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Hallo allerseits,
vielleicht weiß jemand von euch, ob man die Hürde "IKA" versichert in Deutschland irgendwie überwinden kann.
Eine Bekannte von mir ist Deutsche, IKA versichert aber hat nun Krebs und würde gern in D behandelt werden. Das geht aber auf IKA nur, wenn die Krankheit in D auftritt, nicht wenn die Krankheit schon vorher besteht.
Gibt es andere Möglichkeiten, außer alles selbst zu bezahlen?
Oder könnte sie sich zum Beispiel in D wieder "anmelden" (wäre jetzt so meine Idee) und ganz normal in D versichert werden?
Danke und LG
Martina
"In Zeiten wie diesen tut es gut, sich daran zu erinnern, dass es immer schon Zeiten wie diese gegeben hat."
(Paul Harvey)
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Hallo allerseits,
vielleicht weiß jemand von euch, ob man die Hürde "IKA" versichert in Deutschland irgendwie überwinden kann.
Eine Bekannte von mir ist Deutsche, IKA versichert aber hat nun Krebs und würde gern in D behandelt werden. Das geht aber auf IKA nur, wenn die Krankheit in D auftritt, nicht wenn die Krankheit schon vorher besteht.
Gibt es andere Möglichkeiten, außer alles selbst zu bezahlen?
Oder könnte sie sich zum Beispiel in D wieder "anmelden" (wäre jetzt so meine Idee) und ganz normal in D versichert werden?
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Das weiss ich leider auch nicht, aber ich meine mal gehört zu haben, die IKA bezahlt Behandlungen im Ausland, wenn dort eine Behandlungsmöglichkeit geboten wird die es hier nicht gibt und damit eine Heilungschance besteht. Dann wird sogar der Flug usw. bezahlt. Ob man aber auf Deutschland bestehen kann?
Ich würde mir aber nicht mal sicher sein ob das eine private zahlen würde, bei Neuabschluss sicher nicht, da musst du ja deine Krankheiten offenlegen.
Die Sache mit dem Anmelden in DE würde mich aber auch mal interessieren. Hab schon sonst mal gegoogelt und nicht so richtig was passendes gefunden.
Wenn ich, nur mal theoretisch... alles hinschmeissen würde, und dann ab nach DE, wie ist denn dann mein Status dort? Im Prinzip steht mir ja Arbeitslosengeld aus Griechenland zu, die IKA läuft bis zum nächsten Jahr. Hab ich aberhaupt Anspruch auf Hartz IV oder irgendsowas? Und genauso mit der Krankenversicherung, ich bin im Prinzip ja versichert, muss die AOK mich aberhaupt bis zum Ablauf der IKA wieder aufnehmen?
Wenn nicht, dann ist die Frage von Martina berechtigt: Muss ich dann zurück nach Griechenland um mich im Krankenhaus behandeln zu lassen?
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Das weiss ich leider auch nicht, aber ich meine mal gehört zu haben, die IKA bezahlt Behandlungen im Ausland, wenn dort eine Behandlungsmöglichkeit geboten wird die es hier nicht gibt und damit eine Heilungschance besteht. Dann wird sogar der Flug usw. bezahlt. Ob man aber auf Deutschland bestehen kann?
Ich würde mir aber nicht mal sicher sein ob das eine private zahlen würde, bei Neuabschluss sicher nicht, da musst du ja deine Krankheiten offenlegen.
Die Sache mit dem Anmelden in DE würde mich aber auch mal interessieren. Hab schon sonst mal gegoogelt und nicht so richtig was passendes gefunden.
Wenn ich, nur mal theoretisch... alles hinschmeissen würde, und dann ab nach DE, wie ist denn dann mein Status dort? Im Prinzip steht mir ja Arbeitslosengeld aus Griechenland zu, die IKA läuft bis zum nächsten Jahr. Hab ich aberhaupt Anspruch auf Hartz IV oder irgendsowas? Und genauso mit der Krankenversicherung, ich bin im Prinzip ja versichert, muss die AOK mich aberhaupt bis zum Ablauf der IKA wieder aufnehmen?
Wenn nicht, dann ist die Frage von Martina berechtigt: Muss ich dann zurück nach Griechenland um mich im Krankenhaus behandeln zu lassen?
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siggi schrieb:Die Sache mit dem Anmelden in DE würde mich aber auch mal interessieren. Hab schon sonst mal gegoogelt und nicht so richtig was passendes gefunden.
Wenn ich, nur mal theoretisch... alles hinschmeissen würde, und dann ab nach DE, wie ist denn dann mein Status dort? Im Prinzip steht mir ja Arbeitslosengeld aus Griechenland zu, die IKA läuft bis zum nächsten Jahr. Hab ich aberhaupt Anspruch auf Hartz IV oder irgendsowas? Und genauso mit der Krankenversicherung, ich bin im Prinzip ja versichert, muss die AOK mich aberhaupt bis zum Ablauf der IKA wieder aufnehmen?
Wenn nicht, dann ist die Frage von Martina berechtigt: Muss ich dann zurück nach Griechenland um mich im Krankenhaus behandeln zu lassen? Ich denke mal, wenn "man/frau" sich entschließt, wieder in D zu leben, so wie wenn ich zum Beispiel mit meiner Tochter für länger übersiedeln würde - rein hypothetisch natürlich, Gott bewahre ;-) - dann würde man/frau sich ja auch arbeitssuchend melden usw., usf., also gehe ich mal davon aus, dass man Unterstützung, also je nach dem, was einem zusteht, bekommen würde (im schlimmsten und vermutlich wahrscheinlichsten Falle Hartz IV, oder?). Was für ein Satz
LG
Martina
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siggi schrieb:Die Sache mit dem Anmelden in DE würde mich aber auch mal interessieren. Hab schon sonst mal gegoogelt und nicht so richtig was passendes gefunden.
Wenn ich, nur mal theoretisch... alles hinschmeissen würde, und dann ab nach DE, wie ist denn dann mein Status dort? Im Prinzip steht mir ja Arbeitslosengeld aus Griechenland zu, die IKA läuft bis zum nächsten Jahr. Hab ich aberhaupt Anspruch auf Hartz IV oder irgendsowas? Und genauso mit der Krankenversicherung, ich bin im Prinzip ja versichert, muss die AOK mich aberhaupt bis zum Ablauf der IKA wieder aufnehmen?
Wenn nicht, dann ist die Frage von Martina berechtigt: Muss ich dann zurück nach Griechenland um mich im Krankenhaus behandeln zu lassen? Ich denke mal, wenn "man/frau" sich entschließt, wieder in D zu leben, so wie wenn ich zum Beispiel mit meiner Tochter für länger übersiedeln würde - rein hypothetisch natürlich, Gott bewahre ;-) - dann würde man/frau sich ja auch arbeitssuchend melden usw., usf., also gehe ich mal davon aus, dass man Unterstützung, also je nach dem, was einem zusteht, bekommen würde (im schlimmsten und vermutlich wahrscheinlichsten Falle Hartz IV, oder?). Was für ein Satz
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Liebe Martina,
Siggi hat schon Recht, solange man noch aus der IKA Ansprüche hat, wird kein Hartz IV gewährt, das ist alles innereuropäisch geregelt. Bei unserer gemeinsamen Freundin, die gerade zurückgegangen ist, war das jedenfalls so: Sie hat in D das Arbeitslosengeld ausgezahlt bekommen, was ihr hier noch zustand. Und der Arbeitsagentur-Mensch hat nach langem Suchen und Erkundigen dann auch zu ihr gesagt "Mehr kann ich für Sie hier gar nicht tun im Moment", d.h. nicht mal Jobvermittlungs-Gespräche führen die dann mit einem.
Wenn unsereiner zurückgeht muss er außerdem auch erst die ganze Hartz-IV-Fragebogen-Prozedur durchmachen, das kann dann schon auch ein paar Monate dauern, bis das erste Geld eintrifft - oder eben auch nicht, wenn der Anspruch aus o.g. Gründen nicht besteht.
Noch ein Wort zur privaten Krankenversicherung: Viele haben in ihren Verträgen stehen, sie würden so und soviel Prozent einer Behandlung im Ausland bezahlen. Sie haben schließlich auch die Klientel, die eine Behandlung im Ausland oftmals einer in Griechenland vorzieht. Ich persönlich bin auf jeden Fall froh, dass ich nicht nur IKA habe! Ein echter Alptraum für mich....
Liebe Grüße
Petra aus Paros
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Liebe Martina,
Siggi hat schon Recht, solange man noch aus der IKA Ansprüche hat, wird kein Hartz IV gewährt, das ist alles innereuropäisch geregelt. Bei unserer gemeinsamen Freundin, die gerade zurückgegangen ist, war das jedenfalls so: Sie hat in D das Arbeitslosengeld ausgezahlt bekommen, was ihr hier noch zustand. Und der Arbeitsagentur-Mensch hat nach langem Suchen und Erkundigen dann auch zu ihr gesagt "Mehr kann ich für Sie hier gar nicht tun im Moment", d.h. nicht mal Jobvermittlungs-Gespräche führen die dann mit einem.
Wenn unsereiner zurückgeht muss er außerdem auch erst die ganze Hartz-IV-Fragebogen-Prozedur durchmachen, das kann dann schon auch ein paar Monate dauern, bis das erste Geld eintrifft - oder eben auch nicht, wenn der Anspruch aus o.g. Gründen nicht besteht.
Noch ein Wort zur privaten Krankenversicherung: Viele haben in ihren Verträgen stehen, sie würden so und soviel Prozent einer Behandlung im Ausland bezahlen. Sie haben schließlich auch die Klientel, die eine Behandlung im Ausland oftmals einer in Griechenland vorzieht. Ich persönlich bin auf jeden Fall froh, dass ich nicht nur IKA habe! Ein echter Alptraum für mich....
Liebe Grüße
Petra aus Paros
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Petzy schrieb:Noch ein Wort zur privaten Krankenversicherung: Viele haben in ihren Verträgen stehen, sie würden so und soviel Prozent einer Behandlung im Ausland bezahlen. Sie haben schließlich auch die Klientel, die eine Behandlung im Ausland oftmals einer in Griechenland vorzieht. Ich persönlich bin auf jeden Fall froh, dass ich nicht nur IKA habe! Ein echter Alptraum für mich.... Das kann mit Sicherheit ein Alptraum werden. Deshalb sollte mann/frau sich fruehzeitig ueberlegen evtl. eine private Zusatzversicherung abzuschliessen, bevor irgendwelche Krankheiten da sind.
Dann ist Schluss mit lustig....
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Petzy schrieb:Noch ein Wort zur privaten Krankenversicherung: Viele haben in ihren Verträgen stehen, sie würden so und soviel Prozent einer Behandlung im Ausland bezahlen. Sie haben schließlich auch die Klientel, die eine Behandlung im Ausland oftmals einer in Griechenland vorzieht. Ich persönlich bin auf jeden Fall froh, dass ich nicht nur IKA habe! Ein echter Alptraum für mich.... Das kann mit Sicherheit ein Alptraum werden. Deshalb sollte mann/frau sich fruehzeitig ueberlegen evtl. eine private Zusatzversicherung abzuschliessen, bevor irgendwelche Krankheiten da sind.
Dann ist Schluss mit lustig....
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Liebe Martina,
hier steht genau, wofür die sog. Europäische Krankenversicherungskarte verwendet werden kann, und zwar gleich unter § 1:
http://aerzteblatt.lnsdata.de/pdf/101/27/a2001.pdf
Man hat damit also für den Dauer des Aufenthalts einen Anspruch auf Behandlung, nicht aber wenn die Behandlung Zweck der Einreise war.
Das tut mir echt leid.
Irgendwann sollte dies auch mal geändert werden, in die Richtung, dass alle Europäer überall zum Arzt gehen können, aber das Gesetz steht noch nicht.
LG
Petra aus Paros
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Liebe Martina,
hier steht genau, wofür die sog. Europäische Krankenversicherungskarte verwendet werden kann, und zwar gleich unter § 1:
http://aerzteblatt.lnsdata.de/pdf/101/27/a2001.pdf
Man hat damit also für den Dauer des Aufenthalts einen Anspruch auf Behandlung, nicht aber wenn die Behandlung Zweck der Einreise war.
Das tut mir echt leid.
Irgendwann sollte dies auch mal geändert werden, in die Richtung, dass alle Europäer überall zum Arzt gehen können, aber das Gesetz steht noch nicht.
LG
Petra aus Paros
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mhm,
wenn ich aber nun meine freundin besuche, und waehrend dieses besuches irgendetwas hier bereits vorhandenes ploetzlich zwickt, kneift oder schmerzt, dann kann ich sehr wohl zum arzt der das dann mit der ika abrechnet, oder
versteh ich das falsch?
gruss vom berg
ulli
born to be myself
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mhm,
wenn ich aber nun meine freundin besuche, und waehrend dieses besuches irgendetwas hier bereits vorhandenes ploetzlich zwickt, kneift oder schmerzt, dann kann ich sehr wohl zum arzt der das dann mit der ika abrechnet, oder
versteh ich das falsch?
gruss vom berg
ulli
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ulli schrieb:mhm,
wenn ich aber nun meine freundin besuche, und waehrend dieses besuches irgendetwas hier bereits vorhandenes ploetzlich zwickt, kneift oder schmerzt, dann kann ich sehr wohl zum arzt der das dann mit der ika abrechnet, oder
versteh ich das falsch?
gruss vom berg
ulli Das geht schon, aber Du kannst z.B. keine Chemotherapie in D auf IKA-Kosten machen.
Gruß aus Paros
Petra
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ulli schrieb:mhm,
wenn ich aber nun meine freundin besuche, und waehrend dieses besuches irgendetwas hier bereits vorhandenes ploetzlich zwickt, kneift oder schmerzt, dann kann ich sehr wohl zum arzt der das dann mit der ika abrechnet, oder
versteh ich das falsch?
gruss vom berg
ulli Das geht schon, aber Du kannst z.B. keine Chemotherapie in D auf IKA-Kosten machen.
Gruß aus Paros
Petra
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