11.11.2004, 18:57:35
hallo,
habe mir das gesetz mal angeschaut, strafen richten sich nach hubraum und den tagen der überschreitung, eine pauschale wird fällig wenn man keinen nachweis für die einreise hat die höhe richtet sich auch nach dem hubraum, aber ich glaube es stand noch folgender satz darin, wenn kein nachweis vorliegt und und es nicht zu eine zahlung kommen sollte, wird das auto beschlagnahmt und eingezogen und geht in grieschiches eigentum über,
ich weiß natürlich nicht ob mit der beschlagnahme noch zusätzlich eine geldstrafe verlangt wird ???
maniatis
habe mir das gesetz mal angeschaut, strafen richten sich nach hubraum und den tagen der überschreitung, eine pauschale wird fällig wenn man keinen nachweis für die einreise hat die höhe richtet sich auch nach dem hubraum, aber ich glaube es stand noch folgender satz darin, wenn kein nachweis vorliegt und und es nicht zu eine zahlung kommen sollte, wird das auto beschlagnahmt und eingezogen und geht in grieschiches eigentum über,
ich weiß natürlich nicht ob mit der beschlagnahme noch zusätzlich eine geldstrafe verlangt wird ???
maniatis