12.08.2002, 13:57:12
hallo sheile,
also, soviel ich weis, mußt du dich trotzt sperre in d beim arbeitsamt melden, sonst bist du nicht krankenversicher (obwohl ich bin mir nicht sicher ob du dich nicht extra versichern mußt. wenn du die 3 monate in der du sperre hast nach gr gehst bekommst du auch kein geld...denn sperre ist sperre.... konntest du mit deinem alten arbietgeber nicht wenigstens im einvernehmen auseinander gehen...dann wären es im höchstfall 6 wochen oder gar keine sperre. und auch während der sperrzeit mußt du zur vermittlung parat stehen! das heißt gesetzlich klartext von morgens um 9 bis 17 uhr erreichbar sein! du mußt dich wirklich ganz genau erkundigen....sonst stehst du in gr. ohne irgenswas da (krankenversicherung ect.)
liebe grüße
ilios
also, soviel ich weis, mußt du dich trotzt sperre in d beim arbeitsamt melden, sonst bist du nicht krankenversicher (obwohl ich bin mir nicht sicher ob du dich nicht extra versichern mußt. wenn du die 3 monate in der du sperre hast nach gr gehst bekommst du auch kein geld...denn sperre ist sperre.... konntest du mit deinem alten arbietgeber nicht wenigstens im einvernehmen auseinander gehen...dann wären es im höchstfall 6 wochen oder gar keine sperre. und auch während der sperrzeit mußt du zur vermittlung parat stehen! das heißt gesetzlich klartext von morgens um 9 bis 17 uhr erreichbar sein! du mußt dich wirklich ganz genau erkundigen....sonst stehst du in gr. ohne irgenswas da (krankenversicherung ect.)
liebe grüße
ilios