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guten morgen zusammen,
ist zufällig jemand nach Griechenland ausgewandert mit einem schulpflichtigen Kind und kann mir sagen, ob es tatsächlich so ist, dass man dann von Deutschland kein Kindergeld mehr beziehen kann? Obwohl ich noch einen Wohnsitz in BRD angemeldet lasse? Weiss da jemand bescheid?
L.G.
carmen
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guten morgen zusammen,
ist zufällig jemand nach Griechenland ausgewandert mit einem schulpflichtigen Kind und kann mir sagen, ob es tatsächlich so ist, dass man dann von Deutschland kein Kindergeld mehr beziehen kann? Obwohl ich noch einen Wohnsitz in BRD angemeldet lasse? Weiss da jemand bescheid?
L.G.
carmen
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Also so wie ich das weiß, hast Du auf jedenfall einen Anspruch auf Kindergeld, wenn Du einen deutschen Wohnsitz hast. Ich hoffe ich täusche mich nicht.
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Also so wie ich das weiß, hast Du auf jedenfall einen Anspruch auf Kindergeld, wenn Du einen deutschen Wohnsitz hast. Ich hoffe ich täusche mich nicht.
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Als ich nach Griechenland gekommen bin war ich noch unter 27 und habe hier "studiert". Mit einer Studienbescheinigung (Immatrikulations- Bescheinigung) habe ich so noch Kindergeld völlig legal erhalten. Wohnsitz war damals noch deutscher.
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Als ich nach Griechenland gekommen bin war ich noch unter 27 und habe hier "studiert". Mit einer Studienbescheinigung (Immatrikulations- Bescheinigung) habe ich so noch Kindergeld völlig legal erhalten. Wohnsitz war damals noch deutscher.
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Der Wohnsitz etwa bei den Eltern in Deutschland ermächtigt Dich nicht in Deutschland Kindergeld zu erhalten. Wenn Du allerdings noch in D leben würdest und ein Kind z.B. im Ausland auf ein Internat schicken würdest, dann stünde es Dir zu.
Ich hatte mich damals bei einer internationalen Steuerberaterin in Deutschland erkundigt und bekam diese Auskunft. Das Kindergeld steht immer dem Elternteil zu, der das Kind auf sich eingetragen hat. Das heißt bei einem Studium im Ausland gibt es für die in Deutschland lebenden Eltern noch Kindergeld.
liebe Grüße
Susi
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Der Wohnsitz etwa bei den Eltern in Deutschland ermächtigt Dich nicht in Deutschland Kindergeld zu erhalten. Wenn Du allerdings noch in D leben würdest und ein Kind z.B. im Ausland auf ein Internat schicken würdest, dann stünde es Dir zu.
Ich hatte mich damals bei einer internationalen Steuerberaterin in Deutschland erkundigt und bekam diese Auskunft. Das Kindergeld steht immer dem Elternteil zu, der das Kind auf sich eingetragen hat. Das heißt bei einem Studium im Ausland gibt es für die in Deutschland lebenden Eltern noch Kindergeld.
liebe Grüße
Susi
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Wenn Du alleinerziehend bist, der Vater in D ist und Unterhalt zahlt, dann kann er fuer das Kind KIndergeld erhalten und an Dich weiterleiten. Dafuer gibt es soagr ein europaeisches Formular, das man bei der deutschen Kindergeldstelle bekommt und von der griechischen abstempeln lassen muss (heisst, es muss bestaetigt werden, dass Du kein griechisches Kindergeld erhaelst).
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Wenn Du alleinerziehend bist, der Vater in D ist und Unterhalt zahlt, dann kann er fuer das Kind KIndergeld erhalten und an Dich weiterleiten. Dafuer gibt es soagr ein europaeisches Formular, das man bei der deutschen Kindergeldstelle bekommt und von der griechischen abstempeln lassen muss (heisst, es muss bestaetigt werden, dass Du kein griechisches Kindergeld erhaelst).
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Also, mein Steuerberater hat mir gesagt, dass ich solange ich noch Steuern in D bezahle, ich auch Anspruch auf Kindergeld habe. Ist ja auch logisch, solange ich einem Beitrag zur Gemeinschaft leiste, habe ich auch den Anspruch etwas aus dem "Topf" zu bekommen.
Viele Grüße
Anna
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Also, mein Steuerberater hat mir gesagt, dass ich solange ich noch Steuern in D bezahle, ich auch Anspruch auf Kindergeld habe. Ist ja auch logisch, solange ich einem Beitrag zur Gemeinschaft leiste, habe ich auch den Anspruch etwas aus dem "Topf" zu bekommen.
Viele Grüße
Anna
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Carmen schrieb:Wenn Du alleinerziehend bist, der Vater in D ist und Unterhalt zahlt, dann kann er fuer das Kind KIndergeld erhalten und an Dich weiterleiten. Dafuer gibt es soagr ein europaeisches Formular, das man bei der deutschen Kindergeldstelle bekommt und von der griechischen abstempeln lassen muss (heisst, es muss bestaetigt werden, dass Du kein griechisches Kindergeld erhaelst). @Carmen...
habe grad zufällig Deine Nachricht gelesen...
ist das korrekt?
Kann man das irgendwo z.B. bei der Familienkasse nachlesen?
Bei mir ist es so, dass ich mit meinen 3Kids in Griechenland bin, der Vater meiner beiden Töchter ist jedoch in Deutschland...der Vater des dritten Kindes ist Grieche.
Der Vater meiner beiden Töchter müsste eigentlich Unterhalt zahlen, zahlt jedoch keinen Unterhalt... wie verhält es sich da?
Bitte um Rückmeldung! Vielen Dank im Voraus...
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Carmen schrieb:Wenn Du alleinerziehend bist, der Vater in D ist und Unterhalt zahlt, dann kann er fuer das Kind KIndergeld erhalten und an Dich weiterleiten. Dafuer gibt es soagr ein europaeisches Formular, das man bei der deutschen Kindergeldstelle bekommt und von der griechischen abstempeln lassen muss (heisst, es muss bestaetigt werden, dass Du kein griechisches Kindergeld erhaelst). @Carmen...
habe grad zufällig Deine Nachricht gelesen...
ist das korrekt?
Kann man das irgendwo z.B. bei der Familienkasse nachlesen?
Bei mir ist es so, dass ich mit meinen 3Kids in Griechenland bin, der Vater meiner beiden Töchter ist jedoch in Deutschland...der Vater des dritten Kindes ist Grieche.
Der Vater meiner beiden Töchter müsste eigentlich Unterhalt zahlen, zahlt jedoch keinen Unterhalt... wie verhält es sich da?
Bitte um Rückmeldung! Vielen Dank im Voraus...
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alpmann schrieb:Was mich an Carmens Beitrag wundert, ist, warum soll ein unterhaltszahlender Vater, der in D lebt und Anspruch auf das Kindergeld hat, der in GR lebenden Mutter ohne Kindergeldanspruch das Kindergeld noch überweisen ?
Der LInk der Arbeitsagentur gibt sicherlich mehr Infos
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26546/Na...d-Nav.html Vielleicht für die Kinder?
Gruß aus Paros
Petra
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alpmann schrieb:Was mich an Carmens Beitrag wundert, ist, warum soll ein unterhaltszahlender Vater, der in D lebt und Anspruch auf das Kindergeld hat, der in GR lebenden Mutter ohne Kindergeldanspruch das Kindergeld noch überweisen ?
Der LInk der Arbeitsagentur gibt sicherlich mehr Infos
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26546/Na...d-Nav.html Vielleicht für die Kinder?
Gruß aus Paros
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Habe mich an die Familienkasse gewandt und das stimmt tatsächlich, hat aber nichts mit dem Unterhalt seitens des Vaters zu tun...
Und wenn ein Vater, so wie in meinem Fall keinen Cent Unterhalt leistet, hat er vielleicht doch ein Interesse das Kindergeld weiterzuleiten, wenn ihm dafür Unterhaltsschulden erlassen werden... und natürlich wie auch Petra sagt, im Sinne der Kinder!!!
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Habe mich an die Familienkasse gewandt und das stimmt tatsächlich, hat aber nichts mit dem Unterhalt seitens des Vaters zu tun...
Und wenn ein Vater, so wie in meinem Fall keinen Cent Unterhalt leistet, hat er vielleicht doch ein Interesse das Kindergeld weiterzuleiten, wenn ihm dafür Unterhaltsschulden erlassen werden... und natürlich wie auch Petra sagt, im Sinne der Kinder!!!
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Registriert seit: Jan 2008
Die Familienkasse hat mir geschrieben, dass die Unterhaltszahlung keine Voraussetzung für den Erhalt des Kindergeldes ist...
Und wenn er das Geld nicht weiterleiten würde, kann man entsprechende Meldung an die Familienkasse machen, dass die Anspruchsvoraussetzungen erloschen sind...
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Die Familienkasse hat mir geschrieben, dass die Unterhaltszahlung keine Voraussetzung für den Erhalt des Kindergeldes ist...
Und wenn er das Geld nicht weiterleiten würde, kann man entsprechende Meldung an die Familienkasse machen, dass die Anspruchsvoraussetzungen erloschen sind...
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