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Habe heute mein "blaues Wunder" mit dem ARbbeitsamt erlebt. Da viel denen doch tatsächlich heute auf (21.12. wandere ich nach Athen aus!) , dass alles was sie mir die letzten Monate erzählt haben Schrott ist und das Erzählte nur für Griechen gilt, die in ihr Heimatland zuirückkehren. Also nur die könnten auf den von mir früher beschriebenen Weg ihre Ansprüche mitnehmen. Jaaaaa und das ich keine Griechin bin, ich mein, mein Name ist ja auch so wirklich absolut griechisch...,fiel dem Arbeitsamt doch mal nach 9 Monaten auf.
Man,ich musste echt im Geiste bis 10 zählen um net abzuticken, morgen darf ich jetzt antanzen (habe ja auch soviiiel Zeit im Moment und muss ja net zufällig noch arbeiten, grrr!) soll mich arbeitslos melden und dann weiss der Geier.
Also vergesst alles was ich bisher zum Thema Arbeitsamt, Mitnahme Ansprüche und was überhaupt geschrieben habe. Es gibt hier wohl keine allgemeine Regelung, nur FAchidioten die sich mit unseren Steuergeldern in der Nase bohren und den lieben Gott einen guten Mann sein lassen.
GRrrr!
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Habe heute mein "blaues Wunder" mit dem ARbbeitsamt erlebt. Da viel denen doch tatsächlich heute auf (21.12. wandere ich nach Athen aus!) , dass alles was sie mir die letzten Monate erzählt haben Schrott ist und das Erzählte nur für Griechen gilt, die in ihr Heimatland zuirückkehren. Also nur die könnten auf den von mir früher beschriebenen Weg ihre Ansprüche mitnehmen. Jaaaaa und das ich keine Griechin bin, ich mein, mein Name ist ja auch so wirklich absolut griechisch...,fiel dem Arbeitsamt doch mal nach 9 Monaten auf.
Man,ich musste echt im Geiste bis 10 zählen um net abzuticken, morgen darf ich jetzt antanzen (habe ja auch soviiiel Zeit im Moment und muss ja net zufällig noch arbeiten, grrr!) soll mich arbeitslos melden und dann weiss der Geier.
Also vergesst alles was ich bisher zum Thema Arbeitsamt, Mitnahme Ansprüche und was überhaupt geschrieben habe. Es gibt hier wohl keine allgemeine Regelung, nur FAchidioten die sich mit unseren Steuergeldern in der Nase bohren und den lieben Gott einen guten Mann sein lassen.
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Sooo nu war ich gestern auf dem Arbeitsamt und siehe an, es ist dann doch so mit der Mitnahme der Ansprüche und Formular 301. Also Kommando wieder zurück Die gute Dame dort, war einfach der Ansicht, dass das Formular E 301 "griech" = Griechenland für alle Personen gilt, die nach Ellada wollen, aber nein, dass ist das Formular nur für Griechen die zurückwollen...Somit bekomme ich ein ganz normales E301 ohne besagten Zusatz und die Welt ist wieder in Ordnung. Wobei, erschreckend ist, dass die gute Frau die "Spezialistin" bei dem hiesigen Arbeitsamt ist... Geklärt wurde das Ganze von einem Arbeitsberater, der normalerweise damit garnichts zu tun hat, aber das Gesetz lesen kann...Somit ist wer lesen kann, klar im Vorteil <img src="images/icons/icon7.gif" alt=" )" border=0 align='absmiddle'>
Nun denn, noch halte ich es nicht in Händen, wird mir zugeschickt, schau mer mal ob nun finally doch wirklich alles geklärt sein sollte...
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Sooo nu war ich gestern auf dem Arbeitsamt und siehe an, es ist dann doch so mit der Mitnahme der Ansprüche und Formular 301. Also Kommando wieder zurück Die gute Dame dort, war einfach der Ansicht, dass das Formular E 301 "griech" = Griechenland für alle Personen gilt, die nach Ellada wollen, aber nein, dass ist das Formular nur für Griechen die zurückwollen...Somit bekomme ich ein ganz normales E301 ohne besagten Zusatz und die Welt ist wieder in Ordnung. Wobei, erschreckend ist, dass die gute Frau die "Spezialistin" bei dem hiesigen Arbeitsamt ist... Geklärt wurde das Ganze von einem Arbeitsberater, der normalerweise damit garnichts zu tun hat, aber das Gesetz lesen kann...Somit ist wer lesen kann, klar im Vorteil <img src="images/icons/icon7.gif" alt=" )" border=0 align='absmiddle'>
Nun denn, noch halte ich es nicht in Händen, wird mir zugeschickt, schau mer mal ob nun finally doch wirklich alles geklärt sein sollte...
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hi,
hab deine letzten beiden einträge gelesen und würd mich interessieren wie das denn mit dem arbeitslosengeld in griechenland ist. weisst du mit wieviel man rechnen kann wenn man brutto 1600.- verdient? hier in österr. wärens ca 800.-. würd gern wissen wies in griechenl. ist?! natürlich nur so ungefähr.
würd mich fruen wenn du da was weisst.
lg, bianca
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hab deine letzten beiden einträge gelesen und würd mich interessieren wie das denn mit dem arbeitslosengeld in griechenland ist. weisst du mit wieviel man rechnen kann wenn man brutto 1600.- verdient? hier in österr. wärens ca 800.-. würd gern wissen wies in griechenl. ist?! natürlich nur so ungefähr.
würd mich fruen wenn du da was weisst.
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Soweit ich bisher in ERfahrung gebracht habe, liegt der Höchstsatz in Griechenland bei 300 EUR. Wohl bemerkt der Höchstsatz
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Soweit ich bisher in ERfahrung gebracht habe, liegt der Höchstsatz in Griechenland bei 300 EUR. Wohl bemerkt der Höchstsatz
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lg
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Hallo, liebe Annette!
Mich würde sehr interessieren, wieso das griechische Arbeitsamt OAED nur max. 300,00 EUR Arbeitslosengeld bei E 303 zahlen soll? Ich habe im März, als ich die ganze Prozedur durchgemacht habe, das 3-fache bekommen. Wer hat das mit den 300,00 EUR erzählt?
Viele Grüße und alles Gute bei den Vorbereitungen
Paul
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Hallo, liebe Annette!
Mich würde sehr interessieren, wieso das griechische Arbeitsamt OAED nur max. 300,00 EUR Arbeitslosengeld bei E 303 zahlen soll? Ich habe im März, als ich die ganze Prozedur durchgemacht habe, das 3-fache bekommen. Wer hat das mit den 300,00 EUR erzählt?
Viele Grüße und alles Gute bei den Vorbereitungen
Paul
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Es geht um E 301 und nicht E 303 und die Auskunft hat das ARbeitsamt Athen meinem Freund auf Nachfragen erteilt. Aber vielleicht ist das dort mit Auskünften genauso wie in Deutschland ...
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Es geht um E 301 und nicht E 303 und die Auskunft hat das ARbeitsamt Athen meinem Freund auf Nachfragen erteilt. Aber vielleicht ist das dort mit Auskünften genauso wie in Deutschland ...
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Sorry, hab alles nochmals durchgelesen und jetzt auch verstanden ! Gibt es bei dem E 301 denn auch die Möglichkeit einer Umzugskostenhilfe oder ist das auf E 303 beschränkt?
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Sorry, hab alles nochmals durchgelesen und jetzt auch verstanden ! Gibt es bei dem E 301 denn auch die Möglichkeit einer Umzugskostenhilfe oder ist das auf E 303 beschränkt?
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Hallo Paul,
ich glaube die Annette hat den in GR erworbenen Anspruch gemeint und nicht das ALG, dass man aus D mitnehmen kann.
Gruß
Jürgen
"Der Kluge gibt so lange nach, bis er der Dumme ist."
Walter Kempowski
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Hallo Paul,
ich glaube die Annette hat den in GR erworbenen Anspruch gemeint und nicht das ALG, dass man aus D mitnehmen kann.
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Jürgen
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Walter Kempowski
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Also mit dem E 301 gibt es keine Umzugshilfe. Es ist auch so, dass ich damit erstmal kein ARbeitslosengeld bekommen werde. ES geht darum, dass du jetzt zum Beispiel in Griechenland einen Job annimmst und warum auch immer nach einem mOnat stehst du wieder auf der STraße. Dann bekomsmt du wenn du das E 301 hast direkt Arbeitslosengeld aber eben nach griechischen Sätzen.
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Also mit dem E 301 gibt es keine Umzugshilfe. Es ist auch so, dass ich damit erstmal kein ARbeitslosengeld bekommen werde. ES geht darum, dass du jetzt zum Beispiel in Griechenland einen Job annimmst und warum auch immer nach einem mOnat stehst du wieder auf der STraße. Dann bekomsmt du wenn du das E 301 hast direkt Arbeitslosengeld aber eben nach griechischen Sätzen.
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Hallo Jürgen,
ich glaube, es handelt sich auch bei Annette um in Deutschland angesammelte Ansprüche.
Nur mit E301 nimmst Du die Ansprüche nach GR mit, ohne wie bei E303 nach 3 Monaten wieder zurück zu müssen. Damit besteht dann wohl in GR nicht die Pflicht, bei seinem 1. Job dort schon 1 Jahr versicherungspflichtig gearbeitet zu haben, bevor man Anspruch auf Arbeitslosengeld hat.
Mit dem E303 kann man sich sein deutsches Arbeitslosengeld für maximal 92 Tage in GR ungekürzt von OAED auszahlen lassen, verschiebt quasi also nur die Auszahlung von D nach GR, ohne dass das Einfluss auf die Ansprüche in D hat.
Danach hat man entweder
a) keinen Job in GR gefunden und meldet sich in D wieder arbeitslos und bekommt dort sein ALG weiter als ob nichts gewesen wäre, oder
b) hat einen Job in GR gefunden und meldet das nach D, ohne dorthin zurückzukehren,
NACHTEIL (kein Anspruch auf Umzugskostenbeihilfe), oder
c) hat einen Job in GR gefunden und kehrt nach D zurück und meldet sich für mindestens 1 Tag wieder arbeitslos und hat dann bis zu 2 Jahren Anspruch, seinen Umzug bezuschussen zu lassen.
Für mich persönlich war daher der E303 günstiger, weil ich dadurch für 3 Monate in GR das volle deutsche ALG bekommen habe und zusätzlich noch die 4.500 EUR für den Umzug. Der E 301 wäre für mich daher nur eine theoretische Möglichkeit gewesen, wenn ich nach kurzer Beschäftigung hier in GR für mindestens 21 Monate am Stück arbeitslos geworden wäre. Das ist zum Glück nicht der Fall . . .
Ich hoffe, ich habe jetzt alles mit dem E301 richtig verstanden und beschrieben !
Viele Grüße
Paul
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Hallo Jürgen,
ich glaube, es handelt sich auch bei Annette um in Deutschland angesammelte Ansprüche.
Nur mit E301 nimmst Du die Ansprüche nach GR mit, ohne wie bei E303 nach 3 Monaten wieder zurück zu müssen. Damit besteht dann wohl in GR nicht die Pflicht, bei seinem 1. Job dort schon 1 Jahr versicherungspflichtig gearbeitet zu haben, bevor man Anspruch auf Arbeitslosengeld hat.
Mit dem E303 kann man sich sein deutsches Arbeitslosengeld für maximal 92 Tage in GR ungekürzt von OAED auszahlen lassen, verschiebt quasi also nur die Auszahlung von D nach GR, ohne dass das Einfluss auf die Ansprüche in D hat.
Danach hat man entweder
a) keinen Job in GR gefunden und meldet sich in D wieder arbeitslos und bekommt dort sein ALG weiter als ob nichts gewesen wäre, oder
b) hat einen Job in GR gefunden und meldet das nach D, ohne dorthin zurückzukehren,
NACHTEIL (kein Anspruch auf Umzugskostenbeihilfe), oder
c) hat einen Job in GR gefunden und kehrt nach D zurück und meldet sich für mindestens 1 Tag wieder arbeitslos und hat dann bis zu 2 Jahren Anspruch, seinen Umzug bezuschussen zu lassen.
Für mich persönlich war daher der E303 günstiger, weil ich dadurch für 3 Monate in GR das volle deutsche ALG bekommen habe und zusätzlich noch die 4.500 EUR für den Umzug. Der E 301 wäre für mich daher nur eine theoretische Möglichkeit gewesen, wenn ich nach kurzer Beschäftigung hier in GR für mindestens 21 Monate am Stück arbeitslos geworden wäre. Das ist zum Glück nicht der Fall . . .
Ich hoffe, ich habe jetzt alles mit dem E301 richtig verstanden und beschrieben !
Viele Grüße
Paul
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Registriert seit: Jan 2005
Hallo Paul, quäle mich schon seit einigen Tagen von Seite zu Seite um möglichst viel wissenswertes für mich rauszufinden. also Arbeitslosengeld, Umzug, u.s.w. Bin noch ganz neu hier und natürlich auch dankbar für jede Hilfe. Vielleicht hast Du Zeit und Lust mir das mal per E-Mail zu erklären(sunnybeach932001@yahoo.de)? Also angefangen mit den 3 Monaten Arbeitssuche. Was ist jetzt vorher mein 1. Schritt in Deutschland bevor ich los will u.s.w. (muß dazu sagen, bin seit 1.1. in Harz 4 gerutscht). Danke im vorraus von Kathrin
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Hallo Paul, quäle mich schon seit einigen Tagen von Seite zu Seite um möglichst viel wissenswertes für mich rauszufinden. also Arbeitslosengeld, Umzug, u.s.w. Bin noch ganz neu hier und natürlich auch dankbar für jede Hilfe. Vielleicht hast Du Zeit und Lust mir das mal per E-Mail zu erklären(sunnybeach932001@yahoo.de)? Also angefangen mit den 3 Monaten Arbeitssuche. Was ist jetzt vorher mein 1. Schritt in Deutschland bevor ich los will u.s.w. (muß dazu sagen, bin seit 1.1. in Harz 4 gerutscht). Danke im vorraus von Kathrin
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Registriert seit: Aug 2004
Hallo Leute,
ich weiß nicht ob ich alles gelesen habe, aber ich glaube ich kann sinnvolles beisteuern <img src="images/icons/icon7.gif" alt=" )" border=0 align='absmiddle'>
Ich habe mich diese Woche arbeitssuchend gemeldet, da ich aus meiner Firma in gegenseitigem Einverständnis austreten möchte und nach Griechenland auswandern werde. Diese Info habe ich als den für mich sinnvollen Weg bekommen:
Soweit ich das verstanden habe ist diese Meldung arbeitssuchend (also noch bevor ich den Vertrag unterschrieben habe) das A und O. Arbeitssuchend kann man sich schon 3 Monate vor dem Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.
Wenn ich nach der geleisteten Unterschrift auf meinem Aufhebungsvertrag auf das Arbeitsamt gehe, kann ich mich nur noch arbeitslos melden. Dann ist wichtig:!! Man muß spätestens 1 Woche nach dem Zeitpunkt des Eintrittes der Arbeitslosigkeit gemeldet sein, sonnst werden Abzüge fällig beim später zu beziehenden Arbeitslosengeld.
Als nächsten Schritt soll ich mich dann auch arbeitslos melden. Da ich eine Sperrfrist (werde also erst einmal kein Arbeitslosengeld beziehen <img src="images/icons/icon7.gif" alt=" ))" border=0 align='absmiddle'> habe, soll ich mich nun einfach beim Arbeitsamt abmelden, dass ich nach Griechenland gehe. Die Auswirkungen sind, dass mir das Arbeitsamt durch die Mitteilung ich bin im Ausland auch keine sonnst mir zustehenden Rentenbeiträge und Krankenversicherungsbeiträge zahlt. Während meiner Sperrfrist, welche 6 Monate beträgt, hab ich dann Zeit mir dieses Schrittes sicher zu sein <img src="images/icons/icon7.gif" alt=" )" border=0 align='absmiddle'> Wenn ich bis dahin immernoch keinen Job in Griechenland hätte, könnte ich dann entweder sagen, ich will zurück nach Deutschland und da hätte ich dann noch Anspruch auf Arbeitslosengeld, oder ich mache dann erst den E301 und bekomme so ab dem Zeitpunkt halt mein griechisches Arbeitslosengeld.
Auf diese Weise bricht man also nicht alle Brücken hinter sich ab und hat vielleicht ein besseres Gefühl. Der Nachteil ist natürlich, dass man Kranken- und Rentenversicherung auch nicht bekommt. Arbeitslosengeld bekäme man sowieso nicht... Dies ist also nur der Weg für jemanden, der durch eigenes Verschulden seinen Job verliert, weil er nach Griechenland gehen möchte und dadurch eine Sperrzeit hat <img src="images/icons/icon7.gif" alt=" )" border=0 align='absmiddle'>
Hoffe, Ihr konntet der Ausführung folgen und dem ein oder anderen hilft es <img src="images/icons/icon7.gif" alt=" )" border=0 align='absmiddle'>
Viele Grüße,
Mirto
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Hallo Leute,
ich weiß nicht ob ich alles gelesen habe, aber ich glaube ich kann sinnvolles beisteuern <img src="images/icons/icon7.gif" alt=" )" border=0 align='absmiddle'>
Ich habe mich diese Woche arbeitssuchend gemeldet, da ich aus meiner Firma in gegenseitigem Einverständnis austreten möchte und nach Griechenland auswandern werde. Diese Info habe ich als den für mich sinnvollen Weg bekommen:
Soweit ich das verstanden habe ist diese Meldung arbeitssuchend (also noch bevor ich den Vertrag unterschrieben habe) das A und O. Arbeitssuchend kann man sich schon 3 Monate vor dem Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.
Wenn ich nach der geleisteten Unterschrift auf meinem Aufhebungsvertrag auf das Arbeitsamt gehe, kann ich mich nur noch arbeitslos melden. Dann ist wichtig:!! Man muß spätestens 1 Woche nach dem Zeitpunkt des Eintrittes der Arbeitslosigkeit gemeldet sein, sonnst werden Abzüge fällig beim später zu beziehenden Arbeitslosengeld.
Als nächsten Schritt soll ich mich dann auch arbeitslos melden. Da ich eine Sperrfrist (werde also erst einmal kein Arbeitslosengeld beziehen <img src="images/icons/icon7.gif" alt=" ))" border=0 align='absmiddle'> habe, soll ich mich nun einfach beim Arbeitsamt abmelden, dass ich nach Griechenland gehe. Die Auswirkungen sind, dass mir das Arbeitsamt durch die Mitteilung ich bin im Ausland auch keine sonnst mir zustehenden Rentenbeiträge und Krankenversicherungsbeiträge zahlt. Während meiner Sperrfrist, welche 6 Monate beträgt, hab ich dann Zeit mir dieses Schrittes sicher zu sein <img src="images/icons/icon7.gif" alt=" )" border=0 align='absmiddle'> Wenn ich bis dahin immernoch keinen Job in Griechenland hätte, könnte ich dann entweder sagen, ich will zurück nach Deutschland und da hätte ich dann noch Anspruch auf Arbeitslosengeld, oder ich mache dann erst den E301 und bekomme so ab dem Zeitpunkt halt mein griechisches Arbeitslosengeld.
Auf diese Weise bricht man also nicht alle Brücken hinter sich ab und hat vielleicht ein besseres Gefühl. Der Nachteil ist natürlich, dass man Kranken- und Rentenversicherung auch nicht bekommt. Arbeitslosengeld bekäme man sowieso nicht... Dies ist also nur der Weg für jemanden, der durch eigenes Verschulden seinen Job verliert, weil er nach Griechenland gehen möchte und dadurch eine Sperrzeit hat <img src="images/icons/icon7.gif" alt=" )" border=0 align='absmiddle'>
Hoffe, Ihr konntet der Ausführung folgen und dem ein oder anderen hilft es <img src="images/icons/icon7.gif" alt=" )" border=0 align='absmiddle'>
Viele Grüße,
Mirto
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