11.02.2003, 09:08:10
Mist, jetzt hab ich das Posting "Uebersetzungen in Griechische" im Kontaktforum geschrieben, weil dort auch die Geburtsurkunden-Frage aufkam.
Anyway, noch etwas ist in Bezug auf Urkunden wichtig:
Zieht ein Minderjaehriger nach Griechenland, ist dazu eine Einverstaendniserklaerung des VATERS noetig, auch wenn er nicht das Sorgerecht hat. Zieht der Vater mit um, wird dieses Einverstaendnis vorausgesetzt. Kompliziert wird es bei Kindern, deren Mutter das alleinige Sorgerecht hat und ohne den Kindsvater das Kind nach Griechenland "verbringt".
Nach griechischem Recht hat ausschliesslich der Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht, es sei denn, es gibt einen Titel, der ausdruecklich der Mutter dieses Recht zuspricht. Das ist bei sog. "unehelichen" Kindern jedoch niemals der Fall, da nach deutschem Recht automatisch die Mutter das alleinige Sorgerecht hat.
Eine alleinerziehende Mutter muss demnach UNBEDINGT vom Vater eine Erklaerung aufsetzen lassen, dass er keine Einwendungen hat, dass sein Kind in GR lebt. Diese Erklaerung muss in griechisch vorliegen und unbedingt (!) von der griech. Botschaft vor Ort anerkannt sein. Inhaltlich, nicht nur formal!
Aus dem Naehkaestchen geplaudert: Ein Vater, der nicht das Sorgerecht innehaelt, darf nach deutschem Recht eine solche Erklaerung ueberhaupt nicht abgeben. Griechische Botschaften in D wissen das und anerkennen diese Erklaerung daher normalerweise auch nicht. In unserem Fall hat die Botschaft einen "Ausweg" gefunden und ausschliesslich die Richtigkeit der Uebersetzung anerkannt, dafuer aber mit der doppelten Menge der ueblichen Stempel. Der Auslaenderpolizei hat das dann genuegt, nach wochenlangen Kaempfen.
Ist der Vater nicht in der Geburtsurkunde des Kindes aufgefuehrt, ist dieser Tanz nicht noetig, das Kind ist dann stinknormaler Abschaum, der niemals einen Vater sah...
Nunja.
Man sollte diese Rechtslage auch im Hinterkopf haben, wenn man den umgekehrten Fall plant und mit seinem Kind ins Ausland verziehen moechte. Wie gesagt: das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt per Gesetz beim Vater, auch fuer uneheliche Kinder, auch fuer Scheidungskinder.
Carmen
Anyway, noch etwas ist in Bezug auf Urkunden wichtig:
Zieht ein Minderjaehriger nach Griechenland, ist dazu eine Einverstaendniserklaerung des VATERS noetig, auch wenn er nicht das Sorgerecht hat. Zieht der Vater mit um, wird dieses Einverstaendnis vorausgesetzt. Kompliziert wird es bei Kindern, deren Mutter das alleinige Sorgerecht hat und ohne den Kindsvater das Kind nach Griechenland "verbringt".
Nach griechischem Recht hat ausschliesslich der Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht, es sei denn, es gibt einen Titel, der ausdruecklich der Mutter dieses Recht zuspricht. Das ist bei sog. "unehelichen" Kindern jedoch niemals der Fall, da nach deutschem Recht automatisch die Mutter das alleinige Sorgerecht hat.
Eine alleinerziehende Mutter muss demnach UNBEDINGT vom Vater eine Erklaerung aufsetzen lassen, dass er keine Einwendungen hat, dass sein Kind in GR lebt. Diese Erklaerung muss in griechisch vorliegen und unbedingt (!) von der griech. Botschaft vor Ort anerkannt sein. Inhaltlich, nicht nur formal!
Aus dem Naehkaestchen geplaudert: Ein Vater, der nicht das Sorgerecht innehaelt, darf nach deutschem Recht eine solche Erklaerung ueberhaupt nicht abgeben. Griechische Botschaften in D wissen das und anerkennen diese Erklaerung daher normalerweise auch nicht. In unserem Fall hat die Botschaft einen "Ausweg" gefunden und ausschliesslich die Richtigkeit der Uebersetzung anerkannt, dafuer aber mit der doppelten Menge der ueblichen Stempel. Der Auslaenderpolizei hat das dann genuegt, nach wochenlangen Kaempfen.
Ist der Vater nicht in der Geburtsurkunde des Kindes aufgefuehrt, ist dieser Tanz nicht noetig, das Kind ist dann stinknormaler Abschaum, der niemals einen Vater sah...
Nunja.
Man sollte diese Rechtslage auch im Hinterkopf haben, wenn man den umgekehrten Fall plant und mit seinem Kind ins Ausland verziehen moechte. Wie gesagt: das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt per Gesetz beim Vater, auch fuer uneheliche Kinder, auch fuer Scheidungskinder.
Carmen