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Militär - Wotan - 07.09.2002 Hallo Mimi/Chris Vorsicht! Laut Schenkener Abkommen und Beendigung des Ausnahmezustands seit 1974 darf Mann nicht mehr bei der Einreise auf Militärdienst Angelegenheiten überprüft werden. Wenn Du aber schon in GR bist, kann das jederzeit passieren, da Du als Fahnenflüchtiger (Unbeugsamer!) weiterhin militärpolizeilich gesucht wirst. Theoretisch, kann sogar eine zivilpolizeiliche Überprüfung nach einem Verkehrsunfall verhängnisvoll sein. Höchstwahrscheinlich wird es nicht dazu kommen, aber wenn doch, verbringst Du die nächsten 15+3 Monate in Tarnkleidung. Lustig ist es nicht... Militär - Carmen - 07.09.2002 Hallo Wotan, im konkreten Fall ging es darum, dass der Frager legal zurueckgestellt wurde, da er im Ausland aufgewachsen ist und lebt. Seine Frage bezog sich darauf, wie lange die Zurueckstellung gueltig bleibt, wenn er nach Griechenland umzieht. Das haben wir geklaert, nach einem halben Jahr Aufenthalt in GR wird er eingezogen werden, ausser, er verbringt die zweite Haelfte des Jahres (gemeldet) wieder im Ausland. Wir haben auch geklaert, dass dieser Zustand noch anhaelt, bis er 50 ist, da Griechenland sich im Zustand der Allgemeinen Mobilmachung befindet, also einem Vor-Kriegs-Zustand, der Entscheidungen des Staates ueber das Schengener Abkommen hinaus erlaubt. Weiterhin haben wir geklaert, dass es inzwischen moeglich ist, auch im Zustand der Allgemeinen Mobilmachung den Wehrdienst zu verweigern und eine Art Zivildienst abzuleisten, was aber trotzdem noch schwierig durchzusetzen ist. Der Frager (und alle in seiner Situation) befindet sich also noch nicht auf irgendwelchen Fahndungslisten, kann getrost bis 180 Tage im Jahr in Griechenland sein, auch Verkehrsunfaelle verursachen, ohne dass er in den Knast kommt. Er muss halt nur bestimmte Papiere mit sich fuehren (auch das haben wir bereits geklaert), aus denen seine Zurueckstellung und sein gemeldeter Auslandsaufenthalt sowie die Bestaetigung seiner Aufenthaltslaenge in GR hervorgeht. Also immer mit der Ruhe Gruesse von Carmen Militär - Wotan - 07.09.2002 Ich sehe hier nicht die ganze Diskussion, sondern nur ein Posting. Dabei habe ich mich auf den Satz bezogen: "Es gibt keine haftgründe und Festnahmen mehr, für Fahnenflüchtige !" und bin davon ausgegangen, daß es sich um einen solchen handelt. Wie auch immer, lieber ein off topic als jemand unfreiwillig in der Kasserne. Grüße, Wotan. Militär - mimi - 08.09.2002 Hallo. Also Folgendes. Habe <typisch Griechisch> ein Familienmitglied, beim Gr Militär. Er sagte mir ausdrücklich, das sei alles seit dem 1.6.2002 vorbei .!!! Komischerweise hatte mich tatsächlich das GR Konsulat aus Düsseldorf angeschrieben. <kurz vorher> ! Da er Stratologos ist, sprich schon sehr viel zu melden hat,und auch wirklich immer auf dem aktuellen standpunkt der neuesten gesetze ist,glaube ich ihm,den sonst müsste ja auch das Gr konsulat Falsche angaben machen. Und wenn <mann> schon in Gr sich aufhält, finde ich sollte <mann> diese angelegenheit regeln. Und nicht jeden tag unterwegs mit der Angst leben zu müssen, das beim geringsten Kontakt mit der Polizei, gleich in den knast zu gehen ! Ausserdem gibt es immer noch diesen netten Militärdienst-Zeit -Augschub < wie auch immer> ANAWOLI .Freistellung, auf deutsch. Komischerweise Lässt sich in GR auch nach einer Langen zeit doch noch alles Regeln <habe es selbt erlebt> und die alten Weltenbummler wissen wovon ich hier spreche. Deshalb seid ihr doch alle in Gr ! oder ? Man kann zum Teil sogar in Gr mehr was erreichen, als in unserem beschissenen "D" ! Militär - Wotan - 08.09.2002 Danke für den Tipp, ich gebe es gleich weiter. |