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Neulich wollte ich mir in Deutschland etwas bestellen und war überrascht, dass bei Lieferung nach Griechenland 23% Umsatzsteuer erhoben wurden.
Die Regelung ist wie folgt:
Bei Lieferungen von Gegenständen ins EU-Ausland wird der Mehrwertsteuersatz des Landes, in das geliefert wird berechnet, egal wo die Rechnungsanschrift ist. Es kommt nur auf die Lieferanschrift an.
Es stellt sich mir nun die Frage, ob diese Steuer jetzt als griechische oder deutsche Vorsteuer gilt? Ich vermute, sie gilt als griechische Vorsteuer und kann von einem deutschen Unternehmen ohne Betriebsstätte und Griechenland nur über dieses spezielle Verfahren über griechische Behörden wieder zurückgeholt werden, aber keinenfalls einfach als Vorsteuer abgezogen werden. Weiss da jemand Bescheid?
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Neulich wollte ich mir in Deutschland etwas bestellen und war überrascht, dass bei Lieferung nach Griechenland 23% Umsatzsteuer erhoben wurden.
Die Regelung ist wie folgt:
Bei Lieferungen von Gegenständen ins EU-Ausland wird der Mehrwertsteuersatz des Landes, in das geliefert wird berechnet, egal wo die Rechnungsanschrift ist. Es kommt nur auf die Lieferanschrift an.
Es stellt sich mir nun die Frage, ob diese Steuer jetzt als griechische oder deutsche Vorsteuer gilt? Ich vermute, sie gilt als griechische Vorsteuer und kann von einem deutschen Unternehmen ohne Betriebsstätte und Griechenland nur über dieses spezielle Verfahren über griechische Behörden wieder zurückgeholt werden, aber keinenfalls einfach als Vorsteuer abgezogen werden. Weiss da jemand Bescheid?
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Willst Du etwas für Dein Gewerbe bestellen oder privat?
Als Gewerbetreibender kannst Du ja Deine EU Umsatzsteuernummer angeben und die Umsatzsteuer abziehen. Oder täusch ich mich da?
Und ich habe schon massenhaft Waren von DE nach GR schicken lassen und immer die Deutsche Umsatzsteuer bezahlt.
Anders sieht es aus wenn Du von ausserhalb der E.U. bestellst.
Gruss
Franky
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Willst Du etwas für Dein Gewerbe bestellen oder privat?
Als Gewerbetreibender kannst Du ja Deine EU Umsatzsteuernummer angeben und die Umsatzsteuer abziehen. Oder täusch ich mich da?
Und ich habe schon massenhaft Waren von DE nach GR schicken lassen und immer die Deutsche Umsatzsteuer bezahlt.
Anders sieht es aus wenn Du von ausserhalb der E.U. bestellst.
Gruss
Franky
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twilite schrieb:Neulich wollte ich mir in Deutschland etwas bestellen und war überrascht, dass bei Lieferung nach Griechenland 23% Umsatzsteuer erhoben wurden.
Die Regelung ist wie folgt:
Bei Lieferungen von Gegenständen ins EU-Ausland wird der Mehrwertsteuersatz des Landes, in das geliefert wird berechnet, egal wo die Rechnungsanschrift ist. Es kommt nur auf die Lieferanschrift an. Das ist natürlich Quatsch. Wer hat Dir das denn erzählt?
Für die Umsatzsteuer wesentlich ist der Erfüllungsort einer Leistung, was in diesem Fall Deutschland ist.
Und überleg doch mal: Wie soll denn bitte ein deutscher Händler grieschische Umsatzsteuer kassieren und an das griechische Finanzamt abführen?
Dann müsste jeder deutsche Händler eine UST-Nr. in jedem anderen europäischen Land haben...
Nee, das stimmmt nicht.
twilite schrieb:Es stellt sich mir nun die Frage, ob diese Steuer jetzt als griechische oder deutsche Vorsteuer gilt? Und Vorsteuer ist schon wieder was anderes., die gilt für gewerbliche Lieferung. In dem Fall, wie schon richtig geschrieben, muss in der Rechnung Deine EU-USt-ID auftauchen und die des Händlers, dann kann die Lieferung netto erfolgen und die Finanzämter der beteiligten Länder regeln das unter sich.
Einige Händler lassen sich nicht drauf ein, weil ihnen das zu umständlich ist oder ihr Warenwirtschaftssystem damit nicht klar kommt, im Prinzip aber existiert diese Möglichkeit und sie ist, wenn Du gewerblich in D kaufst, der einzige Weg, keine deutsche USt. bezahlen zu müssen (die Du nie wiederbekämst)
Diese europäischen UST-IDs heissen VIES und Du bekommst sie ohne viel Stress im Finanzamt Deines Vertrauens, sogar in GR geht das problemlos.
Freedom is just another word for people finding out you're useless.
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twilite schrieb:Neulich wollte ich mir in Deutschland etwas bestellen und war überrascht, dass bei Lieferung nach Griechenland 23% Umsatzsteuer erhoben wurden.
Die Regelung ist wie folgt:
Bei Lieferungen von Gegenständen ins EU-Ausland wird der Mehrwertsteuersatz des Landes, in das geliefert wird berechnet, egal wo die Rechnungsanschrift ist. Es kommt nur auf die Lieferanschrift an. Das ist natürlich Quatsch. Wer hat Dir das denn erzählt?
Für die Umsatzsteuer wesentlich ist der Erfüllungsort einer Leistung, was in diesem Fall Deutschland ist.
Und überleg doch mal: Wie soll denn bitte ein deutscher Händler grieschische Umsatzsteuer kassieren und an das griechische Finanzamt abführen?
Dann müsste jeder deutsche Händler eine UST-Nr. in jedem anderen europäischen Land haben...
Nee, das stimmmt nicht.
twilite schrieb:Es stellt sich mir nun die Frage, ob diese Steuer jetzt als griechische oder deutsche Vorsteuer gilt? Und Vorsteuer ist schon wieder was anderes., die gilt für gewerbliche Lieferung. In dem Fall, wie schon richtig geschrieben, muss in der Rechnung Deine EU-USt-ID auftauchen und die des Händlers, dann kann die Lieferung netto erfolgen und die Finanzämter der beteiligten Länder regeln das unter sich.
Einige Händler lassen sich nicht drauf ein, weil ihnen das zu umständlich ist oder ihr Warenwirtschaftssystem damit nicht klar kommt, im Prinzip aber existiert diese Möglichkeit und sie ist, wenn Du gewerblich in D kaufst, der einzige Weg, keine deutsche USt. bezahlen zu müssen (die Du nie wiederbekämst)
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Ich kann leider auch nicht viel weiterhelfen, weiss aber, dass sich das Umsatzsteuergesetz 2010 geändert hat und nun in vielen Fällen anders definiert wird WO die Leistung erfüllt wird. Oftmals greift ein "Reverse Charge Verfahren" womit die Dinge wieder vereinfacht werden, aber es gibt auch Fälle, da muss man tatsächlich in jedem Land eine Steuernummer beantragen weil die Umsatzsteuer in dem jeweiligen Land anfällt.
@twilite: Wenn es sich um häufige gewerbliche Im-/Exporte handelt, würde ich den Rat eines Steuerberaters empfehlen. Wie gesagt, das Gesetz ist neu und es hat sich einiges geändert.
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Ich kann leider auch nicht viel weiterhelfen, weiss aber, dass sich das Umsatzsteuergesetz 2010 geändert hat und nun in vielen Fällen anders definiert wird WO die Leistung erfüllt wird. Oftmals greift ein "Reverse Charge Verfahren" womit die Dinge wieder vereinfacht werden, aber es gibt auch Fälle, da muss man tatsächlich in jedem Land eine Steuernummer beantragen weil die Umsatzsteuer in dem jeweiligen Land anfällt.
@twilite: Wenn es sich um häufige gewerbliche Im-/Exporte handelt, würde ich den Rat eines Steuerberaters empfehlen. Wie gesagt, das Gesetz ist neu und es hat sich einiges geändert.
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Danke für die ganzen Antworten.
Es handelte sich um eine Bestellung bei Amazon.de (Unternehmen aus Luxemburg). Bei Versand nach Deutschland wurden 19% Mehrwertsteuer berechnet, wenn man die Lieferanschrift auf eine griechische Anschrift umstellt und als Rechnungsadresse eine deutsche Anschrift angibt, werden 23% Mehrwertsteuer berechnet.
Ich habe noch ein erklärendes Dokument gefunden:
http://www.fm.rlp.de/fileadmin/fm/downlo...steuer.pdf
Es ist tatsächlich so, wenn ein Unternehmen an Privatleute im EU-Ausland liefert, muss die dortige Mehrwertsteuer berechnet und auch an die Behörden des Lieferlandes abgeführt werden. Dies gilt jedoch nur, wenn innerhalb eines Jahres ein gewisser Mindestumsatz an Lieferungen in dieses Land erreicht wird (Im Falle von Griechenland 35.000 Euro / Jahr). Wenn dieser Mindestumsatz nicht erreicht wird, kann die Mehrwertsteuer des Landes des Versenders berechnet werden.
Anders sieht es aus, wenn der Abnehmer ein Unternehmer ist. Dann scheint immer der Mehrwertsteuersatz des Landes des Versenders berechnet zu werden.
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Danke für die ganzen Antworten.
Es handelte sich um eine Bestellung bei Amazon.de (Unternehmen aus Luxemburg). Bei Versand nach Deutschland wurden 19% Mehrwertsteuer berechnet, wenn man die Lieferanschrift auf eine griechische Anschrift umstellt und als Rechnungsadresse eine deutsche Anschrift angibt, werden 23% Mehrwertsteuer berechnet.
Ich habe noch ein erklärendes Dokument gefunden:
http://www.fm.rlp.de/fileadmin/fm/downlo...steuer.pdf
Es ist tatsächlich so, wenn ein Unternehmen an Privatleute im EU-Ausland liefert, muss die dortige Mehrwertsteuer berechnet und auch an die Behörden des Lieferlandes abgeführt werden. Dies gilt jedoch nur, wenn innerhalb eines Jahres ein gewisser Mindestumsatz an Lieferungen in dieses Land erreicht wird (Im Falle von Griechenland 35.000 Euro / Jahr). Wenn dieser Mindestumsatz nicht erreicht wird, kann die Mehrwertsteuer des Landes des Versenders berechnet werden.
Anders sieht es aus, wenn der Abnehmer ein Unternehmer ist. Dann scheint immer der Mehrwertsteuersatz des Landes des Versenders berechnet zu werden.
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