10.11.2004, 21:35:34
> Kommt mir nämlich eher unwahrscheinlich vor, sowohl rechtlich, dass die Fährgesellschaften verpflichtet seien sollen, die Daten ihrer Passagiere automatisch in irgendwelche Zentralrechensysteme zu spielen und auch praktisch klingt das eher kaum möglich.
Aber sicher ist es das.
> Schließlich gibt es immernoch mit der Hand ausgefüllte Fährtickets,
Wo hast *Du* denn jetzt *diese* Information her?
Innerhalb GRs - mag sein.
Aber fuer die Schiffe von oder nach Italien nicht mehr. Ist ein Kinderspiel, diese Daten abzugleichen
> Und woher hast Du die Information, dass man auch noch beweisen muß, dass ein Wagen 6 Monate nicht in GR war?
Wenn die Polizei oder die Steuerfahnung sich dafuer interessiert, ob Dein Wagen nicht laener als 6 Monate in GR war (und das gilt natuerlich inclusive Unterbrechungen), dann bist DU bewesipflichtig. Ganz einfach. Bescheuerrt, aber das ist das Gesetz.
Glaubs oder nicht.
> Wenn es darauf überhaupt ankommt, müssen die mir das doch beweisen, dass dem nicht so ist.
Weit gefehlt. Willkommen in GR
Und wie sollte ich das denn auch beweisen?
Das ist eine sehr gute Frage - lueckenlos wird Dir das selten gelingen. Das ist ja auch genau das, was diese Regelung so beschissen macht.
>
> Also ich kenne mindestens zwei deutsch zugelassene Autos, die hin und wieder länger als 6 Monate in GR waren. Probleme gab es nie. Wenn Punkt 3 mit den Nachbarn nicht zutrifft, würde ich das riskieren, auf jedenfall in der anonymen Großstadt...
Tu was Du nicht lassen kannst - ich kenne auch ein paar, die das machen. Aber auch welche, deren Auto ploetzlich beschlagnahmt war.
Aber sicher ist es das.
> Schließlich gibt es immernoch mit der Hand ausgefüllte Fährtickets,
Wo hast *Du* denn jetzt *diese* Information her?
Innerhalb GRs - mag sein.
Aber fuer die Schiffe von oder nach Italien nicht mehr. Ist ein Kinderspiel, diese Daten abzugleichen
> Und woher hast Du die Information, dass man auch noch beweisen muß, dass ein Wagen 6 Monate nicht in GR war?
Wenn die Polizei oder die Steuerfahnung sich dafuer interessiert, ob Dein Wagen nicht laener als 6 Monate in GR war (und das gilt natuerlich inclusive Unterbrechungen), dann bist DU bewesipflichtig. Ganz einfach. Bescheuerrt, aber das ist das Gesetz.
Glaubs oder nicht.
> Wenn es darauf überhaupt ankommt, müssen die mir das doch beweisen, dass dem nicht so ist.
Weit gefehlt. Willkommen in GR
Und wie sollte ich das denn auch beweisen?
Das ist eine sehr gute Frage - lueckenlos wird Dir das selten gelingen. Das ist ja auch genau das, was diese Regelung so beschissen macht.
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> Also ich kenne mindestens zwei deutsch zugelassene Autos, die hin und wieder länger als 6 Monate in GR waren. Probleme gab es nie. Wenn Punkt 3 mit den Nachbarn nicht zutrifft, würde ich das riskieren, auf jedenfall in der anonymen Großstadt...
Tu was Du nicht lassen kannst - ich kenne auch ein paar, die das machen. Aber auch welche, deren Auto ploetzlich beschlagnahmt war.
Freedom is just another word for people finding out you're useless.
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-Wally-
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