T.I.N. (Tax Identification Number)

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#1
Hallo zusammen,

seit unserem Umzug nach GR im Februar tyranisiert uns eine deutsche Versicherung, bei der meine Frau einen Fonds hat, und will unbedingt die sogenannte TIN (Steuernummer) haben.

Nach einer Suche bei Google habe ich folgendes entdeckt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Steuer-Iden...ionsnummer
Diese TIN hat aber nichts (eher indirekt) mit der Α.Φ.Μ. zu tun, denn es ist eine neue Steuernummer, die europaweit vergeben wird. In Deutschland wird ab 01.07.2007 mit der Vergabe begonnen und somit werden die alten deutschen Steuernummer abgelöst, die ja ständig neu vergeben wurden, wenn man umgezogen ist.

In Griechenland muß das wohl auch umgesetzt werden, da es sich um eine europäische Verordnung handelt. Es geht ja um die grenzüberschreitende Information von Zinseinkünften an die jeweiligen Finanzämtern in den Mitgliedsländer. Also melden die in D an das GR-Finanzamt. Wie auch immer.

Die blöde deutsche Versicherung will jetzt zum x-ten Male diese doofe TIN wissen, die es hier (und auch in D) noch nicht gibt. Die lassen auch nicht locker, obwohl im Formular steht: "Falls vorhanden".
Ich weiß nicht wie oft die uns das selbe Formular schon geschickt haben. Wir waren schon persönlich in D bei denen und die Sachbearbeiterin hat auch schon den Kopf geschüttelt und gemeint, jetzt sei alles erledigt, aber in regelmäßigen Abständen kommen wieder die blöden Formulare mit der expliziten Nachfrage nach der (noch nicht vorhandenen Nr.).

Daher meine Frage:

Habt Ihr auch schon solche Fragen von deutschen Versicherungen/Banken gehabt?

Wie habt Ihr sie beantwortet, bzw waren die mit der Α.Φ.Μ. zufrieden?

Wann wird die Nummer in Griechenland eingeführt?

Vielen Dank
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#1
Hallo zusammen,

seit unserem Umzug nach GR im Februar tyranisiert uns eine deutsche Versicherung, bei der meine Frau einen Fonds hat, und will unbedingt die sogenannte TIN (Steuernummer) haben.

Nach einer Suche bei Google habe ich folgendes entdeckt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Steuer-Iden...ionsnummer
Diese TIN hat aber nichts (eher indirekt) mit der Α.Φ.Μ. zu tun, denn es ist eine neue Steuernummer, die europaweit vergeben wird. In Deutschland wird ab 01.07.2007 mit der Vergabe begonnen und somit werden die alten deutschen Steuernummer abgelöst, die ja ständig neu vergeben wurden, wenn man umgezogen ist.

In Griechenland muß das wohl auch umgesetzt werden, da es sich um eine europäische Verordnung handelt. Es geht ja um die grenzüberschreitende Information von Zinseinkünften an die jeweiligen Finanzämtern in den Mitgliedsländer. Also melden die in D an das GR-Finanzamt. Wie auch immer.

Die blöde deutsche Versicherung will jetzt zum x-ten Male diese doofe TIN wissen, die es hier (und auch in D) noch nicht gibt. Die lassen auch nicht locker, obwohl im Formular steht: "Falls vorhanden".
Ich weiß nicht wie oft die uns das selbe Formular schon geschickt haben. Wir waren schon persönlich in D bei denen und die Sachbearbeiterin hat auch schon den Kopf geschüttelt und gemeint, jetzt sei alles erledigt, aber in regelmäßigen Abständen kommen wieder die blöden Formulare mit der expliziten Nachfrage nach der (noch nicht vorhandenen Nr.).

Daher meine Frage:

Habt Ihr auch schon solche Fragen von deutschen Versicherungen/Banken gehabt?

Wie habt Ihr sie beantwortet, bzw waren die mit der Α.Φ.Μ. zufrieden?

Wann wird die Nummer in Griechenland eingeführt?

Vielen Dank
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#2
Cool .. in Deinem Wikipedia Link steht .. dass erst vorbereitet/abgeglichen wird und dann am 01.01.2008 voraussichtlich die Vergabe beginnt.
Woher bitte sollst ausgerechnet Du die Nummer also schon jetzt haben .. die hat noch keiner in D und erst recht keiner in GR ... die Frage, wann die Nummer in GR zur Verfügung steht .. wird wohl nicht zu beantworten sein .. man denke an das neue Kataster - auch die Umsetzung einer EU-Vorschrift. Es zieht sich und zieht sich.

In Deinem konkreten Fall würde ich dann einfach mal über ein anwaltliches Schreiben an die Versicherung nachdenken ...

Gruß Uli
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#2
Cool .. in Deinem Wikipedia Link steht .. dass erst vorbereitet/abgeglichen wird und dann am 01.01.2008 voraussichtlich die Vergabe beginnt.
Woher bitte sollst ausgerechnet Du die Nummer also schon jetzt haben .. die hat noch keiner in D und erst recht keiner in GR ... die Frage, wann die Nummer in GR zur Verfügung steht .. wird wohl nicht zu beantworten sein .. man denke an das neue Kataster - auch die Umsetzung einer EU-Vorschrift. Es zieht sich und zieht sich.

In Deinem konkreten Fall würde ich dann einfach mal über ein anwaltliches Schreiben an die Versicherung nachdenken ...

Gruß Uli
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#3
Is ja schon hart denen mit dem Anwalt zu drohen, aber wahrscheinlich sitzt da so ein Sturschädel in der Verwaltung, der keinen Plan hat und Dienst nach (noch nicht gültiger) Vorschrift machen.
Vorauseilenden Gehormsam nennt man so was.
Mal sehen, vieleicht weiß ja jemand etwas, damit man denen mit der Info dienen kann, wann er denn mit dieser blöden TIN (theoretisch) rechnen kann.
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#3
Is ja schon hart denen mit dem Anwalt zu drohen, aber wahrscheinlich sitzt da so ein Sturschädel in der Verwaltung, der keinen Plan hat und Dienst nach (noch nicht gültiger) Vorschrift machen.
Vorauseilenden Gehormsam nennt man so was.
Mal sehen, vieleicht weiß ja jemand etwas, damit man denen mit der Info dienen kann, wann er denn mit dieser blöden TIN (theoretisch) rechnen kann.
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#4
Nicht mit Anwalt drohen, wende dich direkt an einen Vorgesetzten, oder noch viel, viel besser, schreibe einen richtig heftigen Brief DIREKT an den Vorstand.
Das sollte helfen!
Hab 15 Jahre bei einer Krankenversicherung im Innendienst gearbeitet und Vorstandsbeschwerden...ui ui ui, da wird gesprungen! Die wurden bei uns auch pro Mitarbeiter gezaehlt und man musste sich verwantworten.
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#4
Nicht mit Anwalt drohen, wende dich direkt an einen Vorgesetzten, oder noch viel, viel besser, schreibe einen richtig heftigen Brief DIREKT an den Vorstand.
Das sollte helfen!
Hab 15 Jahre bei einer Krankenversicherung im Innendienst gearbeitet und Vorstandsbeschwerden...ui ui ui, da wird gesprungen! Die wurden bei uns auch pro Mitarbeiter gezaehlt und man musste sich verwantworten.
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#5
Hi !

Nein, .. nicht mit Anwalt drohen ... das ist albern !

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass ein nettes, sachliches Schreiben von einem Anwalt Wunder wirken kann...

Ich habe Zweifel, ob ein privates Schreiben an den Vorstand in Deinem Fall wirklich Sinn macht ... denn worüber sollte sich denn der Vorstand bei Deinem Sachbearbeiter beschweren ?
Dass er darauf drängt das Formular komplett auszufüllen ??? ER hat´s ja nicht gemacht und somit auch keinen offensichtlichen Fehler begangen.

Naja, ... jeder hat andere Erfahrungen gemacht und meine ist eben, dass private Schreiben an wen auch immer gerne ignoriert werden ... dann schließlich geht der Angeschriebene davon aus voll im Recht zu sein ... und die tatsächliche Rechtslage erklärt nun mal am besten ein RA.

In dem Sinne ...

Gruß Uli
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#5
Hi !

Nein, .. nicht mit Anwalt drohen ... das ist albern !

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass ein nettes, sachliches Schreiben von einem Anwalt Wunder wirken kann...

Ich habe Zweifel, ob ein privates Schreiben an den Vorstand in Deinem Fall wirklich Sinn macht ... denn worüber sollte sich denn der Vorstand bei Deinem Sachbearbeiter beschweren ?
Dass er darauf drängt das Formular komplett auszufüllen ??? ER hat´s ja nicht gemacht und somit auch keinen offensichtlichen Fehler begangen.

Naja, ... jeder hat andere Erfahrungen gemacht und meine ist eben, dass private Schreiben an wen auch immer gerne ignoriert werden ... dann schließlich geht der Angeschriebene davon aus voll im Recht zu sein ... und die tatsächliche Rechtslage erklärt nun mal am besten ein RA.

In dem Sinne ...

Gruß Uli
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#6
Wenn der SB etwas verlangt, was noch nicht existiert, dann liegt ein grundsaetzlicher Fehler vor.
Da ist anzunehmen, dass irgendwer in der Informationskette geschlampt hat und da wuerd ich erst recht den Vorstand anschreiben.
Vorstandsbeschwerden koennen und duerfen nicht ignoriert werden, denn der naechste Schritte, der dann folgen koennte, aus Sicht des Kunden, ist eine Beschwerde beim Bundesaufsichtsamt.
Natuerlich wird das Schreiben nicht vorm Vorstand hoechstpersoenlich bearbeitet, sondern natuerlich an dafuer zustaendige Leute verteilt.

Wie gesagt, 15 Jahre bei einem solchen Verein...
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#6
Wenn der SB etwas verlangt, was noch nicht existiert, dann liegt ein grundsaetzlicher Fehler vor.
Da ist anzunehmen, dass irgendwer in der Informationskette geschlampt hat und da wuerd ich erst recht den Vorstand anschreiben.
Vorstandsbeschwerden koennen und duerfen nicht ignoriert werden, denn der naechste Schritte, der dann folgen koennte, aus Sicht des Kunden, ist eine Beschwerde beim Bundesaufsichtsamt.
Natuerlich wird das Schreiben nicht vorm Vorstand hoechstpersoenlich bearbeitet, sondern natuerlich an dafuer zustaendige Leute verteilt.

Wie gesagt, 15 Jahre bei einem solchen Verein...
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