Arbeiten mit deutschem Gewerbeschein...

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#26
hallo claudia,
zuerst die frage: bist du eine staatl. anerkannte Masseurin? wenn ja,
schau mal auf die seite physio.gr. auf diese seite findest du sicher eine
kontaktadresse. dort würde ich mich mal erkundigen, wie die richtlinien
in greece sind. selbst, wenn deine ausbildung aus de nicht anerkannt wird,
was ich nicht glaube - besteht aber sicher eine andere möglichkeit für dich hier zu arbeiten.
in deutschland brauchst du für diese dienstleistung keinen gewerbeschein
wenn du selbstständig bist, sondern du benötigst die zulassungen von den
gesetzl. krankenkassen. und du musst beim finanzamt dein unternehmen
anmelden.
was die abgabe von therapien angeht, darunter fällen auch klass. massagen,
bgm etc., darfst du eine therapeutische massnahme nur dann abgeben, wenn dir dein patient - kunde, eine verordnung von seinem arzt vorlegt.
a b e r :
du kannst diese gesetzl. vorgabe umgehen, indem du dir vom patienten - kunden bescheinigen lässt, das es sich bei der behandlung nicht um eine
therapie handelt, sondern um eine behandlung die eine verbesserung des wohlbefindens herbeiführt. (diese bescheinigung lässt du dir vor beginn
der behandlung unterschreiben). möglichst noch mit dem vermerk - das der
patient - kunde, auch von dir darüber aufgeklärt wurde, dass er für diese
behandlung keine kostenübernahme seiner krankenkasse beanspruchen kann.
So kommst du sicher nicht mit irgendeiner Krankenkasse - weder in gr. noch in de. in konflikt und auch mit keinem verband für physiotherapei etc. und wo kein kläger - da kein richter!

im übrigen noch einen tip: benenne deine massage nach dir oder irgend etwas, was gut klingt, dafür bezahlen dir alle gerne viel mehr als
wenn du mit diesen knausrigen kassen abrechnen musst, die in den letzten
jahren sowieso das gefühl haben, das aerzte und therapeuten deren
sparschweine sind und ihre versicherungsnehmer, als ehrenmitglieder
sehen.
viel erfolg
gruss elke
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#26
hallo claudia,
zuerst die frage: bist du eine staatl. anerkannte Masseurin? wenn ja,
schau mal auf die seite physio.gr. auf diese seite findest du sicher eine
kontaktadresse. dort würde ich mich mal erkundigen, wie die richtlinien
in greece sind. selbst, wenn deine ausbildung aus de nicht anerkannt wird,
was ich nicht glaube - besteht aber sicher eine andere möglichkeit für dich hier zu arbeiten.
in deutschland brauchst du für diese dienstleistung keinen gewerbeschein
wenn du selbstständig bist, sondern du benötigst die zulassungen von den
gesetzl. krankenkassen. und du musst beim finanzamt dein unternehmen
anmelden.
was die abgabe von therapien angeht, darunter fällen auch klass. massagen,
bgm etc., darfst du eine therapeutische massnahme nur dann abgeben, wenn dir dein patient - kunde, eine verordnung von seinem arzt vorlegt.
a b e r :
du kannst diese gesetzl. vorgabe umgehen, indem du dir vom patienten - kunden bescheinigen lässt, das es sich bei der behandlung nicht um eine
therapie handelt, sondern um eine behandlung die eine verbesserung des wohlbefindens herbeiführt. (diese bescheinigung lässt du dir vor beginn
der behandlung unterschreiben). möglichst noch mit dem vermerk - das der
patient - kunde, auch von dir darüber aufgeklärt wurde, dass er für diese
behandlung keine kostenübernahme seiner krankenkasse beanspruchen kann.
So kommst du sicher nicht mit irgendeiner Krankenkasse - weder in gr. noch in de. in konflikt und auch mit keinem verband für physiotherapei etc. und wo kein kläger - da kein richter!

im übrigen noch einen tip: benenne deine massage nach dir oder irgend etwas, was gut klingt, dafür bezahlen dir alle gerne viel mehr als
wenn du mit diesen knausrigen kassen abrechnen musst, die in den letzten
jahren sowieso das gefühl haben, das aerzte und therapeuten deren
sparschweine sind und ihre versicherungsnehmer, als ehrenmitglieder
sehen.
viel erfolg
gruss elke
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