KV in D und GR

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#1
Hallo, die Situation ist wie folgend:

Ich habe meinen (1.) Wohnsitz in D und möchte diesen auch behalten. Da ich bis jetzt noch Studentin in D war (und bleiben mußte), hatte ich eine Krankenversicherung als Studentin in D.
In Thessaloniki werde ich entweder an der Uni für ein Jahr einen Sprachkurs belegen, der mir jedoch nicht erlaubt, damit an der Uni als Studentin eingeschrieben zu sein - das funktioniert nicht (mehr?) - und/oder ich werde anfangen hier zu arbeiten. Ich weiß, daß ich dazu dann Aufenthaltgenehmigung, Arbeitserlaubnis etc. beantragen muß. Mich interessiert jedoch die Sache mit der Krankenversicherung in D (bzw. in GR). Welche Art von Versicherung brauche ich in D als Nichtmehr-Studentin und Einkommenslose in D aber Vielleicht-Arbeitnehmerin in GR? Hat das Auswirkung auf eine (private) Krankenversicherung in GR?
Da ich bald wieder in D bin, möchte ich natürlich die Zeit nutzen, um den ganzen Behördenkram abzuklären. Für Licht-ins-Dunkel-bringen wäre ich unendlich dankbar Wink

Kirsten

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#1
Hallo, die Situation ist wie folgend:

Ich habe meinen (1.) Wohnsitz in D und möchte diesen auch behalten. Da ich bis jetzt noch Studentin in D war (und bleiben mußte), hatte ich eine Krankenversicherung als Studentin in D.
In Thessaloniki werde ich entweder an der Uni für ein Jahr einen Sprachkurs belegen, der mir jedoch nicht erlaubt, damit an der Uni als Studentin eingeschrieben zu sein - das funktioniert nicht (mehr?) - und/oder ich werde anfangen hier zu arbeiten. Ich weiß, daß ich dazu dann Aufenthaltgenehmigung, Arbeitserlaubnis etc. beantragen muß. Mich interessiert jedoch die Sache mit der Krankenversicherung in D (bzw. in GR). Welche Art von Versicherung brauche ich in D als Nichtmehr-Studentin und Einkommenslose in D aber Vielleicht-Arbeitnehmerin in GR? Hat das Auswirkung auf eine (private) Krankenversicherung in GR?
Da ich bald wieder in D bin, möchte ich natürlich die Zeit nutzen, um den ganzen Behördenkram abzuklären. Für Licht-ins-Dunkel-bringen wäre ich unendlich dankbar Wink

Kirsten

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#2
Hallo Kirsten,

wenn Du in GR arbeitest, musst Du Dich in der IKA pflichtversichern und damit hat sich das Thema in D erledigt.

Ohne Versicherung (wo auch immer) bekommst Du keine Aufenthaltserlaubnis...andersherum kannst Du Dich mit einer deutschen KV bis zu einem Jahr im Ausland aufhalten. Am besten, Du erfragst die Einzelheiten bei Deiner bisherigen KV (die Beitrage sind wesentlich niedriger als in GR) und besorgst Dir eine entsprechende Bestaetigung (auf griechisch!!!!), dass Du dort versichert bist.

Liebe Gruesse
Carmen

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#2
Hallo Kirsten,

wenn Du in GR arbeitest, musst Du Dich in der IKA pflichtversichern und damit hat sich das Thema in D erledigt.

Ohne Versicherung (wo auch immer) bekommst Du keine Aufenthaltserlaubnis...andersherum kannst Du Dich mit einer deutschen KV bis zu einem Jahr im Ausland aufhalten. Am besten, Du erfragst die Einzelheiten bei Deiner bisherigen KV (die Beitrage sind wesentlich niedriger als in GR) und besorgst Dir eine entsprechende Bestaetigung (auf griechisch!!!!), dass Du dort versichert bist.

Liebe Gruesse
Carmen

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