Militär

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#2
Hallo Wotan,

im konkreten Fall ging es darum, dass der Frager legal zurueckgestellt wurde, da er im Ausland aufgewachsen ist und lebt. Seine Frage bezog sich darauf, wie lange die Zurueckstellung gueltig bleibt, wenn er nach Griechenland umzieht.

Das haben wir geklaert, nach einem halben Jahr Aufenthalt in GR wird er eingezogen werden, ausser, er verbringt die zweite Haelfte des Jahres (gemeldet) wieder im Ausland. Wir haben auch geklaert, dass dieser Zustand noch anhaelt, bis er 50 ist, da Griechenland sich im Zustand der Allgemeinen Mobilmachung befindet, also einem Vor-Kriegs-Zustand, der Entscheidungen des Staates ueber das Schengener Abkommen hinaus erlaubt.

Weiterhin haben wir geklaert, dass es inzwischen moeglich ist, auch im Zustand der Allgemeinen Mobilmachung den Wehrdienst zu verweigern und eine Art Zivildienst abzuleisten, was aber trotzdem noch schwierig durchzusetzen ist.

Der Frager (und alle in seiner Situation) befindet sich also noch nicht auf irgendwelchen Fahndungslisten, kann getrost bis 180 Tage im Jahr in Griechenland sein, auch Verkehrsunfaelle verursachen, ohne dass er in den Knast kommt. Er muss halt nur bestimmte Papiere mit sich fuehren (auch das haben wir bereits geklaert), aus denen seine Zurueckstellung und sein gemeldeter Auslandsaufenthalt sowie die Bestaetigung seiner Aufenthaltslaenge in GR hervorgeht.

Also immer mit der Ruhe Wink

Gruesse von Carmen

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#2
Hallo Wotan,

im konkreten Fall ging es darum, dass der Frager legal zurueckgestellt wurde, da er im Ausland aufgewachsen ist und lebt. Seine Frage bezog sich darauf, wie lange die Zurueckstellung gueltig bleibt, wenn er nach Griechenland umzieht.

Das haben wir geklaert, nach einem halben Jahr Aufenthalt in GR wird er eingezogen werden, ausser, er verbringt die zweite Haelfte des Jahres (gemeldet) wieder im Ausland. Wir haben auch geklaert, dass dieser Zustand noch anhaelt, bis er 50 ist, da Griechenland sich im Zustand der Allgemeinen Mobilmachung befindet, also einem Vor-Kriegs-Zustand, der Entscheidungen des Staates ueber das Schengener Abkommen hinaus erlaubt.

Weiterhin haben wir geklaert, dass es inzwischen moeglich ist, auch im Zustand der Allgemeinen Mobilmachung den Wehrdienst zu verweigern und eine Art Zivildienst abzuleisten, was aber trotzdem noch schwierig durchzusetzen ist.

Der Frager (und alle in seiner Situation) befindet sich also noch nicht auf irgendwelchen Fahndungslisten, kann getrost bis 180 Tage im Jahr in Griechenland sein, auch Verkehrsunfaelle verursachen, ohne dass er in den Knast kommt. Er muss halt nur bestimmte Papiere mit sich fuehren (auch das haben wir bereits geklaert), aus denen seine Zurueckstellung und sein gemeldeter Auslandsaufenthalt sowie die Bestaetigung seiner Aufenthaltslaenge in GR hervorgeht.

Also immer mit der Ruhe Wink

Gruesse von Carmen

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Nachrichten in diesem Thema
Militär - von Wotan - 07.09.2002, 08:32:48
Militär - von Carmen - 07.09.2002, 08:54:40
Militär - von Wotan - 07.09.2002, 09:04:45
Militär - von mimi - 08.09.2002, 10:06:37
Militär - von Wotan - 08.09.2002, 10:32:26

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