20.02.2020, 22:14:38
Hallo an alle,
ich bin neu hier und möchte gerne eine Information (ohne Gewähr) weitergeben aber auch Fragen stellen. Ich verstehe leider kaum griechisch.
http://www.odigostoupoliti.eu/se-leitour...athinaion/
google Übersetzung:
https://translate.google.com/translate?h...rev=search
Erklärung der tatsächlichen Quadratmeter der Immobilien ohne Bußgelder und Zuschläge
Bis zum 31.3.2020 "Bußgeldfrei“
Für Athen ist die Erklärung ab jetzt auch Online möglich. Bei allen anderen Gemeinden soll sie bis zur Onlineschaltung offline abgegeben werden.
Aber Vorsicht: Das Finanzamt wird diese Angaben mit den Angaben eurer E9 Steuererklärung abgleichen und Geldbußen bei Abweichungen verhängen.
Für die betreffenden Immobilienbesitzer wäre demnach der erste Schritt eine Korrektur der E9 und erst danach die Korrektur bei der Gemeinde/DIMOS.
Laut meinen Informationen werden diese E9 Korrekturen 5 Jahre rückwirkend geändert und ein Bußgeld von 100.-€ verhängt. Die Differenz (bei zuvor zu wenig gemeldeten qm) muss natürlich auch gezahlt werden.
Kann jemand diese Infos bestätigen bzw. hat jemand eine solche Änderung beim Finanzamt und/oder bei der Gemeinde bereits durchgeführt?
Eine weitere Frage bezieht sich auf folgende Seite:
Hat jemand leer stehende und nicht mit Strom versorgte Immobilien angemeldet, um von den Gemeindegebühren (ich weiß nicht ob es alle Gemeindekosten betrifft) befreit zu werden?
Irgendwo hatte ich auch gelesen, dass bei einer (ich nenne es mal) abgemeldeten Immobilie auch die Immobiliensteuer reduziert wird. Weiß jemand mehr?
http://www.odigostoupoliti.eu/eos-30-iou...-akiniton/
hier ein Teil der google Übersetzung:
Bis 30. Juni 2020 die Erklärung der Befreiung von kommunalen Immobiliengebühren
Dies ist die Frist, innerhalb derer Immobilieneigentümer ihren jeweiligen Gemeinden eine Erklärung über die Nichtnutzung von Immobilien vorlegen müssen, um von den damit verbundenen Reinigungs- und Beleuchtungsgebühren befreit zu werden.
Innenminister Takis Theodorikakos verwies auf der 37. Konferenz von POMIDA unter anderem auf leer stehende und nicht mit Strom versorgte Immobilien und kündigte an, die Möglichkeit einer Regelung des Verfahrens bis zum 30. Juni 2020 zu verlängern, damit ihre Eigentümer freigestellt würden.
Die vorherige Frist lief am 31. Dezember 2019 ab.
Freue mich auf zahlreiche Kommentare.
ich bin neu hier und möchte gerne eine Information (ohne Gewähr) weitergeben aber auch Fragen stellen. Ich verstehe leider kaum griechisch.
http://www.odigostoupoliti.eu/se-leitour...athinaion/
google Übersetzung:
https://translate.google.com/translate?h...rev=search
Erklärung der tatsächlichen Quadratmeter der Immobilien ohne Bußgelder und Zuschläge
Bis zum 31.3.2020 "Bußgeldfrei“
Für Athen ist die Erklärung ab jetzt auch Online möglich. Bei allen anderen Gemeinden soll sie bis zur Onlineschaltung offline abgegeben werden.
Aber Vorsicht: Das Finanzamt wird diese Angaben mit den Angaben eurer E9 Steuererklärung abgleichen und Geldbußen bei Abweichungen verhängen.
Für die betreffenden Immobilienbesitzer wäre demnach der erste Schritt eine Korrektur der E9 und erst danach die Korrektur bei der Gemeinde/DIMOS.
Laut meinen Informationen werden diese E9 Korrekturen 5 Jahre rückwirkend geändert und ein Bußgeld von 100.-€ verhängt. Die Differenz (bei zuvor zu wenig gemeldeten qm) muss natürlich auch gezahlt werden.
Kann jemand diese Infos bestätigen bzw. hat jemand eine solche Änderung beim Finanzamt und/oder bei der Gemeinde bereits durchgeführt?
Eine weitere Frage bezieht sich auf folgende Seite:
Hat jemand leer stehende und nicht mit Strom versorgte Immobilien angemeldet, um von den Gemeindegebühren (ich weiß nicht ob es alle Gemeindekosten betrifft) befreit zu werden?
Irgendwo hatte ich auch gelesen, dass bei einer (ich nenne es mal) abgemeldeten Immobilie auch die Immobiliensteuer reduziert wird. Weiß jemand mehr?
http://www.odigostoupoliti.eu/eos-30-iou...-akiniton/
hier ein Teil der google Übersetzung:
Bis 30. Juni 2020 die Erklärung der Befreiung von kommunalen Immobiliengebühren
Dies ist die Frist, innerhalb derer Immobilieneigentümer ihren jeweiligen Gemeinden eine Erklärung über die Nichtnutzung von Immobilien vorlegen müssen, um von den damit verbundenen Reinigungs- und Beleuchtungsgebühren befreit zu werden.
Innenminister Takis Theodorikakos verwies auf der 37. Konferenz von POMIDA unter anderem auf leer stehende und nicht mit Strom versorgte Immobilien und kündigte an, die Möglichkeit einer Regelung des Verfahrens bis zum 30. Juni 2020 zu verlängern, damit ihre Eigentümer freigestellt würden.
Die vorherige Frist lief am 31. Dezember 2019 ab.
Freue mich auf zahlreiche Kommentare.