Griechisches Presserecht, AGB etc.

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#1
Im anderen Thread hab ich ja schon dargestellt, dass ich mich ueber das Impressum der neuen Griechenland Zeitung wundere. Ich habe googelt, finde aber auf die Schnelle keine deutsch- oder englischsprachigen Quellen, die das griechische Presserecht umfangreich darstellen.

Das deutsche Presserecht sieht jedenfalls vor, dass es einen "Verantwortlichen im Sinne des Presserechts" gibt. Es sieht vor, dass ein presserechtlich relevantes Druckwerk in einem *Verlag* erscheinen muss.

Und ueblicherweise sehen deutsche AGB vor, dass man seine Bezahlung bei Nichterfuellung der vereinbarten Leistung erstattet bekommen muss.

Allein in diesem drei Punkten verhaelt sich die GZ klar abweichend zur deutschen Gesetzgebung. Dafuer schreibt man in den AGB, dass ausschliesslich griechisches Recht zur Anwendung kommt. Fein, das kann man ja erklaeren, aber griechisches Recht gilt nunmal nur in Griechenland und damit ist dieser Passus fuer die Verbreitung im Ausland unwirksam.

Ich wuesste gern, wie sich die Lage in GR gestaltet, braucht es keinen Verlag, um ein Pressewerk herauszugeben? Nicht mal nen Selbstverlag?

Kann nach griechischem Recht ein Geschaeft vereinbart werden, das den Passus enthaelt
"4.4
Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Rückvergütung bereits bezahlter Abonnements-Gebühren."

Heisst auf gut Deutsch, der nicht vorhandene Verlag garantiert nicht die Erfuellung der vereinbarten Leistung, will dafuer aber trotzdem in jedem Fall bezahlt werden.

Geht das?

Nicht falsch verstehen: Ich will die GZ nicht einfach madig machen. Ist bloss so, dass ich im ersten Leben mal den ehrenwerten Beruf der Verlagskauffrau erlernt habe und mit dem aktuellen Auftreten der GZ absolut nichts anfangen kann. In Deutschland waer der Laden vermutlich bereits staatlicherseits geschlossen worden, nicht umsonst gab es jahrhundertelange Kaempfe um die Freiheit der Meinung, der Information und der Medien.

Waer toll, jemand sich mit den griechischen Gegebenheiten auskennen wuerde. Interessiert mich echt.

Danke, Carmen

PS Dass der ausgewiesene Abo-Preis keine Mehrwertsteuer enthaelt und dieser Hinweis sich nur im Kleingedruckten befindet, ist ne blanke Sauerei. Das mal aus Konsumentensicht gesprochen.
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#1
Im anderen Thread hab ich ja schon dargestellt, dass ich mich ueber das Impressum der neuen Griechenland Zeitung wundere. Ich habe googelt, finde aber auf die Schnelle keine deutsch- oder englischsprachigen Quellen, die das griechische Presserecht umfangreich darstellen.

Das deutsche Presserecht sieht jedenfalls vor, dass es einen "Verantwortlichen im Sinne des Presserechts" gibt. Es sieht vor, dass ein presserechtlich relevantes Druckwerk in einem *Verlag* erscheinen muss.

Und ueblicherweise sehen deutsche AGB vor, dass man seine Bezahlung bei Nichterfuellung der vereinbarten Leistung erstattet bekommen muss.

Allein in diesem drei Punkten verhaelt sich die GZ klar abweichend zur deutschen Gesetzgebung. Dafuer schreibt man in den AGB, dass ausschliesslich griechisches Recht zur Anwendung kommt. Fein, das kann man ja erklaeren, aber griechisches Recht gilt nunmal nur in Griechenland und damit ist dieser Passus fuer die Verbreitung im Ausland unwirksam.

Ich wuesste gern, wie sich die Lage in GR gestaltet, braucht es keinen Verlag, um ein Pressewerk herauszugeben? Nicht mal nen Selbstverlag?

Kann nach griechischem Recht ein Geschaeft vereinbart werden, das den Passus enthaelt
"4.4
Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Rückvergütung bereits bezahlter Abonnements-Gebühren."

Heisst auf gut Deutsch, der nicht vorhandene Verlag garantiert nicht die Erfuellung der vereinbarten Leistung, will dafuer aber trotzdem in jedem Fall bezahlt werden.

Geht das?

Nicht falsch verstehen: Ich will die GZ nicht einfach madig machen. Ist bloss so, dass ich im ersten Leben mal den ehrenwerten Beruf der Verlagskauffrau erlernt habe und mit dem aktuellen Auftreten der GZ absolut nichts anfangen kann. In Deutschland waer der Laden vermutlich bereits staatlicherseits geschlossen worden, nicht umsonst gab es jahrhundertelange Kaempfe um die Freiheit der Meinung, der Information und der Medien.

Waer toll, jemand sich mit den griechischen Gegebenheiten auskennen wuerde. Interessiert mich echt.

Danke, Carmen

PS Dass der ausgewiesene Abo-Preis keine Mehrwertsteuer enthaelt und dieser Hinweis sich nur im Kleingedruckten befindet, ist ne blanke Sauerei. Das mal aus Konsumentensicht gesprochen.
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