Griechische Staatsbuergerschaft bzw. Aufenthaltserlaubnis - Druckversion +- Go2Hellas (http://www.gotohellas.gr) +-- Forum: Auswandern nach und Leben in GR (http://www.gotohellas.gr/forum-3.html) +--- Forum: Ämter und Behörden (http://www.gotohellas.gr/forum-16.html) +--- Thema: Griechische Staatsbuergerschaft bzw. Aufenthaltserlaubnis (/thread-2406.html) |
Griechische Staatsbuergerschaft bzw. Aufenthaltserlaubnis - frindoulla - 23.03.2003 Ich lebe seit 1999 mit meinem griechischen Mann und meinen 3 Kindern in Griechenland. Natuerlich habe ich auch eine Aufenthaltserlaubnis. Jedoch wurde mir von der Gemeinde mitgeteilt, dass ich fuer meine naechste Aufenthaltserlaubnis 100.000Drachmen und fuer eine evtl. griechische Staatsbuergerschaft 500.000Drachmen bezahlen muesste. Ich kann das eigentlich garnicht glauben. Aber wir kennen das ja alle: nichts ist unmoeglich in Griechenland und daher wuerde ich gerne wissen, ob jemand darueber genauer bescheid weiss. Zwar laeuft meine Aufenthaltserlaubnis noch nicht ab, doch hoerte ich davon, dass Griechen in Deutschland seit 2000? beide Staatbuergerschaften haben koennen und wenn das auch hier so waere, dann koennte das ja nicht schaden. In manchen Dingen waere es einfach besser und einfacher einfach auf die griechische Staatsbuergerschaft zurueckgreifen zu koennen. Griechische Staatsbuergerschaft bzw. Aufenthaltserlaubnis - talex - 23.03.2003 Hallo Britta, ich weiß zwar nicht, wie die Einbürgerung in GR funktioniert, DOCH mußt Du vor einer eventuellen Einbürgerung die zuständige deutsche Verwaltungsbehörde (für im Ausland lebende Deutsche wohl die Deutsche Botschaft) um entweder Entlassung aus der dt. Staatsbürgerschaft bzw. einen begründeten Antrag auf ausnahmweise Gewährung einer doppelten Staatsangehörigkeit stellen und deren Entscheidung abwarten.(GG, StAG) Die sog. Mehrstaatigkeit wird nirgendwo gern gesehen. Desweiteren glaube ich nicht, daß man als "Xenos" mit griechischer Staatsangehörigkeit besser behandelt wird als ohne griechische StA. Man kann zwar den Paß wechseln, aber sein Aussehen, Dialekt, Erziehung etc. lassen sich nicht verleugnen. Das gleiche Problem haben übrigens auch die vielen Deutschen türkischer Herkunft, die "Rußlanddeutschen" etc. mit deutschen Paß in D. Und noch ein kleiner Exkurs, wie LEICHT ein Grieche die deutsche, also die doppelte StA in D erhalten kann. AUCH für in D seit Jahrzehnten lebende Ausländer gilt grundsätzlich, erst nach dem Nachweis der Entlassung aus der ursprünglichen StA wird die deutsche StA verliehen. Für Griechen gab es dabei immer das Problem, daß der griechische Staat dies regelmäßig verweigert !! Bis 1990 hieß das für Griechen keine dt. StA außer bei Heirat mit einem Deutschen bzw. ein Elternteil ist Deutscher. 1991 verbesserte sich diese Situation für EU-Ausländer in D durch den dt.-dt. Einigungsvertrag wie folgt. Wer seit 15 Jahren seinen ständigen Aufenthaltsort in D nachweisen konnte, keine Arbeitslosenhilfe bzw. Sozialhilfe bezog, keine Straftat begangen hatte, konnte sich und seine Familie (Kinder bis 23 Jahren) unter Zahlung von ca. 500 DM pro Erwachsenen einbürgern lassen. Die doppelte StA wurde auf besonders begründeten Antrag an die zuständigen Innenministerien ausnahmsweise gewährt, da GR ja grundsätzlich nicht ausbürgert. Seit 2000 Rot-Grün regiert, kann nun fast JEDER in D die dt. StA erlangen, wer zu den og. Kriterien seit 8 Jahren einen legalen Aufenthaltsstatus hat und ausreichend Deutschkenntnisse vorweisen kann. Dies wird nun per Deutsch-Test überprüft. Dieser auch meist schriftlich durchzuführende Test benachteiligt natürlich vor allem den "typischen" Gastarbeiter, der seit über 30 Jahren in D arbeitet und Steuern zahlt und kein gutes Deutsch spricht, weil D (anders wie heute) damals keine Deutschkurse sponserte bzw. förderte. Da Griechen als EU-Bürger in D gegenüber anderen Ausländern gewisse Privilegien besitzen, entscheiden sie sich auch im Gegensatz zu den türkischstämmigen Deutschen gegen die dt. StA. Hauptsächlich lassen sich junge Griechen einbürgern, da sie sich vor dem griechischen Wehrdienst drücken wollen, wobei Sie gegenüber den in GR aufgewachsenen Kameraden auch in dieser Hinsicht Privilegien genießen. Zu guter Letzt wurde 2000 auch die sog. Kinderstaatsangehörigkeit in D eingeführt für in D geborene Kinder deren 1 Elternteil seit 8 Jahren legal in D lebt, dh. sie erhalten auf Antrag automatisch die dt. StA, wobei Sie sich spätestens zum 23. Lebensjahr für eine StA endgültig entscheiden müssen. Nach diesem langen Exkurs kann ich nur raten, bei der nächsten Deutschen Botschaft Erkundigungen einzuholen, da diese sicherlich Erfahrung in solchen Fällen hat oder direkt beim Auswärtigen Amt in Berlin nachzufragen, die müssen das richtige Prozedere für diesen Fall kennen. Viel Erfolg und Gruß Alex Griechische Staatsbuergerschaft bzw. Aufenthaltserlaubnis - frindoulla - 23.03.2003 Lieber Alex, erst mal vielen herzlichen Dank fuer Deine prompte und dann noch so ausfuerhliche Antwort. Werde mich in den naechsten Tagen mal beim deutschen Konsulat in Saloniki melden und dort nachfragen. Was mich sehr bestuerzte war, dass Du einen Betrag von 500DM fuer die deutsche Staatbuergerschaft genannt hast. Und ich dachte 500.000DRX waere nur typisch griechisch eben. Tja, es scheint mir so, dass Deutschland endlich einen Lehrmeister gefunden hat! Ha,ha. Vielen lieben Dank nochmal und ich melde mich wieder wenn ich was neues weiss. Gruessle Britta Griechische Staatsbuergerschaft bzw. Aufenthaltserlaubnis - KONSTANTINOS - 28.03.2003 Hi hier ist der Konstantinos, ich wollte dich mal nur hinsichtlich der doppellten Staatsangehoerigkeit aufklaeren damit mal auch darueber bescheidweisst bevor du es angehst die Griechiche zu beckommen. Also ich bin Grieche in Berlin aufgewachsen und habe die Doppellte, Griechich und Deutsche aber vorsicht als ich die Deutsche angenommen habe musste ich ein Merkblatt ueber die Vor-und Nachteile der Doppellten und diese gellten fuer alle Deutsche die Doppellte Staatsangehoerigkeiten haben unterschreiben, denn wenn du in Griechenland lebst und beide hast dann ist nichts mehr mit Hilfe von Deutschland aus im Falle eines Falles, wenn du mal zb. diplomatische oder anderweitige Hilfe zb. vom Deutschen Konsulat in Griechenland brauchst dass kannst du dann alles vergessen und umgekaert genauso wenn Griechen die die doppellte haben in Deutschland leben, denn wenn du in Griechenland lebst bist du 100% Griechich deine Deutsche gilt hier nicht mehr weil du beide hast und in Deutschland wenn du dich da wann auch immer aufhaelst bist du Deutsche da gilt deine Griechiche nicht das hoert sich alles zwar komisch an aber du kannst darauf gift nehmen das es stimmt ich habe naemlich dieses merkblatt ich kann es dir ja mal schiecken fallst du es nicht glaubst ich habe beide seit fast 1995 also bevor du die griechiche annimmst, nochmal genau ueberlaegen was dir lieber ist,in Griechenland zu leben als Griechin wo dich dann trotzdem jeder als fremde behandelt oder mit Aufenthaltserlaubniss? denn vergiss auch nicht seit neuem ob Mutter oder Vater, wenn einer der Elternteile Griechen sind dann sind die Kinder es auch automatisch, auch wenn sie keinen Griechichen Pass haben und wenn du Soehne hast und die ins Alter kommen wenn sie zur Armee muessen und dadurch das du auch noch in Griechenland lebst dann kommen Sie darueber nicht hinweg!!! Gruss von mir ich wollte dir mit dem allen keine Angst machen ok wollt dich nur aufklaeren Griechische Staatsbuergerschaft bzw. Aufenthaltserlaubnis - Nic - 16.05.2003 Liebe Britta, Ich lebe in Athen und habe mich sehr viel mit diesem Thema beschaeftigt. Du wirst Fragen stellen koennen und Informationen sammeln koenne unter folgender Adresse: goups.yahoo.com/group/zweipaesse. Ich habe noch andere nuetzliche Adressen, aber schau erstmal dort rein. Sorry fuer die spaete Antwort, aber ich bin neu hier. Ciao Nicole |