06.08.2002, 13:21:00
Ich hab mich undeutlich ausgedrueckt, sehe ich gerade: also waehrend Deines gesamten Anspruchszeitraumen kannst Du fuer **3 Monate** in GR Arbeitslosengeld beziehen, laenger natuerlich nicht. Das hatte Kobold ja schon gesagt.
Was ich meinte, war, dass Du also nach den drei Monaten Sperre immer noch fuer 3 Monate Anspruch auf das Geld hast.
Ich hoffe, das ist jetzt klarer geworden.
Liebe Gruesse
Carmen
Was ich meinte, war, dass Du also nach den drei Monaten Sperre immer noch fuer 3 Monate Anspruch auf das Geld hast.
Ich hoffe, das ist jetzt klarer geworden.
Liebe Gruesse
Carmen