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Hallo Forumsteilnehmer,
habe schon einiges über die doppelte Staatsbürgerschaft gelesen, bin mir
aber immer noch nicht über Alles im Klaren.
Folgendes Beispiel :
Mein Sohn ist von der Abstammung deutsch / griechisch, dh. deutscher Vater, griechische Mutter ist ist 1978 in Deutschland geboren. Er besitzt z.Zt. nur die deutsche Staatsbürgerschaft.
Unsere kirchliche Trauung ist in Griechenland registriert und ebenso die Geburt unseres Sohnes.
Nun möchte mein Sohn zusätzlich die griechische Staatsbürgerschaft, die ihm per Gesetz zusteht, beantragen.
Muss er, obwohl er aus einer binationalen Beziehung entstand, und in Deutschland lebend, den Beibehaltungsantrag stellen oder nicht ??
cheretismos
ellinaki
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Hallo Forumsteilnehmer,
habe schon einiges über die doppelte Staatsbürgerschaft gelesen, bin mir
aber immer noch nicht über Alles im Klaren.
Folgendes Beispiel :
Mein Sohn ist von der Abstammung deutsch / griechisch, dh. deutscher Vater, griechische Mutter ist ist 1978 in Deutschland geboren. Er besitzt z.Zt. nur die deutsche Staatsbürgerschaft.
Unsere kirchliche Trauung ist in Griechenland registriert und ebenso die Geburt unseres Sohnes.
Nun möchte mein Sohn zusätzlich die griechische Staatsbürgerschaft, die ihm per Gesetz zusteht, beantragen.
Muss er, obwohl er aus einer binationalen Beziehung entstand, und in Deutschland lebend, den Beibehaltungsantrag stellen oder nicht ??
cheretismos
ellinaki
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Hallo,
ich habe soeben folgendes Urteil gefunden, in dem steht, dass beide Staatsbürgerschaften behalten werden dürfen:
www.otto-schmidt.de/ovs_sonstigesrecht/11425_16436.html
Vielleicht nutzt es etwas.
Liebe Grüße
Irini
Ralf Degenhardt schrieb:
> Hallo Forumsteilnehmer,
> habe schon einiges über die doppelte Staatsbürgerschaft gelesen, bin mir
> aber immer noch nicht über Alles im Klaren.
> Folgendes Beispiel :
> Mein Sohn ist von der Abstammung deutsch / griechisch, dh. deutscher Vater, griechische Mutter ist ist 1978 in Deutschland geboren. Er besitzt z.Zt. nur die deutsche Staatsbürgerschaft.
> Unsere kirchliche Trauung ist in Griechenland registriert und ebenso die Geburt unseres Sohnes.
> Nun möchte mein Sohn zusätzlich die griechische Staatsbürgerschaft, die ihm per Gesetz zusteht, beantragen.
>
> Muss er, obwohl er aus einer binationalen Beziehung entstand, und in Deutschland lebend, den Beibehaltungsantrag stellen oder nicht ??
>
> cheretismos
>
> ellinaki
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Hallo,
ich habe soeben folgendes Urteil gefunden, in dem steht, dass beide Staatsbürgerschaften behalten werden dürfen:
www.otto-schmidt.de/ovs_sonstigesrecht/11425_16436.html
Vielleicht nutzt es etwas.
Liebe Grüße
Irini
Ralf Degenhardt schrieb:
> Hallo Forumsteilnehmer,
> habe schon einiges über die doppelte Staatsbürgerschaft gelesen, bin mir
> aber immer noch nicht über Alles im Klaren.
> Folgendes Beispiel :
> Mein Sohn ist von der Abstammung deutsch / griechisch, dh. deutscher Vater, griechische Mutter ist ist 1978 in Deutschland geboren. Er besitzt z.Zt. nur die deutsche Staatsbürgerschaft.
> Unsere kirchliche Trauung ist in Griechenland registriert und ebenso die Geburt unseres Sohnes.
> Nun möchte mein Sohn zusätzlich die griechische Staatsbürgerschaft, die ihm per Gesetz zusteht, beantragen.
>
> Muss er, obwohl er aus einer binationalen Beziehung entstand, und in Deutschland lebend, den Beibehaltungsantrag stellen oder nicht ??
>
> cheretismos
>
> ellinaki
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Hi,
nach dem bayerischen Beschluss scheint es also kein Problem für Griechen zu sein, bei entsprechenden Voraussetzungen die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten und die griechische dabei nicht aufzugeben.
Der Fall des in D. geborenen Sohnes, der nur die deutsche Staatsangehörigkeit hat, scheint aber ein anderer zu sein. Er will ja gerade nicht die deutsche, sondern die griechische Staatsbürgerschaft zusätzlich haben [was ist eigentlich mir der griechischen Armee in diesem Fall, oder war er schon bei der Bundeswehr?]. Hier müßte eine griechische Stelle Auskunft geben, ob er die griechische Staatsbürgerschaft, qua griechischer Mutter [also ohne Residenz in GR] auch "nachträglich" bekommen kann. Mit "nachträglich" meine ich, dass der Antrag nicht bei Geburt gestellt wird, so wie ich es mit meinen beiden Töchtern mit griechischer Mutter gemacht habe.
Der Beibehaltungsantrag erledigt sich dabei, glaube ich, denn der gilt [siehe Link] ja für Ausländer, die sich in D. einbürgern wollen.
Grüße,
Rainer
http://www.einbuergerung.de/gese_kurz.html
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Hi,
nach dem bayerischen Beschluss scheint es also kein Problem für Griechen zu sein, bei entsprechenden Voraussetzungen die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten und die griechische dabei nicht aufzugeben.
Der Fall des in D. geborenen Sohnes, der nur die deutsche Staatsangehörigkeit hat, scheint aber ein anderer zu sein. Er will ja gerade nicht die deutsche, sondern die griechische Staatsbürgerschaft zusätzlich haben [was ist eigentlich mir der griechischen Armee in diesem Fall, oder war er schon bei der Bundeswehr?]. Hier müßte eine griechische Stelle Auskunft geben, ob er die griechische Staatsbürgerschaft, qua griechischer Mutter [also ohne Residenz in GR] auch "nachträglich" bekommen kann. Mit "nachträglich" meine ich, dass der Antrag nicht bei Geburt gestellt wird, so wie ich es mit meinen beiden Töchtern mit griechischer Mutter gemacht habe.
Der Beibehaltungsantrag erledigt sich dabei, glaube ich, denn der gilt [siehe Link] ja für Ausländer, die sich in D. einbürgern wollen.
Grüße,
Rainer
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Soweit man mir immer gesagt hatte, verliert man die deutsche SB nicht, wenn man von Deutschland aus den Antrag auf griechische SB stellt. Frag' mal beim griechischen Konsulat nach! Ansonsten vielleicht mal bei zweipaesse.yahoo reingucken.
Gruss
Nicole
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Soweit man mir immer gesagt hatte, verliert man die deutsche SB nicht, wenn man von Deutschland aus den Antrag auf griechische SB stellt. Frag' mal beim griechischen Konsulat nach! Ansonsten vielleicht mal bei zweipaesse.yahoo reingucken.
Gruss
Nicole
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