Kindergeld

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#1
Sagt mal, weiss jemand, ob man als in Griechenland
lebende Deutsche einen Anspruch auf Kindergeld aus
Deutschland hat? Habe zwar dort auch einen Wohnsitz,
doch habe ich mal gehoert, dass jemand, der Kindergeld
bekam, aber im Ausland wohnte, alles zurueckzahlen
musste, als es rauskam.
Das griechische Kindergeld ist ja der Witz, davon kann
man ja grade mal ein paar Kleider kaufen.

Gruesse
Dorothea

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#1
Sagt mal, weiss jemand, ob man als in Griechenland
lebende Deutsche einen Anspruch auf Kindergeld aus
Deutschland hat? Habe zwar dort auch einen Wohnsitz,
doch habe ich mal gehoert, dass jemand, der Kindergeld
bekam, aber im Ausland wohnte, alles zurueckzahlen
musste, als es rauskam.
Das griechische Kindergeld ist ja der Witz, davon kann
man ja grade mal ein paar Kleider kaufen.

Gruesse
Dorothea

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#2
Auslandskindergeld gibt es nur, wenn das Kind seinen "gewoehnlichen Aufenthalt" im Inland hat (dort also in aller Regel auch gemeldet ist) oder nur zu Ausbildungszwecken bis zu einer Hoechstdauer von 3 Jahren im Ausland verweilt.

Wird ein deutsches Kind im Ausland geboren, muessen "die Umstaende daraufhinweisen", dass es demanechst nach Deutschland "verbracht" werden soll, um von Geburt an Anspruch auf deutsches Kindergeld zu haben.

Ich musste uebrigens das Kindergeld auch zurueckzahlen, dass ich nach dem Umzug noch weiter bezog...

Hoffe, geholfen zu haben
Carmen

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#2
Auslandskindergeld gibt es nur, wenn das Kind seinen "gewoehnlichen Aufenthalt" im Inland hat (dort also in aller Regel auch gemeldet ist) oder nur zu Ausbildungszwecken bis zu einer Hoechstdauer von 3 Jahren im Ausland verweilt.

Wird ein deutsches Kind im Ausland geboren, muessen "die Umstaende daraufhinweisen", dass es demanechst nach Deutschland "verbracht" werden soll, um von Geburt an Anspruch auf deutsches Kindergeld zu haben.

Ich musste uebrigens das Kindergeld auch zurueckzahlen, dass ich nach dem Umzug noch weiter bezog...

Hoffe, geholfen zu haben
Carmen

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#3
Ich hab grad *das* gefunden:

http://auswandern-aktuell.de/beratungsdi...html</A&gt;

Soll uns Absatz 1.2. jetzt sagen, *alle* kriegen Kindergeld???? Und wieso haben sie meines wiederhaben wollen?????

Wir muessen das wohl unbedingt klaeren!

Blutwitternde Tigergruesse
Carmen

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#3
Ich hab grad *das* gefunden:

http://auswandern-aktuell.de/beratungsdi...html</A&gt;

Soll uns Absatz 1.2. jetzt sagen, *alle* kriegen Kindergeld???? Und wieso haben sie meines wiederhaben wollen?????

Wir muessen das wohl unbedingt klaeren!

Blutwitternde Tigergruesse
Carmen

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#4
Also, diese Regelung, die "auswandern aktuell" anspricht, ist wohl wirklich nur ne Ausnahme.

Hier Infos aus dem Steuernetz:

http://www.steuernetz.de/content/ste2002...rhalt.html
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#4
Also, diese Regelung, die "auswandern aktuell" anspricht, ist wohl wirklich nur ne Ausnahme.

Hier Infos aus dem Steuernetz:

http://www.steuernetz.de/content/ste2002...rhalt.html
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#5
Liebe Carmen,
durch alle diese Bestimmungen soll wohl absichtlich
keiner durchblicken!
Die Version vom Finanzamt war mir schon mal unterge-
kommen, aber warum steht das dann so in dem anderen
Merkblatt? Vielleicht sollten wir doch nochmal
irgendwo nachbohren, aber wo? Vielleicht ruf ich noch
mal die zustaendige Dame in Deutschland an... Ah, oder
mal bei der IAF anrufen, vielleicht wissen die was.

Tschuess,
Dorothea

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#5
Liebe Carmen,
durch alle diese Bestimmungen soll wohl absichtlich
keiner durchblicken!
Die Version vom Finanzamt war mir schon mal unterge-
kommen, aber warum steht das dann so in dem anderen
Merkblatt? Vielleicht sollten wir doch nochmal
irgendwo nachbohren, aber wo? Vielleicht ruf ich noch
mal die zustaendige Dame in Deutschland an... Ah, oder
mal bei der IAF anrufen, vielleicht wissen die was.

Tschuess,
Dorothea

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#6
Wieso denn? Bin ich zu blond, oder sagt der letzte Satz hier eindeutig, dass es Kindergeld gibt?

Für welche Kinder können Sie Kindergeld erhalten?

Kindergeld wird für solche Kinder im Sinne des Gesetzes gewährt, die in Deutschland einen Wohnsitz haben oder sich hier gewöhnlich aufhalten (mehr als 6 Monate im Jahr). Kinder, die in einem der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union leben oder in einem Staat, der dem Abkommen über den europäischen Wirtschaftsraum beigetreten ist, erfüllen ebenfalls diese Voraussetzungen.

http://www.steuernetz.de/content/ste2002...html</A&gt;

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#6
Wieso denn? Bin ich zu blond, oder sagt der letzte Satz hier eindeutig, dass es Kindergeld gibt?

Für welche Kinder können Sie Kindergeld erhalten?

Kindergeld wird für solche Kinder im Sinne des Gesetzes gewährt, die in Deutschland einen Wohnsitz haben oder sich hier gewöhnlich aufhalten (mehr als 6 Monate im Jahr). Kinder, die in einem der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union leben oder in einem Staat, der dem Abkommen über den europäischen Wirtschaftsraum beigetreten ist, erfüllen ebenfalls diese Voraussetzungen.

http://www.steuernetz.de/content/ste2002...html</A&gt;

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#7
Samira schrieb:
> Wieso denn? Bin ich zu blond, oder sagt der letzte Satz hier eindeutig, dass es Kindergeld gibt?
>
> Für welche Kinder können Sie Kindergeld erhalten?
>
> Kindergeld wird für solche Kinder im Sinne des Gesetzes gewährt, die in Deutschland einen Wohnsitz haben oder sich hier gewöhnlich aufhalten (mehr als 6 Monate im Jahr). Kinder, die in einem der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union leben oder in einem Staat, der dem Abkommen über den europäischen Wirtschaftsraum beigetreten ist, erfüllen ebenfalls diese Voraussetzungen.
>
> http://www.steuernetz.de/content/ste2002...html</A&gt;


Hi !

Jau, jetzt mische ich mich auch noch ein Wink ... So wie ich das verstehe wird bezieht sich der von Dir angesprochene Abastz auf den Aufenthaltsort der Kinder ... Du bist in D steuerpflichtig ... eines/zwei, alle Deiner Kinder lebt in einem EU-Mitgliedsstaat oder einem assoziierten ... - dann gibt´s für diese Kind Kindergeld Wink
Lebt Dein Kind in Amiland gibt´s nichts WinkDer steuerliche Status der Eltern zur Erlangung von Kindergeld ist recht deutlich beschreiben ... finde ich Wink

Gruß Uli

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#7
Samira schrieb:
> Wieso denn? Bin ich zu blond, oder sagt der letzte Satz hier eindeutig, dass es Kindergeld gibt?
>
> Für welche Kinder können Sie Kindergeld erhalten?
>
> Kindergeld wird für solche Kinder im Sinne des Gesetzes gewährt, die in Deutschland einen Wohnsitz haben oder sich hier gewöhnlich aufhalten (mehr als 6 Monate im Jahr). Kinder, die in einem der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union leben oder in einem Staat, der dem Abkommen über den europäischen Wirtschaftsraum beigetreten ist, erfüllen ebenfalls diese Voraussetzungen.
>
> http://www.steuernetz.de/content/ste2002...html</A&gt;


Hi !

Jau, jetzt mische ich mich auch noch ein Wink ... So wie ich das verstehe wird bezieht sich der von Dir angesprochene Abastz auf den Aufenthaltsort der Kinder ... Du bist in D steuerpflichtig ... eines/zwei, alle Deiner Kinder lebt in einem EU-Mitgliedsstaat oder einem assoziierten ... - dann gibt´s für diese Kind Kindergeld Wink
Lebt Dein Kind in Amiland gibt´s nichts WinkDer steuerliche Status der Eltern zur Erlangung von Kindergeld ist recht deutlich beschreiben ... finde ich Wink

Gruß Uli

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#8
Ja Uli, das hast du glaube ich richtig verstanden. Danke für die Erklährung.. es war eben noch sehr früh am morgen <img src="icons/icon7.gif" alt="Smile" border=0 align=absmiddle>

Also das bedeutet nun, wenn ich in D gemeldet bin kann mein Kind offiziell in Griechenland wohnen und ich bekomme das Geld. Sprich, ich muss meinen Hauptwohnsitz in D lassen, behaupten ich würde mich über 6 Monate im Jahr dort aufhalten und stecke Kohle ein... ansonsten gibt's Nix.
Aha.

Korregiert mich bitte, falls es doch anders ist (Gehirnzellen-überforderung) <img src="icons/icon7.gif" alt="Smile" border=0 align=absmiddle>

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#8
Ja Uli, das hast du glaube ich richtig verstanden. Danke für die Erklährung.. es war eben noch sehr früh am morgen <img src="icons/icon7.gif" alt="Smile" border=0 align=absmiddle>

Also das bedeutet nun, wenn ich in D gemeldet bin kann mein Kind offiziell in Griechenland wohnen und ich bekomme das Geld. Sprich, ich muss meinen Hauptwohnsitz in D lassen, behaupten ich würde mich über 6 Monate im Jahr dort aufhalten und stecke Kohle ein... ansonsten gibt's Nix.
Aha.

Korregiert mich bitte, falls es doch anders ist (Gehirnzellen-überforderung) <img src="icons/icon7.gif" alt="Smile" border=0 align=absmiddle>

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#9
Doch, das ist so richtig Wink

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#9
Doch, das ist so richtig Wink

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#10
Tja, gemeldet bin ich auch noch in Deutschland, nur das
angeblich die Leute von der Kindergeldstelle jeden Tag
bei einem anrufen koennen und dann am naechsten Tag
Kinderzimmer angucken kommen usw. Ne, ich glaube
schummeln lohnt sich nicht, oder ich bin einfach ein
zu grosser Angsthase Wink

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#10
Tja, gemeldet bin ich auch noch in Deutschland, nur das
angeblich die Leute von der Kindergeldstelle jeden Tag
bei einem anrufen koennen und dann am naechsten Tag
Kinderzimmer angucken kommen usw. Ne, ich glaube
schummeln lohnt sich nicht, oder ich bin einfach ein
zu grosser Angsthase Wink

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#11
Wieso? Kinderzimmer brauch ich in D ja nicht. Das Kind darf ja in einem EU Staat leben.... nur die Mutter muss sich mindestens 6 Monate im Jahr in D aufhalten!

Habe mit einer Freundin in Italien telefoniert. Die hat es so gemacht... bis ihre Tochter in die Schule mußte... dann ging es natürlich nicht mehr. Aber sie hat 6 Jahre lang Kindergeld auf ihr deutsches Konto bekommen.(und es kam nie jemand vorbei)
Aber muß jeder selber wissen!

Ich hab ja auch noch Zeit...<img src="icons/icon7.gif" alt="Smile" border=0 align=absmiddle>
SAM

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#11
Wieso? Kinderzimmer brauch ich in D ja nicht. Das Kind darf ja in einem EU Staat leben.... nur die Mutter muss sich mindestens 6 Monate im Jahr in D aufhalten!

Habe mit einer Freundin in Italien telefoniert. Die hat es so gemacht... bis ihre Tochter in die Schule mußte... dann ging es natürlich nicht mehr. Aber sie hat 6 Jahre lang Kindergeld auf ihr deutsches Konto bekommen.(und es kam nie jemand vorbei)
Aber muß jeder selber wissen!

Ich hab ja auch noch Zeit...<img src="icons/icon7.gif" alt="Smile" border=0 align=absmiddle>
SAM

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