Oha! (Mindeslohn)

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#1
Na, nun hab ich aber was von unserer Buchhalterin erfahren:

Der gesetzliche Mindestlohn fuer eine Taetigkeit beruht nicht nur auf die Art der Taetigkeit (also ob sie Fachwissen voraussetzt etc), sondern auch darauf, wieviele Ensima (=Sozialversicherungstage) bereits fuer die Ausuebung einer vergleichbaren Taetigkeit bei der IKA eingezahlt wurden.

Der gesetzliche Mindestlohn, den der Arbeitgeber auszahlen MUSS, steigt also mit den Jahren der Berufsausuebung und man sollte tunlichst darauf achten, dass der naechste Arbeitgeber daher diese Jahre auch anerkennen muss!

Was heisst das aber wirklich fuer uns, die wir sehr haeufig unsere Berufserfahrung zum groessten Teil in D gemacht haben?

Bei der Erstanmeldung bei der IKA ist UNBEDINGT darauf zu achten, dass man nicht als "Neuversicherter" eingetragen wird, sondern als "Alt". Wie kann man das machen? In dem man den (deutschen) Rentenversicherungsverlauf bei der Erstanmeldung vorlegt.

Ich Dussel! Bei der IKA hab ich mich damals beschwatzen lassen: Erstes Mal IKA, also NEOS. Jahre spaeter, bei der Erstanmeldung TEWE hab ich aber darauf bestanden, dass mein deutscher Rentenversicherungsverlauf beruecksichtigt wird, denn ich wollte auf jeden Fall sichergehen, dass meine voraussichtlich unzureichenden TEWE-Zeiten irgendwann mit meinen deutschen Versicherungszeiten zusammengefuegt werden.

Ich habe keine Ahnung, ob ich meinen Status bei der IKA auch im Nachhinein noch aendern kann, muss man mal mit viel Zeit rausfinden.

Wichtig aber fuer jeden ist: Achtet DRINGEND darauf, dass deutsche Versicherungszeiten angerechnet werden und dass ihr keinesfalls den Status NEOS erhaltet. Dann macht Euch schlau, was der jeweilige Mindestlohn fuer Eure Taetigkeit ist: in dem Fall eines neuen Mitarbeiters hier in der Produktion der Firma, fuer ich arbeite, liegt er wegen seiner langen Berufstaetigkeit bereits bei 813 Euro!!! Mindestnetto!

Wow. So lernt man nie aus in diesem unseren Lande....
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#1
Na, nun hab ich aber was von unserer Buchhalterin erfahren:

Der gesetzliche Mindestlohn fuer eine Taetigkeit beruht nicht nur auf die Art der Taetigkeit (also ob sie Fachwissen voraussetzt etc), sondern auch darauf, wieviele Ensima (=Sozialversicherungstage) bereits fuer die Ausuebung einer vergleichbaren Taetigkeit bei der IKA eingezahlt wurden.

Der gesetzliche Mindestlohn, den der Arbeitgeber auszahlen MUSS, steigt also mit den Jahren der Berufsausuebung und man sollte tunlichst darauf achten, dass der naechste Arbeitgeber daher diese Jahre auch anerkennen muss!

Was heisst das aber wirklich fuer uns, die wir sehr haeufig unsere Berufserfahrung zum groessten Teil in D gemacht haben?

Bei der Erstanmeldung bei der IKA ist UNBEDINGT darauf zu achten, dass man nicht als "Neuversicherter" eingetragen wird, sondern als "Alt". Wie kann man das machen? In dem man den (deutschen) Rentenversicherungsverlauf bei der Erstanmeldung vorlegt.

Ich Dussel! Bei der IKA hab ich mich damals beschwatzen lassen: Erstes Mal IKA, also NEOS. Jahre spaeter, bei der Erstanmeldung TEWE hab ich aber darauf bestanden, dass mein deutscher Rentenversicherungsverlauf beruecksichtigt wird, denn ich wollte auf jeden Fall sichergehen, dass meine voraussichtlich unzureichenden TEWE-Zeiten irgendwann mit meinen deutschen Versicherungszeiten zusammengefuegt werden.

Ich habe keine Ahnung, ob ich meinen Status bei der IKA auch im Nachhinein noch aendern kann, muss man mal mit viel Zeit rausfinden.

Wichtig aber fuer jeden ist: Achtet DRINGEND darauf, dass deutsche Versicherungszeiten angerechnet werden und dass ihr keinesfalls den Status NEOS erhaltet. Dann macht Euch schlau, was der jeweilige Mindestlohn fuer Eure Taetigkeit ist: in dem Fall eines neuen Mitarbeiters hier in der Produktion der Firma, fuer ich arbeite, liegt er wegen seiner langen Berufstaetigkeit bereits bei 813 Euro!!! Mindestnetto!

Wow. So lernt man nie aus in diesem unseren Lande....
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#2
Hallo Carmen,
bezüglich NEOS hatte ich auch schon mal gepostet, da hat aber niemand geantwortet.
http://www.gotohellas.gr/talk/viewtopic.tbi?id=12943

Wie gesagt, die Ummeldung ist aufgrund der geänderten Gesetzeslage sogar Pflicht!!


Gruss
Siggi
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#2
Hallo Carmen,
bezüglich NEOS hatte ich auch schon mal gepostet, da hat aber niemand geantwortet.
http://www.gotohellas.gr/talk/viewtopic.tbi?id=12943

Wie gesagt, die Ummeldung ist aufgrund der geänderten Gesetzeslage sogar Pflicht!!


Gruss
Siggi
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#3
Hallo Siggi,

wo bekommt man denn das Antragsformular her?

Und, viel wichtiger: hast Du die zu viel gezahlten Beitraege zurueck erstattet bekommen?

Lohnerhoehung wuerde es bei mir wohl nicht geben, denn ich verhandle ja eh immer nur ueber Nettogehalt, insofern wuerde sich zwar mein AG freuen, aber ich saehe nix davon.

Gruss, Carmen
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#3
Hallo Siggi,

wo bekommt man denn das Antragsformular her?

Und, viel wichtiger: hast Du die zu viel gezahlten Beitraege zurueck erstattet bekommen?

Lohnerhoehung wuerde es bei mir wohl nicht geben, denn ich verhandle ja eh immer nur ueber Nettogehalt, insofern wuerde sich zwar mein AG freuen, aber ich saehe nix davon.

Gruss, Carmen
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#4
Hallo Carmen,
Infos geben kann ich nur bezüglich IKA.
Wenn ich mich recht deines Wohnorts erinnere müsste auch für dich Maroussi die zuständige IKA Geschäftstelle sein.
Da begibst du dich in den 4.Stock (da wo auch die blauen EU Versicherungskarten beantragt werden), ziehst eine Nummer und trägst dein Anliegen vor. Evtl. gibt es im Kasten unter der Nummerausgabe sogar Antragsformulare.

Dabei haben solltest auf jeden Fall deine Versicherungsnummer (IKA-Büchlein), Ausweis und die Versicherungsbescheinigung der in DE eingezahlten Beträge parat haben. Falls du letztes nicht hast, schreib die zuständige Rentenkasse an.
Übersetzen lassen muss du nichts, deutsch wird problemlos akzeptiert.

Bekommst dann eine Protokollnummer wirst nach ca. 2 Monate schriftlich eingeladen zum unterschreiben. Da wird dir denn noch mal alles erläutert, machen die sogar hartneckisch in Englisch, auch wenn du gar nicht willst :mad: und bekommst dann die Ummeldebescheinigung. Eine Kopie davon zum Arbeitgeber.

So der erste Teil.
Falls du dann noch dein Geld zurück willst….
Erstmal gleich bei der Aushändigung der Bescheinigung fragen wo du hin musst, ist abhängig vom Arbeitsort.
Kopie der Bescheinigung und formlosen Antrag auf Griechisch zusammenstellen und dann abgeben (vergesse nicht dir eine Protokollnummer geben zu lassen).

Dann heißt es warten, bei mir sind mittlerweile 6 Monate vergangen, mir wurde gesagt, es dauert so um die 1-1,5Jahre. Aber verloren geht nichts, wie auch in DE, Beamtenmühlen mahlen langsam aber gründlich. Cool

Gruss
Siggi
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#4
Hallo Carmen,
Infos geben kann ich nur bezüglich IKA.
Wenn ich mich recht deines Wohnorts erinnere müsste auch für dich Maroussi die zuständige IKA Geschäftstelle sein.
Da begibst du dich in den 4.Stock (da wo auch die blauen EU Versicherungskarten beantragt werden), ziehst eine Nummer und trägst dein Anliegen vor. Evtl. gibt es im Kasten unter der Nummerausgabe sogar Antragsformulare.

Dabei haben solltest auf jeden Fall deine Versicherungsnummer (IKA-Büchlein), Ausweis und die Versicherungsbescheinigung der in DE eingezahlten Beträge parat haben. Falls du letztes nicht hast, schreib die zuständige Rentenkasse an.
Übersetzen lassen muss du nichts, deutsch wird problemlos akzeptiert.

Bekommst dann eine Protokollnummer wirst nach ca. 2 Monate schriftlich eingeladen zum unterschreiben. Da wird dir denn noch mal alles erläutert, machen die sogar hartneckisch in Englisch, auch wenn du gar nicht willst :mad: und bekommst dann die Ummeldebescheinigung. Eine Kopie davon zum Arbeitgeber.

So der erste Teil.
Falls du dann noch dein Geld zurück willst….
Erstmal gleich bei der Aushändigung der Bescheinigung fragen wo du hin musst, ist abhängig vom Arbeitsort.
Kopie der Bescheinigung und formlosen Antrag auf Griechisch zusammenstellen und dann abgeben (vergesse nicht dir eine Protokollnummer geben zu lassen).

Dann heißt es warten, bei mir sind mittlerweile 6 Monate vergangen, mir wurde gesagt, es dauert so um die 1-1,5Jahre. Aber verloren geht nichts, wie auch in DE, Beamtenmühlen mahlen langsam aber gründlich. Cool

Gruss
Siggi
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#5
Na, das klingt ja gut! Aber ichw erde das wohl erst Anfang 2008 machen koennen, da ich aufgrund von Firmenwechsel nicht in den Besitz der 2007er IKA-Mitgliedsschaftsbestaetigung kam....
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#5
Na, das klingt ja gut! Aber ichw erde das wohl erst Anfang 2008 machen koennen, da ich aufgrund von Firmenwechsel nicht in den Besitz der 2007er IKA-Mitgliedsschaftsbestaetigung kam....
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