Vertretung in GR

Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
#1
Hallo zusammen,
zum Thema 'Arbeiten / Selbständig in GR' ist hier ja schon eine Menge gefragt und auch beantwortet worden (@ Carmen: Danke für Deinen Artikel !).
Ein spezieller Fall scheint jedoch (zumindest entnehme ich das den entsprechen Unterlagen der D-GR IHK) die Gründung einer Niederlassung bzw. Vertretung (= definiert als selbständige Zweigstelle) einer deutschen Firma in GR zu sein. Aufgabe wäre ja hier der Vetrieb - einschließlich Werbung, Beratung, Import etc. - der Produkte einer deutschen Firma sowie die Betreuung der Kunden. Hat jemand hier schon Erfahrungen gemacht bzgl. der erfoderlichen Vorgehensweise, Unterlagen etc. ?

Der Inhaber (und zunächst auch einziger Mitarbeiter) der Niederlassung wäre freiberuflich tätig, nicht als Angestellter der deutschen Firma (hier helfen die Infos aus Carmens Artikel schon sehr weiter). In diesem Falle kommt aber noch eine komplizierende (oder vereinfachende ?) Sache hinzu. Der Inhaber (Nicht-Grieche) bezieht in D Rente und somit entfällt ja zumindest der Bereich der Sozialversicherung, oder irre ich ? Die Infos, die ich bisher bekommen habe (von der IHK etc.), sind doch recht widersprüchlich und lückenhaft und da hier ja doch reichlich Experten mit Real-Erfahrtungen versammelt sind, denke ich, daß die/der eine oder andere da vielleicht etwas berichten kann.

Vielleicht gibt es ja noch andere Möglichkieten, z.B. Gründung einer XY Ltd., deren Aufgabe es wäre, die o.g. Tätigkeiten zu übernehmen. Die D-GR IHK sagt zu dieser Unternehmensform nichts. In D ist die Gründung einer Firma als Ltd. ja schon länger möglich. Auch in GR ?

Carmen hat ein paar sehr gute Links zum Thema 'Förderprogramme' veröffentlicht, das sind wirklich schon 'mal hilfreiche Information, aber dazu später mehr.

So, das waren eine ganze Menge Fragen auf einmal, ich weiß... aber wenn jemand Infos dazu hat, immer her damit !

Grüße und schon 'mal Danke,
Reelf
Zitieren
#1
Hallo zusammen,
zum Thema 'Arbeiten / Selbständig in GR' ist hier ja schon eine Menge gefragt und auch beantwortet worden (@ Carmen: Danke für Deinen Artikel !).
Ein spezieller Fall scheint jedoch (zumindest entnehme ich das den entsprechen Unterlagen der D-GR IHK) die Gründung einer Niederlassung bzw. Vertretung (= definiert als selbständige Zweigstelle) einer deutschen Firma in GR zu sein. Aufgabe wäre ja hier der Vetrieb - einschließlich Werbung, Beratung, Import etc. - der Produkte einer deutschen Firma sowie die Betreuung der Kunden. Hat jemand hier schon Erfahrungen gemacht bzgl. der erfoderlichen Vorgehensweise, Unterlagen etc. ?

Der Inhaber (und zunächst auch einziger Mitarbeiter) der Niederlassung wäre freiberuflich tätig, nicht als Angestellter der deutschen Firma (hier helfen die Infos aus Carmens Artikel schon sehr weiter). In diesem Falle kommt aber noch eine komplizierende (oder vereinfachende ?) Sache hinzu. Der Inhaber (Nicht-Grieche) bezieht in D Rente und somit entfällt ja zumindest der Bereich der Sozialversicherung, oder irre ich ? Die Infos, die ich bisher bekommen habe (von der IHK etc.), sind doch recht widersprüchlich und lückenhaft und da hier ja doch reichlich Experten mit Real-Erfahrtungen versammelt sind, denke ich, daß die/der eine oder andere da vielleicht etwas berichten kann.

Vielleicht gibt es ja noch andere Möglichkieten, z.B. Gründung einer XY Ltd., deren Aufgabe es wäre, die o.g. Tätigkeiten zu übernehmen. Die D-GR IHK sagt zu dieser Unternehmensform nichts. In D ist die Gründung einer Firma als Ltd. ja schon länger möglich. Auch in GR ?

Carmen hat ein paar sehr gute Links zum Thema 'Förderprogramme' veröffentlicht, das sind wirklich schon 'mal hilfreiche Information, aber dazu später mehr.

So, das waren eine ganze Menge Fragen auf einmal, ich weiß... aber wenn jemand Infos dazu hat, immer her damit !

Grüße und schon 'mal Danke,
Reelf
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste