07.10.2017, 15:19:38
Bereits als wir 2014 unser Grundstück erworben haben, wurden wir darauf hingewiesen, dass wir, falls wir auf dem Grundstück bauen wollten, eine Freigabe der Forstbehörde brauchen. Ohne diese Freigabe gebe es keine Baugenehmigung.
Wir haben diese Bescheinigung damals anstandslos ausgestellt bekommen.
Seit etwa einem Jahr haben wir eine Baugenehmigung, doch nun weist uns unsere griechische Rechtsanwältin (Anastasia Papanakli, Thessaloniki) darauf hin, diese Freigabe der Forstbehörde noch einmal zu überprüfen, da sich die gesetzlichen Bestimmungen dafür (wieder einmal) geändert hätten.
Hier ein Ausschnitt aus ihrem Schreiben:
"Seit Kurzem werden im Lande die sog. „Waldgebiete“ erfasst.
Das Forstamt ist dabei, alle Waldgebiete im ganzen Land zu erfassen und benutzt dafür u.a. alte Luftaufnahmen. ( … )
Ihr könnt hier nachsehen:
http://gis.ktimanet.gr/wms/forestsuspension/default.aspx
Ihr müsst dafür die Koordinaten eures Grundstücks eingeben, euch liegt bestimmt ein topografischer Plan vor, auf dem diese zu finden sind?"
Ferner teilte sie uns mit, dass man Beschwerde erheben könne, falls man nach der neuen Gesetzeslage betroffen sei. Diese Beschwerde sei jedoch an Fristen gebunden.
Ich weiß nicht, ob das irgend jemanden der Mitforenten anbetrifft, wollte aber auf jeden Fall darauf hinweisen.
MfG. Gerd
Wir haben diese Bescheinigung damals anstandslos ausgestellt bekommen.
Seit etwa einem Jahr haben wir eine Baugenehmigung, doch nun weist uns unsere griechische Rechtsanwältin (Anastasia Papanakli, Thessaloniki) darauf hin, diese Freigabe der Forstbehörde noch einmal zu überprüfen, da sich die gesetzlichen Bestimmungen dafür (wieder einmal) geändert hätten.
Hier ein Ausschnitt aus ihrem Schreiben:
"Seit Kurzem werden im Lande die sog. „Waldgebiete“ erfasst.
Das Forstamt ist dabei, alle Waldgebiete im ganzen Land zu erfassen und benutzt dafür u.a. alte Luftaufnahmen. ( … )
Ihr könnt hier nachsehen:
http://gis.ktimanet.gr/wms/forestsuspension/default.aspx
Ihr müsst dafür die Koordinaten eures Grundstücks eingeben, euch liegt bestimmt ein topografischer Plan vor, auf dem diese zu finden sind?"
Ferner teilte sie uns mit, dass man Beschwerde erheben könne, falls man nach der neuen Gesetzeslage betroffen sei. Diese Beschwerde sei jedoch an Fristen gebunden.
Ich weiß nicht, ob das irgend jemanden der Mitforenten anbetrifft, wollte aber auf jeden Fall darauf hinweisen.
MfG. Gerd