06.02.2003, 20:18:41
Ab Januar 2002 gab es eine Neuregelung, bzw. Aenderung des Kindergeldantragformulars, d.h. mit einigen Aenderungen, die unsereins den Kindergeldanspruch verwehren, denn besagte Freundinnen hatten vor 2002 relativ problemlos ihr Kinder- und auch Erziehungsgeld bezogen und ich habe auch erst die alten Formulare weggeschickt, die dann mit dem Verweis auf die neuen Blaetter zurueckkamen, also ausser (Uebersetzungs-) Spesen nichts gewesen, denn natuerlich mussten auch die neuen Formulare mit anhaengenden Steuer- und Verdienstnachweisen uebersetzt werden.
Naja, wie gesagt mitlerweile ist es den Aufwand nicht mehr wert...
Schoenen Abend noch
Susi
Naja, wie gesagt mitlerweile ist es den Aufwand nicht mehr wert...
Schoenen Abend noch
Susi