Infos Arbeitsamt Deutschland/Arbeitslosengeld Teil 2

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#26
Diese Informationen haette ich vor ueber einem Jahr gebrauchen koennen.Als ich mich vergangenes Jahr arbeitslos gemeldet habe und mitteielte,das ich nach Griechenland gehen werde,sagte mir die Sachbearbeiterin,das ich dadurch auf nichts mehr Anspruch habe.Das es sogar Umzugskostenerstattung gibt ist fuer mich was ganz Neues.Tja Pech gehabt.Und auf Arbeitssuche bin ich auch immer noch,da meine Anerkennung als Krankenschwester fuer Gr. ein ganzes Jahr gedauert hat.Hatte grosse Probleme mit der Normachia und meine Akte mit allen moeglichen Papieren mit Apostille ist 3fach so dick,wie die Anderen.Aber Anfang Oktober habe ich es endlich geschafft und hoffe auch bald Arbeit zu finden.Berufserfahrung habe ich ja schon seit 18Jahren.
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#26
Diese Informationen haette ich vor ueber einem Jahr gebrauchen koennen.Als ich mich vergangenes Jahr arbeitslos gemeldet habe und mitteielte,das ich nach Griechenland gehen werde,sagte mir die Sachbearbeiterin,das ich dadurch auf nichts mehr Anspruch habe.Das es sogar Umzugskostenerstattung gibt ist fuer mich was ganz Neues.Tja Pech gehabt.Und auf Arbeitssuche bin ich auch immer noch,da meine Anerkennung als Krankenschwester fuer Gr. ein ganzes Jahr gedauert hat.Hatte grosse Probleme mit der Normachia und meine Akte mit allen moeglichen Papieren mit Apostille ist 3fach so dick,wie die Anderen.Aber Anfang Oktober habe ich es endlich geschafft und hoffe auch bald Arbeit zu finden.Berufserfahrung habe ich ja schon seit 18Jahren.
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#27
Hallo!

Wie ist das denn, wenn man seine Ausbildung dieses JAhr im Sommer 05 abschliesst, und dann vom Unternehmen ausscheidet? Keine Kündigung so gesehen
Denn wir, auch ich also, sind Auszubildende und werden nicht übernommen. DA einige nach greece (sprachkurs uni athen--> Academic year)gehen für ein Jahr (begrenzt also) und dann nächstes Jahr im Juni wieder in Deutschland sind um zu arbeiten..braucht man sich doch auch nicht a-los zu melden und einfach stillschweigend gehen??geht das?

denn es wurde hier geschrieben (bei einer Kündigung allerdings):
Wer nun nicht sicher ist, ob er es in Griechenland denn schaffen wird und sich seine eventuellen Ansprüche auf ALG erhalten will, sollte sich in Deutschland überhaupt nicht arbeitslos melden, also praktisch "stillschweigend" ins Ausland gehen. Kommt man nun innerhalb eines Jahres zurück und hat in den letzten 12 Monaten vor Auslandsaufenthalt mindestens 365 Tage gearbeitet, wird man vom Arbeitsamt so gestellt, als wäre "nichts gewesen" sprich ,man erhält direkt Arbeitslosengeld. Nun gibt es noch eine weitere Möglichkeit.
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#27
Hallo!

Wie ist das denn, wenn man seine Ausbildung dieses JAhr im Sommer 05 abschliesst, und dann vom Unternehmen ausscheidet? Keine Kündigung so gesehen
Denn wir, auch ich also, sind Auszubildende und werden nicht übernommen. DA einige nach greece (sprachkurs uni athen--> Academic year)gehen für ein Jahr (begrenzt also) und dann nächstes Jahr im Juni wieder in Deutschland sind um zu arbeiten..braucht man sich doch auch nicht a-los zu melden und einfach stillschweigend gehen??geht das?

denn es wurde hier geschrieben (bei einer Kündigung allerdings):
Wer nun nicht sicher ist, ob er es in Griechenland denn schaffen wird und sich seine eventuellen Ansprüche auf ALG erhalten will, sollte sich in Deutschland überhaupt nicht arbeitslos melden, also praktisch "stillschweigend" ins Ausland gehen. Kommt man nun innerhalb eines Jahres zurück und hat in den letzten 12 Monaten vor Auslandsaufenthalt mindestens 365 Tage gearbeitet, wird man vom Arbeitsamt so gestellt, als wäre "nichts gewesen" sprich ,man erhält direkt Arbeitslosengeld. Nun gibt es noch eine weitere Möglichkeit.
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#28
Das Problem mit Arbeitsaemtern ist einfach, dass es eben nichts wirklich allgemein gueltiges gibt. Wenn 100 Personen auf dem AA die gleiche Frage stellen, gibt es 100 verschiedene Antworten. Noch schwieriger wird es bei recht speziefischen Sachen, wie das was du gefragt hast. Wuerde dir daher dringend empfehlen, selbst beim AA deines Wohnortes nachzufragen. Aber geh besser hin, telefonisch ist das so eine Sache. Lass dir auch am besten alles schriftlich geben. Selbst wenn Andere hier aehnliche Problemstellung hatten, heisst das nicht, dass du auf dem AA die gleiche Antwort bekommst <img src="images/icons/icon9.gif" alt="Sad(" border=0 align='absmiddle'> Sorry, aber so iss es leider.
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#28
Das Problem mit Arbeitsaemtern ist einfach, dass es eben nichts wirklich allgemein gueltiges gibt. Wenn 100 Personen auf dem AA die gleiche Frage stellen, gibt es 100 verschiedene Antworten. Noch schwieriger wird es bei recht speziefischen Sachen, wie das was du gefragt hast. Wuerde dir daher dringend empfehlen, selbst beim AA deines Wohnortes nachzufragen. Aber geh besser hin, telefonisch ist das so eine Sache. Lass dir auch am besten alles schriftlich geben. Selbst wenn Andere hier aehnliche Problemstellung hatten, heisst das nicht, dass du auf dem AA die gleiche Antwort bekommst <img src="images/icons/icon9.gif" alt="Sad(" border=0 align='absmiddle'> Sorry, aber so iss es leider.
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#29
Hallo Daxie,
ich habe diese ganze Prozedur schon 1996 gemacht und zu diesem Zeitpunkt hat auch noch alles wunderbar geklappt.Es gibt auch die sogenannte Mobilitätshilfe. Diese können Arbeitslose bekommen, wenn sie einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz nachweisen( per schrift.Arbeitsvertrag ). Es gibt dann bis zu 4500€ dafür.Es gibt auch Zuschüsse für die ersten 6 Monate für doppelte Haushaltsführung ( ca. 250€ p. Monat ), außerdem Zuschüsse für den finalen Flug/Fahrt zum Antritt der Arbeitsstelle, ggf. für 6 Monate Fahrkostenzuschüsse bei längerem Anfahrtsweg von Wohnung zur Arbeit und auch Berufsbekleidungszuschüsse. Leider gibt es das alles nur für " normale Arbeitslose " und nicht für Hartz IV Empfänger. Für Arbeitslose II gibt es so gut wie garkeine Hilfen <img src="images/icons/icon9.gif" alt="Sad(" border=0 align='absmiddle'> Falls Du noch Fragen hast, nur zu!

Alexandra
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#29
Hallo Daxie,
ich habe diese ganze Prozedur schon 1996 gemacht und zu diesem Zeitpunkt hat auch noch alles wunderbar geklappt.Es gibt auch die sogenannte Mobilitätshilfe. Diese können Arbeitslose bekommen, wenn sie einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz nachweisen( per schrift.Arbeitsvertrag ). Es gibt dann bis zu 4500€ dafür.Es gibt auch Zuschüsse für die ersten 6 Monate für doppelte Haushaltsführung ( ca. 250€ p. Monat ), außerdem Zuschüsse für den finalen Flug/Fahrt zum Antritt der Arbeitsstelle, ggf. für 6 Monate Fahrkostenzuschüsse bei längerem Anfahrtsweg von Wohnung zur Arbeit und auch Berufsbekleidungszuschüsse. Leider gibt es das alles nur für " normale Arbeitslose " und nicht für Hartz IV Empfänger. Für Arbeitslose II gibt es so gut wie garkeine Hilfen <img src="images/icons/icon9.gif" alt="Sad(" border=0 align='absmiddle'> Falls Du noch Fragen hast, nur zu!

Alexandra
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#30
Hallo Alexandra, mein Name ist Kathrin und ich habe vor Anfang Juni für 3 Monate in Gr. auf Arbeitssuche zu gehen. habe grad Deinen Beitrag gelesen und bin jetzt etwas verwirrt. Wie meinst Du das, wenn Du schreibst das Harz 4 Empfänger nicht viel zu erwarten haben? Kannst Du mir da vielleicht nen bißchen weiter helfen? Bis jetzt weiß ich nur, welche Formulare ich hier beantragen muß und damit zum A-Amt in GR. Aber was dort tatsächlich auf mich zukommt??? Bin über jede Info sehr dankbar !
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#30
Hallo Alexandra, mein Name ist Kathrin und ich habe vor Anfang Juni für 3 Monate in Gr. auf Arbeitssuche zu gehen. habe grad Deinen Beitrag gelesen und bin jetzt etwas verwirrt. Wie meinst Du das, wenn Du schreibst das Harz 4 Empfänger nicht viel zu erwarten haben? Kannst Du mir da vielleicht nen bißchen weiter helfen? Bis jetzt weiß ich nur, welche Formulare ich hier beantragen muß und damit zum A-Amt in GR. Aber was dort tatsächlich auf mich zukommt??? Bin über jede Info sehr dankbar !
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#31
hallo,
gemaess aussage der oaed (griechisches arbeitsamt) thessaloniki/kalithea wird in griechenland das arbeitslosengeld gezahlt, was einem in deutschland zusteht. die gilt mit e303 fuer drei monate, wenn man mindestens einen monat in deutschland arbeitslos war und sich innerhalb von acht tagen beim zustaendigen arbeitsamt meldet
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#31
hallo,
gemaess aussage der oaed (griechisches arbeitsamt) thessaloniki/kalithea wird in griechenland das arbeitslosengeld gezahlt, was einem in deutschland zusteht. die gilt mit e303 fuer drei monate, wenn man mindestens einen monat in deutschland arbeitslos war und sich innerhalb von acht tagen beim zustaendigen arbeitsamt meldet
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#32
Hallo Kathrin,
also es ist so, dass Hartz 4 Empfänger nicht die gleichen Recht haben wie "normale" Arbeitslose. Es gibt nicht die gleichen " Vergünstigungen". Hartz 4 bedeutet, dass es auf der gleichen Stufe ist, wie die Sozialhilfe. Also eine reine Sozialleistung. Somit gibt es auch nicht die 3 monatig Möglichkeit eine Arbeit zu suchen. das gibt es nur für normal Arbeitslose. Auch die Umzugskosten werden so gut wie garnicht übernommen. Übrigens ist es sehr mutig von Dir erst im Juni auf Arbeitssuche zu gehen, die Saison hat bereits begonnen und die Anzeigen für Arbeitsstellen im Tourismus standen hauptsächlich im Januar/Februar in der Zeitung und im Arbeitsamtportal.Wenn Du natürlich schon perfekt griechisch sprichst, dann kannst Du auch eine andere Arbeit suchen. Für Gastronomiejobs wie Bar oder Cafe mußt Du allerdings ausgesprochen gut aussehend sein.Und natürlich sehr jung sein.
Schreib mir doch mal an meine email adr. alexandra3108@hotmail.com, dann kannst Du mir ja mal was genaueres erzählen. Aus welcher Stadt kommst Du und wo willst Du hin?
bis dann
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#32
Hallo Kathrin,
also es ist so, dass Hartz 4 Empfänger nicht die gleichen Recht haben wie "normale" Arbeitslose. Es gibt nicht die gleichen " Vergünstigungen". Hartz 4 bedeutet, dass es auf der gleichen Stufe ist, wie die Sozialhilfe. Also eine reine Sozialleistung. Somit gibt es auch nicht die 3 monatig Möglichkeit eine Arbeit zu suchen. das gibt es nur für normal Arbeitslose. Auch die Umzugskosten werden so gut wie garnicht übernommen. Übrigens ist es sehr mutig von Dir erst im Juni auf Arbeitssuche zu gehen, die Saison hat bereits begonnen und die Anzeigen für Arbeitsstellen im Tourismus standen hauptsächlich im Januar/Februar in der Zeitung und im Arbeitsamtportal.Wenn Du natürlich schon perfekt griechisch sprichst, dann kannst Du auch eine andere Arbeit suchen. Für Gastronomiejobs wie Bar oder Cafe mußt Du allerdings ausgesprochen gut aussehend sein.Und natürlich sehr jung sein.
Schreib mir doch mal an meine email adr. alexandra3108@hotmail.com, dann kannst Du mir ja mal was genaueres erzählen. Aus welcher Stadt kommst Du und wo willst Du hin?
bis dann
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#33
nach Aussage des Arbeitsamtes für Hartz IV Empfänger gibt es diese Möglichkeit nicht mehr. Nur für " normale " Arbeitslose möglich
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#33
nach Aussage des Arbeitsamtes für Hartz IV Empfänger gibt es diese Möglichkeit nicht mehr. Nur für " normale " Arbeitslose möglich
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#34
Hallo...so ist es zumindest in 2003 noch gewesen...und man hat in GR für drei Monate das Arbeitslosengeld bekommen, das man auch in D erhalten hätte. Habe die ganze Prozedur im August 2003 durchgemacht und hat alles anstandslos geklappt.

Zu Fall 1: "Man muss der deutschen Arbeitsvermittlung mindestens mindestens vier Wochen zur Verfügung gestanden haben...vor diesem Zeitpunkt ist für eine Ausreise in einen anderen Staat die Zustimmung des Arbeitsamtes erforderlich.Diese kann nur erteilt werden, wenn die Vermittlung einer neuen Arbeitsstelle in absehbarer Zeit nicht möglich ist."

Hier gibt es auch die Möglichkeit auf den Bezug auf Arbeitslosengeld in D zu verzichten...man unterschreibt dann eine Verzichtserklärung...bezieht in D kein Arbeitslosengeld und kann dann vor der 4 Wochen-Frist ausreisen...hab das so gemacht...weil ich vor dieser Zeit ausreisen wollte...und es bei dem Beruf den ich hatte, zu 100% unwahrscheinlich war nicht vermittelt werden zu können.

Zu Fall 2b: man muss denen ja nicht alles auf die Nase binden...denke ich mal...

Ausserdem bin ich dann noch zur Krankenkasse gelaufen, als ich die Bescheiniung E 303 hatte und habe mir die Bescheinigung E 119 (glaube ich ausstellen lassen). Benötigt man wohl, wenn man in GR wieder arbeitslos wird (jetzt fang ich an zu schwitzen...finde das Ding nicht und scheint mir doch wohl nicht abhanden gekommen zu sein...stöhn).

Ich habe jedenfalls alles in einem Rutsch beantragt, E 303 und E 301 beim AA und dann zur Krankenkasse für den anderen Wisch. Was man hat...hat man...!

Wie das jetzt aber alles neugeregelt wurde....gute Frage nächste Frage...dachte mir aber eigentlich...das Arbeitsamt online müsste doch eingentlich aktuell sein...!

Kleiner Tip: habe vorher tausende von Telefongesprächen mit dem AA geführt...und die netten Damen haben mir gesagt: "Ooooooooohaaaaaaa...das ist alles ganz furchtbar kompliziert...und so einfach am Telefon geht das nicht..." (grusel...welch Aufwand)

Bin dann einfach zum AA gegangen, hab mich arbeitslos gemeldet...gesagt, was ich vorhabe...und ich wurde gut beraten (naja...sagen wir mal so...ist besser wenn man schon so halbwegs weiss...was man kann und nicht kann bzw. darf...), dann klappt das auch.

Und im Endeffekt war die ganze Angelegenheit ganz einfach!

Nachfolgend die Infos vom Arbeitsamt...die derzeit online sind...


Presse Info 091/2003 vom 01/10/2003
Arbeitslosengeld/Arbeitslosenhilfe auch im Ausland

Presseinformation des Arbeitsamtes Düsseldorf

Arbeitslose aus Ländern der europäischen Union können Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe auch dann erhalten, wenn sie sich vorübergehend oder auf Dauer in einen anderen Mitgliedsstaat begeben. Die folgenden Fälle zeigen, unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Fall 1:

Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland arbeitslos geworden sind und in einen anderen Mitgliedsstaat reisen wollen, um dort Arbeit zu suchen, können das deutsche Arbeitslosengeld oder die Arbeitslosenhilfe bis längstens drei Monate vom Versicherungsträger des Landes der Arbeitssuche beziehen.

Sie müssen vorher einen Anspruch auf die deutschen Leistungen erworben haben. Nach der Arbeitslosmeldung, müssen Arbeitslose der deutschen Arbeitsvermittlung mindestens vier Wochen zur Verfügung gestanden haben. Vor diesem Zeitpunkt ist für eine Ausreise in einen anderen Staat eine Zustimmung des Arbeitsamtes erforderlich. Diese kann nur dann erteilt werden, wenn die Vermittlung einer neuen Arbeitsstelle in absehbarer Zeit nicht möglich ist.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann das deutschen Arbeitsamt eine Bescheinigung (E 303) ausstellen. Aus dieser Bescheinigung kann entnommen werden, innerhalb welcher Frist sich der Arbeitslose am Ort der Arbeitssuche als arbeitsuchend melden muss und für welchen Zeitraum und in welcher Höhe Leistungen beansprucht werden können. Wer sich beim ausländischen Versicherungsträger nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist meldet, erhält die Leistungen erst ab dem Tag der Meldung. Findet der Arbeitslose im anderen Mitgliedstaat keine Arbeit und möchte deshalb wieder in Deutschland als Arbeitnehmer erwerbstätig sein, erhält er Leistungen nach deutschen Rechtsvorschriften nur dann, wenn er innerhalb des Zeitraums zurückkehrt, für den er im anderen Mitgliedsstaat deutsche Leistungen beanspruchen könnte.

Fall 2:

Personen sind

a) als Saisonarbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland arbeitslos geworden und möchten wegen Saisonende in Ihren Heimatstaat zurückkehren

b) als Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland arbeitslos geworden und möchten auf Dauer in einen anderen Mitgliedsstaat der EU umziehen

In diesen Fällen erhalten Arbeitslose in diesem Mitgliedsstaat keine Leistungen nach deutschem Recht. Nach der Rückkehr/Einreise kann der Arbeitslose gegebenenfalls Arbeitslosenunterstützung vom dortigen Träger der Arbeitslosenversicherung erhalten, sofern die Voraussetzungen nach den dort geltenden Rechtsvorschriften gegeben sind, wobei die deutschen Versicherungszeiten berücksichtigt werden. Hierfür stellt das deutsche Arbeitsamt eine Bescheinigung nach Vordruck E 301 aus.

Weitere Auskünfte zu diesen Fragen geben die Experten in Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit.




Bundesagentur für Arbeit





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#34
Hallo...so ist es zumindest in 2003 noch gewesen...und man hat in GR für drei Monate das Arbeitslosengeld bekommen, das man auch in D erhalten hätte. Habe die ganze Prozedur im August 2003 durchgemacht und hat alles anstandslos geklappt.

Zu Fall 1: "Man muss der deutschen Arbeitsvermittlung mindestens mindestens vier Wochen zur Verfügung gestanden haben...vor diesem Zeitpunkt ist für eine Ausreise in einen anderen Staat die Zustimmung des Arbeitsamtes erforderlich.Diese kann nur erteilt werden, wenn die Vermittlung einer neuen Arbeitsstelle in absehbarer Zeit nicht möglich ist."

Hier gibt es auch die Möglichkeit auf den Bezug auf Arbeitslosengeld in D zu verzichten...man unterschreibt dann eine Verzichtserklärung...bezieht in D kein Arbeitslosengeld und kann dann vor der 4 Wochen-Frist ausreisen...hab das so gemacht...weil ich vor dieser Zeit ausreisen wollte...und es bei dem Beruf den ich hatte, zu 100% unwahrscheinlich war nicht vermittelt werden zu können.

Zu Fall 2b: man muss denen ja nicht alles auf die Nase binden...denke ich mal...

Ausserdem bin ich dann noch zur Krankenkasse gelaufen, als ich die Bescheiniung E 303 hatte und habe mir die Bescheinigung E 119 (glaube ich ausstellen lassen). Benötigt man wohl, wenn man in GR wieder arbeitslos wird (jetzt fang ich an zu schwitzen...finde das Ding nicht und scheint mir doch wohl nicht abhanden gekommen zu sein...stöhn).

Ich habe jedenfalls alles in einem Rutsch beantragt, E 303 und E 301 beim AA und dann zur Krankenkasse für den anderen Wisch. Was man hat...hat man...!

Wie das jetzt aber alles neugeregelt wurde....gute Frage nächste Frage...dachte mir aber eigentlich...das Arbeitsamt online müsste doch eingentlich aktuell sein...!

Kleiner Tip: habe vorher tausende von Telefongesprächen mit dem AA geführt...und die netten Damen haben mir gesagt: "Ooooooooohaaaaaaa...das ist alles ganz furchtbar kompliziert...und so einfach am Telefon geht das nicht..." (grusel...welch Aufwand)

Bin dann einfach zum AA gegangen, hab mich arbeitslos gemeldet...gesagt, was ich vorhabe...und ich wurde gut beraten (naja...sagen wir mal so...ist besser wenn man schon so halbwegs weiss...was man kann und nicht kann bzw. darf...), dann klappt das auch.

Und im Endeffekt war die ganze Angelegenheit ganz einfach!

Nachfolgend die Infos vom Arbeitsamt...die derzeit online sind...


Presse Info 091/2003 vom 01/10/2003
Arbeitslosengeld/Arbeitslosenhilfe auch im Ausland

Presseinformation des Arbeitsamtes Düsseldorf

Arbeitslose aus Ländern der europäischen Union können Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe auch dann erhalten, wenn sie sich vorübergehend oder auf Dauer in einen anderen Mitgliedsstaat begeben. Die folgenden Fälle zeigen, unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Fall 1:

Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland arbeitslos geworden sind und in einen anderen Mitgliedsstaat reisen wollen, um dort Arbeit zu suchen, können das deutsche Arbeitslosengeld oder die Arbeitslosenhilfe bis längstens drei Monate vom Versicherungsträger des Landes der Arbeitssuche beziehen.

Sie müssen vorher einen Anspruch auf die deutschen Leistungen erworben haben. Nach der Arbeitslosmeldung, müssen Arbeitslose der deutschen Arbeitsvermittlung mindestens vier Wochen zur Verfügung gestanden haben. Vor diesem Zeitpunkt ist für eine Ausreise in einen anderen Staat eine Zustimmung des Arbeitsamtes erforderlich. Diese kann nur dann erteilt werden, wenn die Vermittlung einer neuen Arbeitsstelle in absehbarer Zeit nicht möglich ist.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann das deutschen Arbeitsamt eine Bescheinigung (E 303) ausstellen. Aus dieser Bescheinigung kann entnommen werden, innerhalb welcher Frist sich der Arbeitslose am Ort der Arbeitssuche als arbeitsuchend melden muss und für welchen Zeitraum und in welcher Höhe Leistungen beansprucht werden können. Wer sich beim ausländischen Versicherungsträger nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist meldet, erhält die Leistungen erst ab dem Tag der Meldung. Findet der Arbeitslose im anderen Mitgliedstaat keine Arbeit und möchte deshalb wieder in Deutschland als Arbeitnehmer erwerbstätig sein, erhält er Leistungen nach deutschen Rechtsvorschriften nur dann, wenn er innerhalb des Zeitraums zurückkehrt, für den er im anderen Mitgliedsstaat deutsche Leistungen beanspruchen könnte.

Fall 2:

Personen sind

a) als Saisonarbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland arbeitslos geworden und möchten wegen Saisonende in Ihren Heimatstaat zurückkehren

b) als Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland arbeitslos geworden und möchten auf Dauer in einen anderen Mitgliedsstaat der EU umziehen

In diesen Fällen erhalten Arbeitslose in diesem Mitgliedsstaat keine Leistungen nach deutschem Recht. Nach der Rückkehr/Einreise kann der Arbeitslose gegebenenfalls Arbeitslosenunterstützung vom dortigen Träger der Arbeitslosenversicherung erhalten, sofern die Voraussetzungen nach den dort geltenden Rechtsvorschriften gegeben sind, wobei die deutschen Versicherungszeiten berücksichtigt werden. Hierfür stellt das deutsche Arbeitsamt eine Bescheinigung nach Vordruck E 301 aus.

Weitere Auskünfte zu diesen Fragen geben die Experten in Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit.




Bundesagentur für Arbeit





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#35
hi..
die prozedur hab ich auch mitgemacht..
aber von beratung,geschweige denn von WISSEN konnte bei meinem arbeitsamt keine rede sein...
wie auch immer,ich hatte damals 4 wochen "zwangurlaub"in deutschland.das war ein graus..
gruss nach corfu,
stefan
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#35
hi..
die prozedur hab ich auch mitgemacht..
aber von beratung,geschweige denn von WISSEN konnte bei meinem arbeitsamt keine rede sein...
wie auch immer,ich hatte damals 4 wochen "zwangurlaub"in deutschland.das war ein graus..
gruss nach corfu,
stefan
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#36
hi,
kann es möglich sein, dass ich auch mal glück hatte...? grins !
gruss zurück
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#36
hi,
kann es möglich sein, dass ich auch mal glück hatte...? grins !
gruss zurück
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#37
Hallo Anette,

das was Du da alles schreibst ist ja ganz schön, aber die Realität sieht seit 1.1.2005 anders aus. Ich wirß nicht, ob Du meinen, etwas längeren, Bericht zu diesem Thema gelesen hast?
Seit 1.1.2005 wird fast garnichts mehr bewilligt und es ist noch schwerer geworden an Informationen zu kommen. Außerdem gilt der Artikel "Pressebericht Düsseldorf" nicht mehr so. Es gibt seit Anfang des Jahres keine Arbeitslosenhilfe mehr, sondern nur noch Hartz IV Empfänger. Das heiß, es ist eine Mischung aus Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe. Die Rechte sind nicht die gleichen, wie früher bei der Arbeitslosenhilfe und somit gibt es die 3 Monatsregel auch nicht mehr. Qualifiziertes Personal beim Arbeitsamt zu finden, ist nahezu aussichtslos und ich habe das Gefühl, dass das mit Absicht so gehandhabt wird, damit nicht zuviele Arbeitslose auf "dumme" Ideen kommen und etwa sowas kompliziertes vorhaben. Auch sollen Kosten eingespart werden und deshalb sind sie mit Ablehnungen für alle möglichen Förderungsmaßnahmen schnell bei der Hand. Man wird teilweise schon am Telefon abgewimmelt und gefragt, was man denn wolle, es kann nicht jeder eine Förderung bekommen, wo kämen wir denn da hin. Es ist leider nicht leichter geworden im Ausland eine Arbeit zu finden durch diesen Bürokratie und Behördensumpf. Also das Fazit ist, so lange man normal Arbeitslos ist sollte man zusehen, dass man den Antrag stellt und weg kommt.

Gruß Alexandra
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#37
Hallo Anette,

das was Du da alles schreibst ist ja ganz schön, aber die Realität sieht seit 1.1.2005 anders aus. Ich wirß nicht, ob Du meinen, etwas längeren, Bericht zu diesem Thema gelesen hast?
Seit 1.1.2005 wird fast garnichts mehr bewilligt und es ist noch schwerer geworden an Informationen zu kommen. Außerdem gilt der Artikel "Pressebericht Düsseldorf" nicht mehr so. Es gibt seit Anfang des Jahres keine Arbeitslosenhilfe mehr, sondern nur noch Hartz IV Empfänger. Das heiß, es ist eine Mischung aus Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe. Die Rechte sind nicht die gleichen, wie früher bei der Arbeitslosenhilfe und somit gibt es die 3 Monatsregel auch nicht mehr. Qualifiziertes Personal beim Arbeitsamt zu finden, ist nahezu aussichtslos und ich habe das Gefühl, dass das mit Absicht so gehandhabt wird, damit nicht zuviele Arbeitslose auf "dumme" Ideen kommen und etwa sowas kompliziertes vorhaben. Auch sollen Kosten eingespart werden und deshalb sind sie mit Ablehnungen für alle möglichen Förderungsmaßnahmen schnell bei der Hand. Man wird teilweise schon am Telefon abgewimmelt und gefragt, was man denn wolle, es kann nicht jeder eine Förderung bekommen, wo kämen wir denn da hin. Es ist leider nicht leichter geworden im Ausland eine Arbeit zu finden durch diesen Bürokratie und Behördensumpf. Also das Fazit ist, so lange man normal Arbeitslos ist sollte man zusehen, dass man den Antrag stellt und weg kommt.

Gruß Alexandra
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#38
Hallo Anette,

das was Du da alles schreibst ist ja ganz schön, aber die Realität sieht seit 1.1.2005 anders aus. Ich wirß nicht, ob Du meinen, etwas längeren, Bericht zu diesem Thema gelesen hast?
Seit 1.1.2005 wird fast garnichts mehr bewilligt und es ist noch schwerer geworden an Informationen zu kommen. Außerdem gilt der Artikel "Pressebericht Düsseldorf" nicht mehr so. Es gibt seit Anfang des Jahres keine Arbeitslosenhilfe mehr, sondern nur noch Hartz IV Empfänger. Das heiß, es ist eine Mischung aus Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe. Die Rechte sind nicht die gleichen, wie früher bei der Arbeitslosenhilfe und somit gibt es die 3 Monatsregel auch nicht mehr. Qualifiziertes Personal beim Arbeitsamt zu finden, ist nahezu aussichtslos und ich habe das Gefühl, dass das mit Absicht so gehandhabt wird, damit nicht zuviele Arbeitslose auf "dumme" Ideen kommen und etwa sowas kompliziertes vorhaben. Auch sollen Kosten eingespart werden und deshalb sind sie mit Ablehnungen für alle möglichen Förderungsmaßnahmen schnell bei der Hand. Man wird teilweise schon am Telefon abgewimmelt und gefragt, was man denn wolle, es kann nicht jeder eine Förderung bekommen, wo kämen wir denn da hin. Es ist leider nicht leichter geworden im Ausland eine Arbeit zu finden durch diesen Bürokratie und Behördensumpf. Also das Fazit ist, so lange man normal Arbeitslos ist sollte man zusehen, dass man den Antrag stellt und weg kommt.

Gruß Alexandra
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Hallo Anette,

das was Du da alles schreibst ist ja ganz schön, aber die Realität sieht seit 1.1.2005 anders aus. Ich wirß nicht, ob Du meinen, etwas längeren, Bericht zu diesem Thema gelesen hast?
Seit 1.1.2005 wird fast garnichts mehr bewilligt und es ist noch schwerer geworden an Informationen zu kommen. Außerdem gilt der Artikel "Pressebericht Düsseldorf" nicht mehr so. Es gibt seit Anfang des Jahres keine Arbeitslosenhilfe mehr, sondern nur noch Hartz IV Empfänger. Das heiß, es ist eine Mischung aus Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe. Die Rechte sind nicht die gleichen, wie früher bei der Arbeitslosenhilfe und somit gibt es die 3 Monatsregel auch nicht mehr. Qualifiziertes Personal beim Arbeitsamt zu finden, ist nahezu aussichtslos und ich habe das Gefühl, dass das mit Absicht so gehandhabt wird, damit nicht zuviele Arbeitslose auf "dumme" Ideen kommen und etwa sowas kompliziertes vorhaben. Auch sollen Kosten eingespart werden und deshalb sind sie mit Ablehnungen für alle möglichen Förderungsmaßnahmen schnell bei der Hand. Man wird teilweise schon am Telefon abgewimmelt und gefragt, was man denn wolle, es kann nicht jeder eine Förderung bekommen, wo kämen wir denn da hin. Es ist leider nicht leichter geworden im Ausland eine Arbeit zu finden durch diesen Bürokratie und Behördensumpf. Also das Fazit ist, so lange man normal Arbeitslos ist sollte man zusehen, dass man den Antrag stellt und weg kommt.

Gruß Alexandra
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