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Noch mal das alte Thema
Also, um deutsches Kindergeld zu erhalten, benoetigt man eine Bestaetigung, dass man kein griechisches erhaelt. Es gibt dazu ein Formular, dass man sich von der "griechischen Kindergeldstelle" abstempeln lassen muss.
Nur...wo oder was ist die griechische Kindergeldstelle?
*seufz*
Carmen
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Noch mal das alte Thema
Also, um deutsches Kindergeld zu erhalten, benoetigt man eine Bestaetigung, dass man kein griechisches erhaelt. Es gibt dazu ein Formular, dass man sich von der "griechischen Kindergeldstelle" abstempeln lassen muss.
Nur...wo oder was ist die griechische Kindergeldstelle?
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Carmen
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Registriert seit: Jan 2003
<font size="1" >Liebe Carmen,</font >
<font size="1" >die Kindergeldstelle fuer IKA versicherte ,,gehoert zum OAED,, dort sind die Unterlagen einzureichen.Ausfuehrliche Infos sind auf der Website </font >
<font size="1" >vom OAED zu lesen.</font >
<font size="1" >(Im naechsten Jahr soll es mehr geben.<img height="15" alt="icon7.gif" src="images/icons/icon7.gif" width="15" / >) </font >
<font size="1" ></font >
<font size="1" >Viele</font > <font size="1" >Gruesse</font >
<font size="1" >Sabbina</font >
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<font size="1" >Liebe Carmen,</font >
<font size="1" >die Kindergeldstelle fuer IKA versicherte ,,gehoert zum OAED,, dort sind die Unterlagen einzureichen.Ausfuehrliche Infos sind auf der Website </font >
<font size="1" >vom OAED zu lesen.</font >
<font size="1" >(Im naechsten Jahr soll es mehr geben.<img height="15" alt="icon7.gif" src="images/icons/icon7.gif" width="15" / >) </font >
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Hallo!
Wieso will die deutsche Behörde eine Bestätigung d. griechischen Behörde? Soweit ich weiß muß man doch, um in D Kindergeld zu bekommen, in D mit Wohnsitz gemeldet sein und einkommensteuerpflichtig sein!? Richtig? Wenn man also in D gemeldet ist wissen die doch gar nicht daß ich in GR lebe!?! Würde auch gerne das K-Geld beantragen- Problem ist aber, daß ich seit 4 Jahren keine Steuer mehr in D entrichtet habe.
Weiß jemand mehr über diese Sache?
Herzliche Grüße aus den Weihnachtsferien in Hamburg, Tanja
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Hallo!
Wieso will die deutsche Behörde eine Bestätigung d. griechischen Behörde? Soweit ich weiß muß man doch, um in D Kindergeld zu bekommen, in D mit Wohnsitz gemeldet sein und einkommensteuerpflichtig sein!? Richtig? Wenn man also in D gemeldet ist wissen die doch gar nicht daß ich in GR lebe!?! Würde auch gerne das K-Geld beantragen- Problem ist aber, daß ich seit 4 Jahren keine Steuer mehr in D entrichtet habe.
Weiß jemand mehr über diese Sache?
Herzliche Grüße aus den Weihnachtsferien in Hamburg, Tanja
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Hallo sabbina,
stimmt, das habe ich inzwischen auch herausgefunden. Das Problem ist zur Zeit:
Die deutsche Kindergeldstelle hat uns ein Formular auf deutsch/griechisch ausgehaendigt, das vom "zustaendigen Traeger" in GR ausgefuellt werden muss: es muss u.a. bestaetigt werden, dass ich von x bis y NICHT gearbeitet habe und damit auch keinen Anspruch auf griech. Kindergeld hatte.
Wie kann nun der OAED bestaetigen, dass ich NICHT gearbeitet habe???
Ich gehe heute abend mal zum KEP, vielleicht wissen die mehr.
Hallo Tanja,
wenn eine "berechtigte Person" in D gemeldet ist UND das Kind sich nur voruebergehend im EU-Ausland aufhaelt (zB zur Schulausbildung), dann hat das Kind einen Anspruch auf Kindergeld in D. In unserem Fall ist der Kindsvater in D und stellt daher im Namen des Kindes den Antrag.
In D ist der Anspruch auf Kindergeld vollkommen unabhaengig von Steuerzahlungen. Das Kind muss auch nicht in D gemeldet sein (siehe oben), wohl aber eine Person, die berechtigestes Interesse nachweisen kann.
Diese Infos gibt es unter http://www.arbeitsamt.de,>http://www.arbeitsamt.de,</A> musst Dich zu den Kindergeldsachen durchklicken.
Schoene Gruesse von Carmen
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Hallo sabbina,
stimmt, das habe ich inzwischen auch herausgefunden. Das Problem ist zur Zeit:
Die deutsche Kindergeldstelle hat uns ein Formular auf deutsch/griechisch ausgehaendigt, das vom "zustaendigen Traeger" in GR ausgefuellt werden muss: es muss u.a. bestaetigt werden, dass ich von x bis y NICHT gearbeitet habe und damit auch keinen Anspruch auf griech. Kindergeld hatte.
Wie kann nun der OAED bestaetigen, dass ich NICHT gearbeitet habe???
Ich gehe heute abend mal zum KEP, vielleicht wissen die mehr.
Hallo Tanja,
wenn eine "berechtigte Person" in D gemeldet ist UND das Kind sich nur voruebergehend im EU-Ausland aufhaelt (zB zur Schulausbildung), dann hat das Kind einen Anspruch auf Kindergeld in D. In unserem Fall ist der Kindsvater in D und stellt daher im Namen des Kindes den Antrag.
In D ist der Anspruch auf Kindergeld vollkommen unabhaengig von Steuerzahlungen. Das Kind muss auch nicht in D gemeldet sein (siehe oben), wohl aber eine Person, die berechtigestes Interesse nachweisen kann.
Diese Infos gibt es unter http://www.arbeitsamt.de,>http://www.arbeitsamt.de,</A> musst Dich zu den Kindergeldsachen durchklicken.
Schoene Gruesse von Carmen
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Tanja schrieb:
> Wieso will die deutsche Behörde eine Bestätigung d. griechischen Behörde?
achso, das hatte ich uebersehen.
Sie wollen diesen Nachweis, weil man nicht in 2 Laendern Kindergeld beziehen darf.
In GR hat man nur Anspruch auf KG, wenn man arbeitet, wenn Arbeitgeber und man selbst je 1% des Einkommen auf ein Sonderkonto beim OAED einzahlt und wenn man dann die Auszahlung von 5,87 Euro rueckwirkend pro eingezahltem Monat im naechsten Jahr beantragt. Hast Du also im Januar 2003 dieses Geld eingezahlt, dann wird es Dir Ende 2004 (!) ausgezahlt.
Die deutsche Kindergeldstelle will nun ab Januar 2001 (!) fortlaufend nachgewiesen wissen: habe ich gearbeitet oder nicht, habe ich eingezahlt oder nicht, habe ich bezogen oder nicht.
Weshalb nun gerade dieser Zeitraum und wer mir etwas bestaetigt, was ich NICHT getan habe - schrill.
Anyway, es wird sich klaeren und dann kann ich genau berichten, wie das funktioniert.
Uebrigens gibt es aufgrund irgendeiner EU-Vereinbarung fuer jedes Land zweisprachige Formulare, es handelt sich demnach nicht um ein deutsches Formular, was die Griechen ausfuellen muessen, sondern um einen EU-Vorgang.
Jetzt klarer?
Gruesse von Carmen
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Tanja schrieb:
> Wieso will die deutsche Behörde eine Bestätigung d. griechischen Behörde?
achso, das hatte ich uebersehen.
Sie wollen diesen Nachweis, weil man nicht in 2 Laendern Kindergeld beziehen darf.
In GR hat man nur Anspruch auf KG, wenn man arbeitet, wenn Arbeitgeber und man selbst je 1% des Einkommen auf ein Sonderkonto beim OAED einzahlt und wenn man dann die Auszahlung von 5,87 Euro rueckwirkend pro eingezahltem Monat im naechsten Jahr beantragt. Hast Du also im Januar 2003 dieses Geld eingezahlt, dann wird es Dir Ende 2004 (!) ausgezahlt.
Die deutsche Kindergeldstelle will nun ab Januar 2001 (!) fortlaufend nachgewiesen wissen: habe ich gearbeitet oder nicht, habe ich eingezahlt oder nicht, habe ich bezogen oder nicht.
Weshalb nun gerade dieser Zeitraum und wer mir etwas bestaetigt, was ich NICHT getan habe - schrill.
Anyway, es wird sich klaeren und dann kann ich genau berichten, wie das funktioniert.
Uebrigens gibt es aufgrund irgendeiner EU-Vereinbarung fuer jedes Land zweisprachige Formulare, es handelt sich demnach nicht um ein deutsches Formular, was die Griechen ausfuellen muessen, sondern um einen EU-Vorgang.
Jetzt klarer?
Gruesse von Carmen
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Hallo Carmen!
Danke für Deine Recherche und die Antworten. Ich habe mich einmal beim OAED arbeitslos gemeldet. Ich hätte mich dann jeden Monat dort vorstellen müssen, um zu bestätigen, daß ich immer noch arbeitslos bin oder wieder Arbeit habe (also wie in D!). Habe ich aber auch nicht gemacht.
Schönes Wochenende, Tanja
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Hallo Carmen!
Danke für Deine Recherche und die Antworten. Ich habe mich einmal beim OAED arbeitslos gemeldet. Ich hätte mich dann jeden Monat dort vorstellen müssen, um zu bestätigen, daß ich immer noch arbeitslos bin oder wieder Arbeit habe (also wie in D!). Habe ich aber auch nicht gemacht.
Schönes Wochenende, Tanja
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