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In Dhmos Palini (Chalkidiki) ist mir gesagt worden dass als Ehegattin/e eines Griechen/in man keine Aufenthaltsgenehmigung braucht!
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In Dhmos Palini (Chalkidiki) ist mir gesagt worden dass als Ehegattin/e eines Griechen/in man keine Aufenthaltsgenehmigung braucht!
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Ich verrate dir mal etwas gaaanz Geheimes :
Meine Mutter (D) hat meinen Vater (GR) 1963 in GR geheiratet, und eine Aufenthaltsgenehmigung oder Abgabe der D-SB war nie eine Frage...
Ganz persoenlich glaube ich, dass manche Dinge einfache eine Frage des "wie" sind.
Es gibt Leute, die gehen zu einem Amt, Behoerde oder was auch immer und *muessen* sich streiten - ueber Gott und die Welt.
Kann es sein, dass genau diese Art von Leuten *immer* die "Schwierigkeiten" haben ????
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Ich verrate dir mal etwas gaaanz Geheimes :
Meine Mutter (D) hat meinen Vater (GR) 1963 in GR geheiratet, und eine Aufenthaltsgenehmigung oder Abgabe der D-SB war nie eine Frage...
Ganz persoenlich glaube ich, dass manche Dinge einfache eine Frage des "wie" sind.
Es gibt Leute, die gehen zu einem Amt, Behoerde oder was auch immer und *muessen* sich streiten - ueber Gott und die Welt.
Kann es sein, dass genau diese Art von Leuten *immer* die "Schwierigkeiten" haben ????
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nein, das ist Quatsch, eine Aufenthaltsgenehmigung braucht jeder - als Ehepartner eines Griechen/einer Griechin bekommt man sie allerdings recht problemlos.
Gruss, Carmen
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nein, das ist Quatsch, eine Aufenthaltsgenehmigung braucht jeder - als Ehepartner eines Griechen/einer Griechin bekommt man sie allerdings recht problemlos.
Gruss, Carmen
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Sie braucht auch keine Aufenthaltsgenehmigung, da sie mit der Heirat die gr. Staatsangehoerigkeit erworben hat.
Agnes
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Sie braucht auch keine Aufenthaltsgenehmigung, da sie mit der Heirat die gr. Staatsangehoerigkeit erworben hat.
Agnes
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waaaas !!!! ??!!
durch die Heirat erhält man die griechische Staatsangehörigkeit.
Die will ich ja gar nicht .
Kann man mich bitte aufklären.
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waaaas !!!! ??!!
durch die Heirat erhält man die griechische Staatsangehörigkeit.
Die will ich ja gar nicht .
Kann man mich bitte aufklären.
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Achwo, dieses gesetz wurde bereits Mitte der 70er aufgehoben.
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Achwo, dieses gesetz wurde bereits Mitte der 70er aufgehoben.
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Das ganze ist meines Wissens EU-weit einheitlich geregelt (wobei die Einheitlichkeit in GR ja manchmal etwas in Frage gestellt wird). EU-Bürger benötigen die Aufenthaltsgenehmigung. Wer mit einem Einwohner der Landes verheiratet ist, muss keine besonderen Nachweise (wie z.B. dass man sich selbst ernähren kann) liefern. In D. gilt die Genehmigung 5 Jahre. Irgenwann sollte das ganze mal wegfallen, ist bis jetzt aber noch nicht passiert. Wer in D die Verlägerung verpasst, kann übrigens mit empfindlichen Ordnungsstrafen belegt werden. Einige hundert Euro, theoretisch!
Grüße,
Rainer
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Das ganze ist meines Wissens EU-weit einheitlich geregelt (wobei die Einheitlichkeit in GR ja manchmal etwas in Frage gestellt wird). EU-Bürger benötigen die Aufenthaltsgenehmigung. Wer mit einem Einwohner der Landes verheiratet ist, muss keine besonderen Nachweise (wie z.B. dass man sich selbst ernähren kann) liefern. In D. gilt die Genehmigung 5 Jahre. Irgenwann sollte das ganze mal wegfallen, ist bis jetzt aber noch nicht passiert. Wer in D die Verlägerung verpasst, kann übrigens mit empfindlichen Ordnungsstrafen belegt werden. Einige hundert Euro, theoretisch!
Grüße,
Rainer
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Ja Carmen, da muss ich leider widersprechen. Mitte der Siebziger habe ich geheiratet.
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Ja Carmen, da muss ich leider widersprechen. Mitte der Siebziger habe ich geheiratet.
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Dann eben Ende der siebziger
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Dann eben Ende der siebziger
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Hallo Carmen,
galt konkret bis Ende 1983.
Gruss Inge
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Hallo Carmen,
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Wie lange darf man/frau in GR bleiben ohne Aufenthaltsgenehmigung?
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Man kann als Tourist 3 Monate bleiben, darf aber nicht arbeiten. Solbald man anfaengt zu arbeiten, muss man sich eine Green Card holen.
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Man kann als Tourist 3 Monate bleiben, darf aber nicht arbeiten. Solbald man anfaengt zu arbeiten, muss man sich eine Green Card holen.
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Registriert seit: Jan 2004
Ich bin als Auslandsdeutscher insgesamt etwa 5 Jahre in der BRD ansaessig gewesen. Seit dem Umzug nach England habe ich keinen Personalausweis mehr, nur einen Reisepass mit Wohnsitz in England, ausgestellt durch die Botschaft. Arbeiten im Rahmen der Freizuegigkeit in der EU keiin Problem, lediglich die Sozialversicherungsunterlagen sind nach England tansferiert worden, und ich habe damit Renten- usw. Anspruch in GB. Wohnsitz in GR ist ohne weiteres moeglich, wenn man nicht arbeitet. Dann braucht man aber eine solche, aber das wird sich wohl bald auch noch aendern. Auslaenderpolizei in Kreta sagte mir: Bleib solange du willst, und wenn du einen Job gefunden hast, melde dich beim Arbeitsamt in Kreta, hol dir ne IKA Nummer, und dann stellen wir (Auslanderpolizei) eine befristete Aufenthaltsgenehmigung aus, und die verlaengern wir auch anstandslos. Man behaelt die Staatsbuergerschaft des EU Mitgliedlandes, darf sogar waehlen, aber nicht ins nationale Parlament. So sieht die EU Theorie aus, und so langsam wird es implementiert.
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Ich bin als Auslandsdeutscher insgesamt etwa 5 Jahre in der BRD ansaessig gewesen. Seit dem Umzug nach England habe ich keinen Personalausweis mehr, nur einen Reisepass mit Wohnsitz in England, ausgestellt durch die Botschaft. Arbeiten im Rahmen der Freizuegigkeit in der EU keiin Problem, lediglich die Sozialversicherungsunterlagen sind nach England tansferiert worden, und ich habe damit Renten- usw. Anspruch in GB. Wohnsitz in GR ist ohne weiteres moeglich, wenn man nicht arbeitet. Dann braucht man aber eine solche, aber das wird sich wohl bald auch noch aendern. Auslaenderpolizei in Kreta sagte mir: Bleib solange du willst, und wenn du einen Job gefunden hast, melde dich beim Arbeitsamt in Kreta, hol dir ne IKA Nummer, und dann stellen wir (Auslanderpolizei) eine befristete Aufenthaltsgenehmigung aus, und die verlaengern wir auch anstandslos. Man behaelt die Staatsbuergerschaft des EU Mitgliedlandes, darf sogar waehlen, aber nicht ins nationale Parlament. So sieht die EU Theorie aus, und so langsam wird es implementiert.
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