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Wenn das Kind sich "nur voruebergehend" im europaeischen Ausland (zum Beispiel zum Zwecke der Ausbildung) aufhaelt, hat es Anspruch auf Kindergeld in D.
Nur voruebergehend haelt sich ein Kind auch dann im Ausland auf, wenn es Elternteile, Grosseltern oder andere Personen mit enger Bindung in D gibt, die sich regelmaessig kuemmern, unterstuetzen und die es regelmaessig sieht. Und zu denen es nach Beendigung der Ausbildung zurueckkehren wird, um dort zu wohnen, wenn es in D lebt.
Oder so.
Fuer diese Kinder koennen dann zB auch die Grosseltern in D Kindergeld beantragen, wenn sie nachweisen koennen, dass sie diejenigen sind, die fuer den Unterhalt im Ausland aufkommen. Oder andere "Personen mit berechtigtem Interesse."
So oder so aehnlich steht es neuerdings auf den Kindergeldseiten des deutschen Arbeitsamtes. Daraufhin ist der Vater meines Sohnes, der in D lebt, Unterhalt zahlt und zu dem das Kind in allen Ferien faehrt und wo er nach dem Abi vermutlich wohnen wird, zu seiner zustaendigen Kindergeldstelle gegangen und hat den Fall vorgetragen. In der Folge musste er eine unglaubliche Menge an Papieren ausfuellen, Belege bringen etc und ich musste eben dieses innereuropaeische Formular abstempeln lassen, denn ein Kind bekommt nur in *einem* Land Kindergeld. Wenn es im "Wohnland" Kindergeldanspruch hat, dann nicht in D.
So, jetzt haben wir erstmal alle Papiere zusammen und muessen schauen, ob der Antrag positiv entschieden wird. Ich habe aber jetzt schon mehreren gehoert, wo ein Elternteil in D geblieben ist, dass es reibungslos geklappt hat.
Ich berichte dann weiter, dieser "Fall" laeuft ja nun schon beinahe 2 Monate!
Gruss von Carmen