10.03.2005, 11:57:50
Ich gehe von April bis Oktober nach Kreta und werde dort als Reiseleiter für ein deutsches Unternehmen mit deutschem Arbeitsvertrag arbeiten. Wegen des Doppelbesteuerungsabkommens stellen sich für mich einige Fragen. Ich habe hier gefunden, dass die Steuerfreigrenze auf 11.000 Euro heraufgesetzt wurde.
Ich habe Januar und Februar 2005 in Deutschland gearbeitet und gut verdient und auch daher auch viele Steuern bezahlt. Ab April verdiene ich nur noch wenig, komme für die Zeit auf Kreta (7 Monate) wohl nicht über 11.000 Euro)
Was ist Eurer Meinung jetzt besser? Steuerbefreiung für diese Zeit in Deutschland beantragen? Oder wegen Pflicht zur Steuererklärung in Deutschland gleich Steuern in Deutschland bezahlen, obwohl die Steuern eigentlich GR zustehen? Ich bin in dieser Zeit auf Kreta nicht in GR gemeldet, meint Ihr der Fiskus merkt, dass ich eigentlich in GR zahlen müßte? Aber wie gesagt, über 11000 euro komme ich nicht hinaus.
Hat mit diesen Fragen jemand Erfahrungen gemacht? Verstehe ich das richtig, dass wenn ich eine Befreiung in D habe, ich ja für die Steuererklärung hinsichtlich der Auslandszeit ich eine Bestätigung über das Einkommen bzw. gezahlter Steuern von GR brauche? Wie aufwendig und langwierig ist das in GR?
Ich tendiere dazu Steuern in D zu zahlen und GR einfach zu "vergessen". Könnte das auffallen?
Wäre schön, wenn mir einer von Euch da weiterhelfen könnte.
Grüße aus dem verschneiten und kalten Berlin
Nadine
Ich habe Januar und Februar 2005 in Deutschland gearbeitet und gut verdient und auch daher auch viele Steuern bezahlt. Ab April verdiene ich nur noch wenig, komme für die Zeit auf Kreta (7 Monate) wohl nicht über 11.000 Euro)
Was ist Eurer Meinung jetzt besser? Steuerbefreiung für diese Zeit in Deutschland beantragen? Oder wegen Pflicht zur Steuererklärung in Deutschland gleich Steuern in Deutschland bezahlen, obwohl die Steuern eigentlich GR zustehen? Ich bin in dieser Zeit auf Kreta nicht in GR gemeldet, meint Ihr der Fiskus merkt, dass ich eigentlich in GR zahlen müßte? Aber wie gesagt, über 11000 euro komme ich nicht hinaus.
Hat mit diesen Fragen jemand Erfahrungen gemacht? Verstehe ich das richtig, dass wenn ich eine Befreiung in D habe, ich ja für die Steuererklärung hinsichtlich der Auslandszeit ich eine Bestätigung über das Einkommen bzw. gezahlter Steuern von GR brauche? Wie aufwendig und langwierig ist das in GR?
Ich tendiere dazu Steuern in D zu zahlen und GR einfach zu "vergessen". Könnte das auffallen?
Wäre schön, wenn mir einer von Euch da weiterhelfen könnte.
Grüße aus dem verschneiten und kalten Berlin
Nadine