02.11.2005, 15:59:01
Genau. Hatte denselben Aerger. Hab daraufhin einen neuen gekauft und von der Miete abgezogen: Riesengeschrei. Woraufhin ich ihr sagte, dass der Th. nicht neu war (war de facto 20 Jahre alt) und ich rueckwirkend verlange, dass die Mietsache in einwandfreien Zustand versetzt. Viel Geschrei, ich hab das Geld einbehalten, Vermieterin zum Anwalt gezuckelt...
Und der hat ihr gesagt, dass ich recht habe.
Solange es nicht ein neuer!!! Th. beim Einzug war, sondern die Wahrscheinlichkeit besteht, dass er SOWIESO waehrend meiner Mietzeit kaputtgeht, brauche ich den Schaden nicht zu ersetzen, egal, was der Vertrag sagt.
Ich bin uebrigens aus der Wohnung ausgezogen, als der dritte Th. ausfiel und mir der Nervenstress echt zuviel wurde.
Carmen
Und der hat ihr gesagt, dass ich recht habe.
Solange es nicht ein neuer!!! Th. beim Einzug war, sondern die Wahrscheinlichkeit besteht, dass er SOWIESO waehrend meiner Mietzeit kaputtgeht, brauche ich den Schaden nicht zu ersetzen, egal, was der Vertrag sagt.
Ich bin uebrigens aus der Wohnung ausgezogen, als der dritte Th. ausfiel und mir der Nervenstress echt zuviel wurde.
Carmen