Gegensatz zu den türkischstämmigen Deutschen gegen die dt. StA. Hauptsächlich lassen sich junge Griechen einbürgern, da sie sich vor dem griechischen Wehrdienst drücken wollen, wobei Sie gegenüber den in GR aufgewachsenen Kameraden auch in dieser Hinsicht Privilegien genießen.
Zu guter Letzt wurde 2000 auch die sog. Kinderstaatsangehörigkeit in D eingeführt für in D geborene Kinder deren 1 Elternteil seit 8 Jahren legal in D lebt, dh. sie erhalten auf Antrag automatisch die dt. StA, wobei Sie sich spätestens zum 23. Lebensjahr für eine StA endgültig entscheiden müssen.
Nach diesem langen Exkurs kann ich nur raten, bei der nächsten Deutschen Botschaft Erkundigungen einzuholen, da diese sicherlich Erfahrung in solchen Fällen hat oder direkt beim Auswärtigen Amt in Berlin nachzufragen, die müssen das richtige Prozedere für diesen Fall kennen.
Viel Erfolg und Gruß
Alex