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Hallo,
lese gerade in der online GR-Zeitung folgende Schlagzeile, die mich etwas beunruhigt:
100.000 Immobilienbesitzer in der Bredouille
Griechenland / Athen. Gefahr, ihren Besitz an den Staat zu verlieren, laufen etwa 100.000 Besitzer ...mehr
Datum: 28.02.2007
Weiß jemand mehr? Um was geht es?
Danke.
MfG
Tscharli
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lese gerade in der online GR-Zeitung folgende Schlagzeile, die mich etwas beunruhigt:
100.000 Immobilienbesitzer in der Bredouille
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Datum: 28.02.2007
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Tscharli
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Hallo, es geht um die etwa 100.000 Besitzer von rund 130.000 Immobilien, die diese noch nicht im Katasteramt angemeldet haben. In einem solchen Fall müssen die Betroffenen nun den Rechtsweg wählen, um ihren Besitz wieder zu erlangen. Vor einer solchen Entscheidung können sie ihre Immobilien in keinerlei Transaktion verwickeln. In den kommenden zwei Monaten sollen ca. zwei Millionen griechische Besitzer von insgesamt rund 4,5 Mio. Immobilien, die diese bereits angemeldet haben, entsprechende Unterlagen erhalten. Darin werden sie zur Zahlung von 35 Euro pro Immobilie aufgefordert. Für Garagen und Lagerräume müssen 20 Euro aufgewendet werden.
Achtung, "Werbung": Es lohnt sich wirklich, die GZ zu abonnieren, am besten und günstigsten die Online pdf-Version für 60 Euro pro Jahr ;o).
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Hallo, es geht um die etwa 100.000 Besitzer von rund 130.000 Immobilien, die diese noch nicht im Katasteramt angemeldet haben. In einem solchen Fall müssen die Betroffenen nun den Rechtsweg wählen, um ihren Besitz wieder zu erlangen. Vor einer solchen Entscheidung können sie ihre Immobilien in keinerlei Transaktion verwickeln. In den kommenden zwei Monaten sollen ca. zwei Millionen griechische Besitzer von insgesamt rund 4,5 Mio. Immobilien, die diese bereits angemeldet haben, entsprechende Unterlagen erhalten. Darin werden sie zur Zahlung von 35 Euro pro Immobilie aufgefordert. Für Garagen und Lagerräume müssen 20 Euro aufgewendet werden.
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Hallo Chania,
Danke für die Info. Verstehe nur nicht ganz um was es geht. Meine Immob. z.B. sind beim Grundbuchamt eingetragen. Und das mit dem neuen Kataster soll doch noch gar nicht anlaufen, die haben doch angeblich derzeit keine Mittel?
Gruß
Tscharli
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Hallo Chania,
Danke für die Info. Verstehe nur nicht ganz um was es geht. Meine Immob. z.B. sind beim Grundbuchamt eingetragen. Und das mit dem neuen Kataster soll doch noch gar nicht anlaufen, die haben doch angeblich derzeit keine Mittel?
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Hallo Tscharli,
also hier in Chania erfolgte die Eintragung unserer Wohnung bereits am 05.05.1999, d. h. seit damals gibt es hier das Katasterverzeichnis. Ich sehe bezüglich der Nachricht zwei Möglichkeiten: Entweder gibt es inzwischen tatsächlich doch überall ein Katasteramt oder aber die Meldung betrifft eben nur die Wohnungseigentümer an Orten, wo es bereits ein Katasteramt gibt und die aber trotzdem dort noch nicht aufgetaucht sind und ihre Immobilie haben eintragen lassen.
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Hallo Tscharli,
also hier in Chania erfolgte die Eintragung unserer Wohnung bereits am 05.05.1999, d. h. seit damals gibt es hier das Katasterverzeichnis. Ich sehe bezüglich der Nachricht zwei Möglichkeiten: Entweder gibt es inzwischen tatsächlich doch überall ein Katasteramt oder aber die Meldung betrifft eben nur die Wohnungseigentümer an Orten, wo es bereits ein Katasteramt gibt und die aber trotzdem dort noch nicht aufgetaucht sind und ihre Immobilie haben eintragen lassen.
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Hallo Chania,
sehe ich auch so, da meine Immobilien auch schon seit Jahren eingetragen sind.
Danke.
MfG
Tscharli
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Hallo Chania,
sehe ich auch so, da meine Immobilien auch schon seit Jahren eingetragen sind.
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Registriert seit: Jul 2007
Vorsicht!
Der n e u e Kataster, der in Athen für ganz Griechenland angelegt und geführt wird, ist eine Ergänzung der Grundbuchakten in den jeweiligen Gemeinden. Letztere enthalten nur alle alten Lagepläne und Verträge.
Die Anlage des griechischen Katasters in Athen ist eine Auflage der EU und wird erst mit großer Verzögerung seit etwa 2003 nach und nach verwirklicht.
Im Athener Verzeichnis werden Grundstücksgrenzen und Besitzverhältnisse eingetragen. Von dieser Eintragung in Athen kann man sich für - glaube ich - 40 EURO einen Auszug auf dem Grundbuchamt der Gemeinde bestellen.
Es sollen über 90% der Eintragungen in Athen f a l s c h sein!!
Unser Auszug war auch bezüglich Besitzverhältnissen und Grenzen falsch. Die falschen Eintragungen haben wir noch im vergangenen Jahr mit Hilfe unserer Notarin problemlos korrigiern lassen.
Die Ausländer hier sind aufgeschreckt und tendieren zur Kontrolle der Katasterauszüge.
Die Griechen teilen sich hier bei uns in zwei Gruppen ein:
Den einen ist alles völlig Wurscht nach dem Moto: "wird schon nicht so heiß gegessen" und "sollen sich doch unsere Erben mit dem Kram rumärgern".
Die andern fangen völlig hektisch an, ihre Grundstücke einzuzäunen und einzumauern, oder sie mindestens mit roten Lackflecken zu markieren. Passiert derzeit hundertfach in Lefkada.
Weder das eine, noch das andere nützt etwas. Die falschen Eintragungen werden nämlich nach einer Frist von 7 Jahren (weiß nicht genau, aber so erinnere ich mich), rechtskräftig, wenn kein Einspruch eingelegt worden ist!!!
Und die Frist läuft seit Inkrafttreten des neuen Katastergesetzes.
Wegen der kathastrophalen Fehlerquote gibt es seit 01.01.2007 ein griechisches Gesetz, in dem geregelt wird, wie mit Einsprüchen zu verfahren ist.
Man sollte sich also auf jeden Fall einen Auszug aus dem neuen Kataster machen lassen, um große Schwierigkeiten im Vererbungsfall oder bei Verkaufsabsichten zu vermeiden, sofern der Kataster in der betreffenden Gemeinde bereits erstellt ist.
So wie hier geschildert hat unsere Notarin uns die Lage erklärt. Diese Informationen stammen also aus zweiter Hand und ich garantiere natürlich nicht für ihre Stimmigkeit in ganz Griecheland. Wie wir wissen, hat jeder Amtschef seine eigenen Methoden und Gesetze!
Grüße aus Lefkada
> FRITZ
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Vorsicht!
Der n e u e Kataster, der in Athen für ganz Griechenland angelegt und geführt wird, ist eine Ergänzung der Grundbuchakten in den jeweiligen Gemeinden. Letztere enthalten nur alle alten Lagepläne und Verträge.
Die Anlage des griechischen Katasters in Athen ist eine Auflage der EU und wird erst mit großer Verzögerung seit etwa 2003 nach und nach verwirklicht.
Im Athener Verzeichnis werden Grundstücksgrenzen und Besitzverhältnisse eingetragen. Von dieser Eintragung in Athen kann man sich für - glaube ich - 40 EURO einen Auszug auf dem Grundbuchamt der Gemeinde bestellen.
Es sollen über 90% der Eintragungen in Athen f a l s c h sein!!
Unser Auszug war auch bezüglich Besitzverhältnissen und Grenzen falsch. Die falschen Eintragungen haben wir noch im vergangenen Jahr mit Hilfe unserer Notarin problemlos korrigiern lassen.
Die Ausländer hier sind aufgeschreckt und tendieren zur Kontrolle der Katasterauszüge.
Die Griechen teilen sich hier bei uns in zwei Gruppen ein:
Den einen ist alles völlig Wurscht nach dem Moto: "wird schon nicht so heiß gegessen" und "sollen sich doch unsere Erben mit dem Kram rumärgern".
Die andern fangen völlig hektisch an, ihre Grundstücke einzuzäunen und einzumauern, oder sie mindestens mit roten Lackflecken zu markieren. Passiert derzeit hundertfach in Lefkada.
Weder das eine, noch das andere nützt etwas. Die falschen Eintragungen werden nämlich nach einer Frist von 7 Jahren (weiß nicht genau, aber so erinnere ich mich), rechtskräftig, wenn kein Einspruch eingelegt worden ist!!!
Und die Frist läuft seit Inkrafttreten des neuen Katastergesetzes.
Wegen der kathastrophalen Fehlerquote gibt es seit 01.01.2007 ein griechisches Gesetz, in dem geregelt wird, wie mit Einsprüchen zu verfahren ist.
Man sollte sich also auf jeden Fall einen Auszug aus dem neuen Kataster machen lassen, um große Schwierigkeiten im Vererbungsfall oder bei Verkaufsabsichten zu vermeiden, sofern der Kataster in der betreffenden Gemeinde bereits erstellt ist.
So wie hier geschildert hat unsere Notarin uns die Lage erklärt. Diese Informationen stammen also aus zweiter Hand und ich garantiere natürlich nicht für ihre Stimmigkeit in ganz Griecheland. Wie wir wissen, hat jeder Amtschef seine eigenen Methoden und Gesetze!
Grüße aus Lefkada
> FRITZ
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das heisst im klartext das diese bestimmungen nur in gebieten mit bestehendem kataster bestehen ,
manoli
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das heisst im klartext das diese bestimmungen nur in gebieten mit bestehendem kataster bestehen ,
manoli
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Ja, aber der Kataster muss so früh wie möglich laut EU- Verordnung überall in Griechenland verwirklicht werden. Die Griechen sind sowieso im Verzug.
> FRITZ
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Ja, aber der Kataster muss so früh wie möglich laut EU- Verordnung überall in Griechenland verwirklicht werden. Die Griechen sind sowieso im Verzug.
> FRITZ
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eigentlich will auch keiner ein kataster, auf dem land wird es mordio geben und die kirche erst......
manoli
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eigentlich will auch keiner ein kataster, auf dem land wird es mordio geben und die kirche erst......
manoli
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Also soweit ich weiss, gibt es Aemter, die sogenannten ypothikofilakia, die Besitzverhaeltnisse und Grenzen in Form von Vertraegen festhalten. Das heisst vor allem notarielle Kaufvertraege sind dort hinterlegt. Es gibt aber viele Besitztuemer, die durch Erbe oder Verkauf innerhalb der Verwandtschaft in das Eigentum einer Person uebergegangen sind. Zumindest auf Kreta gibt es zu dem das Recht der 20-jaehrigen Nutzung, das heisst, wenn jemand nachweisslich (durch Zeugen) ein Grundstueck 20 Jahre lang nutzt, ohne dass eine andere Person Besitzanspruch erhebt, dann wird dieses Grundstueck als Besitz dieser Person betrachtet, ohne dass es Titel gibt. Ein Kataster in der Form, wie es in D ueblich ist, wo praktisch jedes Fleckchen Erde mit Unterschrift und Siegel seinen Besitzer hat, ist in GR erst im Entstehen. Beginnend mit den Grossstaedten Athen , Thessaloniki begann die Bestandsaufnahme im Lande. Nicht alle Gegenden sind schon erfasst. Die Verwirrung entsteht wohl dadurch, dass man die Eintragung im ypothikofilakio mit dem Grundbuchamt gleichsetzt, was aber nicht gilt. Deshalb ist es notwendig, aufmerksam die Entstehnung des Katasters zu verfolgen und wann die Gebiete an der Reihe sind, in denen man Grundbesitz hat. Mein Mann und ich besitzen ein Grundstueck mit Haus, das Grundstueck haben wir gekauft, in Ostattika, im Grossraum Athen, mein Mann besitzt ausserdem einige Grundstuecke in Ostkreta, manche sind im ypothikofilakio eingetragen, andere nicht. Bisher sind beide Gegenden noch nicht ins Kataster aufgenommen. Deshalb verfolgen auch wir die Entwicklung aufmerksam, um gegebenenfalls die Frist nicht zu versaeumen, in der die Grundstuecke angegeben werden muessen. Ich kann allen nur raten, ein mal zu viel als zu wenig zu fragen und sich nicht zu sicher zu sein, dass man schon erfasst wurde.
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Also soweit ich weiss, gibt es Aemter, die sogenannten ypothikofilakia, die Besitzverhaeltnisse und Grenzen in Form von Vertraegen festhalten. Das heisst vor allem notarielle Kaufvertraege sind dort hinterlegt. Es gibt aber viele Besitztuemer, die durch Erbe oder Verkauf innerhalb der Verwandtschaft in das Eigentum einer Person uebergegangen sind. Zumindest auf Kreta gibt es zu dem das Recht der 20-jaehrigen Nutzung, das heisst, wenn jemand nachweisslich (durch Zeugen) ein Grundstueck 20 Jahre lang nutzt, ohne dass eine andere Person Besitzanspruch erhebt, dann wird dieses Grundstueck als Besitz dieser Person betrachtet, ohne dass es Titel gibt. Ein Kataster in der Form, wie es in D ueblich ist, wo praktisch jedes Fleckchen Erde mit Unterschrift und Siegel seinen Besitzer hat, ist in GR erst im Entstehen. Beginnend mit den Grossstaedten Athen , Thessaloniki begann die Bestandsaufnahme im Lande. Nicht alle Gegenden sind schon erfasst. Die Verwirrung entsteht wohl dadurch, dass man die Eintragung im ypothikofilakio mit dem Grundbuchamt gleichsetzt, was aber nicht gilt. Deshalb ist es notwendig, aufmerksam die Entstehnung des Katasters zu verfolgen und wann die Gebiete an der Reihe sind, in denen man Grundbesitz hat. Mein Mann und ich besitzen ein Grundstueck mit Haus, das Grundstueck haben wir gekauft, in Ostattika, im Grossraum Athen, mein Mann besitzt ausserdem einige Grundstuecke in Ostkreta, manche sind im ypothikofilakio eingetragen, andere nicht. Bisher sind beide Gegenden noch nicht ins Kataster aufgenommen. Deshalb verfolgen auch wir die Entwicklung aufmerksam, um gegebenenfalls die Frist nicht zu versaeumen, in der die Grundstuecke angegeben werden muessen. Ich kann allen nur raten, ein mal zu viel als zu wenig zu fragen und sich nicht zu sicher zu sein, dass man schon erfasst wurde.
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e_rosch schrieb:Bisher sind beide Gegenden noch nicht ins Kataster aufgenommen. Deshalb verfolgen auch wir die Entwicklung aufmerksam, um gegebenenfalls die Frist nicht zu versaeumen, in der die Grundstuecke angegeben werden muessen. Ich kann allen nur raten, ein mal zu viel als zu wenig zu fragen und sich nicht zu sicher zu sein, dass man schon erfasst wurde. Genau dies rate ich auch.
Lefkada ist seit ca. einem Jahr erfasst und der Schlamassel und die Verunsicherung sind groß.
Die Übertragung der Inhalte aus den Grundbuch- oder ypothikofilakia-Akten in den Athener Kataster wurde einer externen Firma übertragen, deren Angestellte keine blasse Ahnung von der juristischen Relevanz von Verträgen hatten und auch sonst nicht juristisch ausgebildet waren.
Dazu kam das vollständige Chaos, das sich seit Jahrzehnten oder besser seit Jahrhunderten in der Grenzziehung angesammelt hatte. Auch wegen der sogenannten "Ersitzung" nach dieser 20-Jahresfrist blickt keiner mehr durch, wie die eigentlichen Grenzen verlaufen.
Und da nützt es leider garnichts, wenn das eigene Grundstück in Verträgen genau definiert und planmäßig erfasst ist, wenn dies für die Nachbargrundstücke nicht gilt!
Und die dann wilkürlich angenommenen Grenzen müssen auch noch ins GPS-System übertragen werden.
Sicher ist, dass ganz Griechenland nach und nach erfasst wird und dass jeder Einzelne sich kümmern muss.
> FRITZ
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e_rosch schrieb:Bisher sind beide Gegenden noch nicht ins Kataster aufgenommen. Deshalb verfolgen auch wir die Entwicklung aufmerksam, um gegebenenfalls die Frist nicht zu versaeumen, in der die Grundstuecke angegeben werden muessen. Ich kann allen nur raten, ein mal zu viel als zu wenig zu fragen und sich nicht zu sicher zu sein, dass man schon erfasst wurde. Genau dies rate ich auch.
Lefkada ist seit ca. einem Jahr erfasst und der Schlamassel und die Verunsicherung sind groß.
Die Übertragung der Inhalte aus den Grundbuch- oder ypothikofilakia-Akten in den Athener Kataster wurde einer externen Firma übertragen, deren Angestellte keine blasse Ahnung von der juristischen Relevanz von Verträgen hatten und auch sonst nicht juristisch ausgebildet waren.
Dazu kam das vollständige Chaos, das sich seit Jahrzehnten oder besser seit Jahrhunderten in der Grenzziehung angesammelt hatte. Auch wegen der sogenannten "Ersitzung" nach dieser 20-Jahresfrist blickt keiner mehr durch, wie die eigentlichen Grenzen verlaufen.
Und da nützt es leider garnichts, wenn das eigene Grundstück in Verträgen genau definiert und planmäßig erfasst ist, wenn dies für die Nachbargrundstücke nicht gilt!
Und die dann wilkürlich angenommenen Grenzen müssen auch noch ins GPS-System übertragen werden.
Sicher ist, dass ganz Griechenland nach und nach erfasst wird und dass jeder Einzelne sich kümmern muss.
> FRITZ
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SIFI38 schrieb:... Die Übertragung der Inhalte aus den Grundbuch- oder ypothikofilakia-Akten in den Athener Kataster wurde einer externen Firma übertragen, deren Angestellte keine blasse Ahnung von der juristischen Relevanz von Verträgen hatten und auch sonst nicht juristisch ausgebildet waren. ... Hi !
Das ist natürlich unschön ... ich habe jetzt aber ein generelles Verständnisproblem ... WER genau muss sich jetzt um die eigentliche Eintragung in´s Kataster kümmern ?
Fritz, Deiner Aussage entnehme ich, dass irgendwelche Angestellten vom Grundbuch in´s Kataster übertragen.
Klar, ... und die Eigentümer sollten tunlichst die Richtigkeit prüfen und ggfl. Rechtsmittel einlegen.
Angefangen hat der Thread jedoch mit der Aussage, dass zig tausende von Besitzern ihre Grundstücke noch nicht gemeldet haben - wir auch nicht ... und ich weiss auch nicht ob´s auf Samos schon ein Kataster gibt ... da werde ich mich dann mal erkundigen müssen.
Es ist aber natürlich was grundsätzlich anderes .. ob ich jetzt selber loseiern und anmelden oder die vielleicht schon längst vollzogene Anmeldung prüfen (lassen)muss ...
In dem Sinne ...
Gruß Uli
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SIFI38 schrieb:... Die Übertragung der Inhalte aus den Grundbuch- oder ypothikofilakia-Akten in den Athener Kataster wurde einer externen Firma übertragen, deren Angestellte keine blasse Ahnung von der juristischen Relevanz von Verträgen hatten und auch sonst nicht juristisch ausgebildet waren. ... Hi !
Das ist natürlich unschön ... ich habe jetzt aber ein generelles Verständnisproblem ... WER genau muss sich jetzt um die eigentliche Eintragung in´s Kataster kümmern ?
Fritz, Deiner Aussage entnehme ich, dass irgendwelche Angestellten vom Grundbuch in´s Kataster übertragen.
Klar, ... und die Eigentümer sollten tunlichst die Richtigkeit prüfen und ggfl. Rechtsmittel einlegen.
Angefangen hat der Thread jedoch mit der Aussage, dass zig tausende von Besitzern ihre Grundstücke noch nicht gemeldet haben - wir auch nicht ... und ich weiss auch nicht ob´s auf Samos schon ein Kataster gibt ... da werde ich mich dann mal erkundigen müssen.
Es ist aber natürlich was grundsätzlich anderes .. ob ich jetzt selber loseiern und anmelden oder die vielleicht schon längst vollzogene Anmeldung prüfen (lassen)muss ...
In dem Sinne ...
Gruß Uli
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Avrio schrieb:...dass zig tausende von Besitzern ihre Grundstücke noch nicht gemeldet haben - wir auch nicht ... und ich weiss auch nicht ob´s auf Samos schon ein Kataster gibt ... da werde ich mich dann mal erkundigen müssen.
Es ist aber natürlich was grundsätzlich anderes .. ob ich jetzt selber loseiern und anmelden oder die vielleicht schon längst vollzogene Anmeldung prüfen (lassen)muss ... Hallo Uli,
Wenn du einen notariellen Kaufvertrag hast, ist dieser normalerweise in den Akten der Gemeinde, als Zweitschrift oder mindestens als Kopie abgelegt, und zwar mit den dazugehörigen Lage- und Grundstücksplänen. Ob deine Akten im Gemeindearchiv vorliegen, kannst du dort erfragen.
Um die Eintragung im Athener Kataster musst du dich nicht kümmern, das machen die erwähnten mehr oder weniger kompetenten Personen.
Wenn du allerdings erfährst auf deiner Gemeinde, dass der betreffende Kataster angelegt wurde, dann würde ich auf jeden Fall einen Auszug in Athen beantragen, damit du feststellen kannst, was da eigentlich eingetragen wurde und ob deine Grenzen stimmen. Nach Ablauf der Frist kannst du nämlich daran nix mehr ändern, und die (beispielsweise) Halbierung deines Grundstücks zugunsten deines Nachbarn ist dann rechtskräftig!
Um was für eine Sorte Grundbesitzer es sich bei den am Beginn des Threads erwähnten handeln könnte, weiß ich nicht. Vermutlich aber um solche, die Steuern und Notar gespart und deswegen keine Verträge zu den Gemeindeakten gegeben haben. Und nun sind die in der Scheißgasse!
Klingt alles sehr kompliziert, ist es auch, weil wir eben hier in GR nicht die seit Geerationen geordneten Verhältnisse haben, wie in D.
Grüße aus dem immer noch viel zu trockenen Lefkada
> FRITZ
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Avrio schrieb:...dass zig tausende von Besitzern ihre Grundstücke noch nicht gemeldet haben - wir auch nicht ... und ich weiss auch nicht ob´s auf Samos schon ein Kataster gibt ... da werde ich mich dann mal erkundigen müssen.
Es ist aber natürlich was grundsätzlich anderes .. ob ich jetzt selber loseiern und anmelden oder die vielleicht schon längst vollzogene Anmeldung prüfen (lassen)muss ... Hallo Uli,
Wenn du einen notariellen Kaufvertrag hast, ist dieser normalerweise in den Akten der Gemeinde, als Zweitschrift oder mindestens als Kopie abgelegt, und zwar mit den dazugehörigen Lage- und Grundstücksplänen. Ob deine Akten im Gemeindearchiv vorliegen, kannst du dort erfragen.
Um die Eintragung im Athener Kataster musst du dich nicht kümmern, das machen die erwähnten mehr oder weniger kompetenten Personen.
Wenn du allerdings erfährst auf deiner Gemeinde, dass der betreffende Kataster angelegt wurde, dann würde ich auf jeden Fall einen Auszug in Athen beantragen, damit du feststellen kannst, was da eigentlich eingetragen wurde und ob deine Grenzen stimmen. Nach Ablauf der Frist kannst du nämlich daran nix mehr ändern, und die (beispielsweise) Halbierung deines Grundstücks zugunsten deines Nachbarn ist dann rechtskräftig!
Um was für eine Sorte Grundbesitzer es sich bei den am Beginn des Threads erwähnten handeln könnte, weiß ich nicht. Vermutlich aber um solche, die Steuern und Notar gespart und deswegen keine Verträge zu den Gemeindeakten gegeben haben. Und nun sind die in der Scheißgasse!
Klingt alles sehr kompliziert, ist es auch, weil wir eben hier in GR nicht die seit Geerationen geordneten Verhältnisse haben, wie in D.
Grüße aus dem immer noch viel zu trockenen Lefkada
> FRITZ
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Hi, Fritz !
Danke für die schnelle Antwort.
Joo, ... dann habe ich es jetzt verstanden und bin auch ein wenig beruhigter. Wir haben notariell gekauft und die Grenzen auf dem zugehörigen Lageplan passten.
In dem Sinne ...
Gruß Uli
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Hi, Fritz !
Danke für die schnelle Antwort.
Joo, ... dann habe ich es jetzt verstanden und bin auch ein wenig beruhigter. Wir haben notariell gekauft und die Grenzen auf dem zugehörigen Lageplan passten.
In dem Sinne ...
Gruß Uli
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Hallo,
kennt jemand die Adresse dieses neuen elektronischen Katasteramtes in Athen ?
Danke
Omega
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Hallo,
kennt jemand die Adresse dieses neuen elektronischen Katasteramtes in Athen ?
Danke
Omega
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Zu diesem Thema diese Woche ein großer Artikel in der "Griechenlandzeitung"
Es ist noch chaotischer, als ich angenommen hatte.
> FRITZ
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Zu diesem Thema diese Woche ein großer Artikel in der "Griechenlandzeitung"
Es ist noch chaotischer, als ich angenommen hatte.
> FRITZ
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omega schrieb:kennt jemand die Adresse dieses neuen elektronischen Katasteramtes in Athen ? Hab sie endlich gefunden:
ORGANISMOS KTIMATOLOGIOU & XARTOGRAPHISEON ELLADAS
TIM. BASSOU 11 - 13 - 11521 ATHINA
Grüße:
> FRITZ
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omega schrieb:kennt jemand die Adresse dieses neuen elektronischen Katasteramtes in Athen ? Hab sie endlich gefunden:
ORGANISMOS KTIMATOLOGIOU & XARTOGRAPHISEON ELLADAS
TIM. BASSOU 11 - 13 - 11521 ATHINA
Grüße:
> FRITZ
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