Private Rentenversicherung

Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
#1
Hallo zusammen,

hat jemand Erfahrung, wo man am besten eine private Rentenversicherung abschliessen kann?

Ich durchblicke das gerichische Rentensystem nicht so richtig und moechte mich zusaetzlich absichern.

LG

Katja
Zitieren
#1
Hallo zusammen,

hat jemand Erfahrung, wo man am besten eine private Rentenversicherung abschliessen kann?

Ich durchblicke das gerichische Rentensystem nicht so richtig und moechte mich zusaetzlich absichern.

LG

Katja
Zitieren
#2
Hi Katja,

wir haben uns bei der Interamerican privat abgesichert. Krankenvoll, Rente und alle Sachversicherungen. Im Grossen und Ganzen sind wir mit denen zufrieden.

Wie es bei der Rentenversicheurng mal aussieht wird sich zeigen. :-)

LG
Petra
Zitieren
#2
Hi Katja,

wir haben uns bei der Interamerican privat abgesichert. Krankenvoll, Rente und alle Sachversicherungen. Im Grossen und Ganzen sind wir mit denen zufrieden.

Wie es bei der Rentenversicheurng mal aussieht wird sich zeigen. :-)

LG
Petra
Zitieren
#3
Hi Petra,

danke fuer deine Antwort.

Eine Krankenzusatzkrankenversicherung habe ich jetzt ueber die DKV in Deutschland beantragt. Damit habe ich auch stationaere Privatbehandlung in Greece und zu einem recht guten Preis. Hoffe, dass ich da richtig gewaehlt habe... Checke jetzt nochmal die webseite der interamerican.

Jetzt bin ich noch auf der Suche nach einer Rentenversichererung. Das geht nicht ueber dtsche. Versicherung.

Danke nochmals.

Liebe Gruesse aus Halkidiki

Katja
Zitieren
#3
Hi Petra,

danke fuer deine Antwort.

Eine Krankenzusatzkrankenversicherung habe ich jetzt ueber die DKV in Deutschland beantragt. Damit habe ich auch stationaere Privatbehandlung in Greece und zu einem recht guten Preis. Hoffe, dass ich da richtig gewaehlt habe... Checke jetzt nochmal die webseite der interamerican.

Jetzt bin ich noch auf der Suche nach einer Rentenversichererung. Das geht nicht ueber dtsche. Versicherung.

Danke nochmals.

Liebe Gruesse aus Halkidiki

Katja
Zitieren
#4
Warum soll das nicht über eine deutsche private Rentenversicherung gehen? Bei mir geht's. Ich hatte die Versicherung aber noch zu deutschen Wohnsitzzeiten abgeschlossen und dann vor dem Umzug gefragt, ob das ein Problem sei und die sagten: Nein, kein Problem.
Eine Riesterrente macht dann aber keinen Sinn, denn die staatliche Zuschüße bekommt man in GR natürlich nicht. Aber eine normale Basis-Rente (=Rürup-Rente) geht bestimmt. Einfach mal fragen...
Zitieren
#4
Warum soll das nicht über eine deutsche private Rentenversicherung gehen? Bei mir geht's. Ich hatte die Versicherung aber noch zu deutschen Wohnsitzzeiten abgeschlossen und dann vor dem Umzug gefragt, ob das ein Problem sei und die sagten: Nein, kein Problem.
Eine Riesterrente macht dann aber keinen Sinn, denn die staatliche Zuschüße bekommt man in GR natürlich nicht. Aber eine normale Basis-Rente (=Rürup-Rente) geht bestimmt. Einfach mal fragen...
Zitieren
#5
Hallo Bernd,

ich hatte ein gutes Angebot von Cosmosdirect entdeckt und habe sie dann angeschreiben. Natuerlich keine staatlich gefoerderte Rente. Aber leider habe ich einen negativen Bescheid bekommen: es waere nicht moeglich, da


"das Angebot basiert auf der Rechtsordnung der Bundesrepublik
Deutschland. Da diese für Versicherungsnehmer, deren gewöhnlicher Aufenthalt sich
außerhalb der Bundesrepublik befindet, nicht maßgeblich ist, kann die rechtliche
Bewertung entsprechender Verträge nicht nach deutschen Rechtsnormen erfolgen.

Daher sehen unsere Annahmerichtlinien nur Verträge vor, bei denen Antragsteller
und zu versichernde Person in der Bundesrepublik Deutschland wohnen".


Jetz bin ich weiter auf der Suche. Also, wenn jemand noch weitere Tipps hat, gerne.

Liebe Gruesse aus Chalkidiki


Katja
Zitieren
#5
Hallo Bernd,

ich hatte ein gutes Angebot von Cosmosdirect entdeckt und habe sie dann angeschreiben. Natuerlich keine staatlich gefoerderte Rente. Aber leider habe ich einen negativen Bescheid bekommen: es waere nicht moeglich, da


"das Angebot basiert auf der Rechtsordnung der Bundesrepublik
Deutschland. Da diese für Versicherungsnehmer, deren gewöhnlicher Aufenthalt sich
außerhalb der Bundesrepublik befindet, nicht maßgeblich ist, kann die rechtliche
Bewertung entsprechender Verträge nicht nach deutschen Rechtsnormen erfolgen.

Daher sehen unsere Annahmerichtlinien nur Verträge vor, bei denen Antragsteller
und zu versichernde Person in der Bundesrepublik Deutschland wohnen".


Jetz bin ich weiter auf der Suche. Also, wenn jemand noch weitere Tipps hat, gerne.

Liebe Gruesse aus Chalkidiki


Katja
Zitieren
#6
Riester und Co im Ausland

liebe Leute, eine ganz, ganz dringende Warnung an alle, die im Ausland leben (und dies auch noch tun wollen, wenn sie Rente beziehen) und trotzdem irgendwie noch riestern oder rürupen: Es ist kaum bekannt, aber es gibt eine Klausel, die besagt, dass man jegliche staatliche Förderung zurück zahlen muss, wenn man so einen Sparvertrag hat und ins Ausland geht.

"Wegzug aus Deutschland
Bei endgültigem Wegzug aus Deutschland besteht kein Anspruch auf Riester-Förderung mehr. Grund: Die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland ist entfallen. Alle gewährten Fördergelder sind dann zurückzuzahlen einschließlich eventueller steuerlicher Vorteile aus dem Sonderausgabenabzug. Dies ist verständlich, denn auf die im Ausland empfangenen Riester-Rentenzahlungen wird auch keine deutsche Quellensteuer einbehalten.

Riester und Europarecht
Die EU-Kommission sieht in den gegenwärtigen Riester-Bestimmungen einen Verstoß gegen das europäische Recht. Hauptkritikpunkt ist die Voraussetzung einer unbeschränkten Einkommensteuerpflicht in Deutschland. Beispiel: Wer als Rentner und Bezieher von einer Riesterrente aus Deutschland nach Spanien zieht, muss die erhaltenen Förderzulagen zurückzahlen. "

Quelle: http://www.finanztip.de/recht/versicheru...ter-16.htm

Also Vorsicht, das könnte ganz schnell zum Bumerang werden!

Viele Grüße

Gaby
Zitieren
#6
Riester und Co im Ausland

liebe Leute, eine ganz, ganz dringende Warnung an alle, die im Ausland leben (und dies auch noch tun wollen, wenn sie Rente beziehen) und trotzdem irgendwie noch riestern oder rürupen: Es ist kaum bekannt, aber es gibt eine Klausel, die besagt, dass man jegliche staatliche Förderung zurück zahlen muss, wenn man so einen Sparvertrag hat und ins Ausland geht.

"Wegzug aus Deutschland
Bei endgültigem Wegzug aus Deutschland besteht kein Anspruch auf Riester-Förderung mehr. Grund: Die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland ist entfallen. Alle gewährten Fördergelder sind dann zurückzuzahlen einschließlich eventueller steuerlicher Vorteile aus dem Sonderausgabenabzug. Dies ist verständlich, denn auf die im Ausland empfangenen Riester-Rentenzahlungen wird auch keine deutsche Quellensteuer einbehalten.

Riester und Europarecht
Die EU-Kommission sieht in den gegenwärtigen Riester-Bestimmungen einen Verstoß gegen das europäische Recht. Hauptkritikpunkt ist die Voraussetzung einer unbeschränkten Einkommensteuerpflicht in Deutschland. Beispiel: Wer als Rentner und Bezieher von einer Riesterrente aus Deutschland nach Spanien zieht, muss die erhaltenen Förderzulagen zurückzahlen. "

Quelle: http://www.finanztip.de/recht/versicheru...ter-16.htm

Also Vorsicht, das könnte ganz schnell zum Bumerang werden!

Viele Grüße

Gaby
Zitieren
#7
Also ich denke, dass sich das in einigen Jahren geklärt haben wird, denn D bekommt regelmässig eine aus Brüssel drauf, weil viele Gesetze EU-widrig sind. Es wird wahrscheinlich drauf hinauslaufen, dass man die staatliche Förderung nicht zurückzahlen muss, wenn man seine Rente im EU-Ausland geniesst. Natürlich ist das noch nicht amtlich, aber das wird bestimmt kommen. Außerdem gilt das nur für Riesterverträge, die einen staatl. Zuschuß erhalten. Ohne den Zuschuß sind die Renditen eh nicht so prickelnd. Wenn man den Vertrag ruhen lassen kann, dann würde ich es bei Wegzug aus D so machen.
Eine Rürup-Rente ist wegen eventueller Rückzahlungsforderung wohl eher unbedenklich, weil nur die Beiträge von der Steuer abgesetzt werden können. Normale staatliche Rente kann auch abgesetzt werden und der Vorteil muß nicht zurückgezahlt werden, wenn man in Rente geht.
Zitieren
#7
Also ich denke, dass sich das in einigen Jahren geklärt haben wird, denn D bekommt regelmässig eine aus Brüssel drauf, weil viele Gesetze EU-widrig sind. Es wird wahrscheinlich drauf hinauslaufen, dass man die staatliche Förderung nicht zurückzahlen muss, wenn man seine Rente im EU-Ausland geniesst. Natürlich ist das noch nicht amtlich, aber das wird bestimmt kommen. Außerdem gilt das nur für Riesterverträge, die einen staatl. Zuschuß erhalten. Ohne den Zuschuß sind die Renditen eh nicht so prickelnd. Wenn man den Vertrag ruhen lassen kann, dann würde ich es bei Wegzug aus D so machen.
Eine Rürup-Rente ist wegen eventueller Rückzahlungsforderung wohl eher unbedenklich, weil nur die Beiträge von der Steuer abgesetzt werden können. Normale staatliche Rente kann auch abgesetzt werden und der Vorteil muß nicht zurückgezahlt werden, wenn man in Rente geht.
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste