Leistungsanspruch-Arbeitslosengeld

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#5
Ich hab mich undeutlich ausgedrueckt, sehe ich gerade: also waehrend Deines gesamten Anspruchszeitraumen kannst Du fuer **3 Monate** in GR Arbeitslosengeld beziehen, laenger natuerlich nicht. Das hatte Kobold ja schon gesagt.

Was ich meinte, war, dass Du also nach den drei Monaten Sperre immer noch fuer 3 Monate Anspruch auf das Geld hast.

Ich hoffe, das ist jetzt klarer geworden.

Liebe Gruesse
Carmen

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#5
Ich hab mich undeutlich ausgedrueckt, sehe ich gerade: also waehrend Deines gesamten Anspruchszeitraumen kannst Du fuer **3 Monate** in GR Arbeitslosengeld beziehen, laenger natuerlich nicht. Das hatte Kobold ja schon gesagt.

Was ich meinte, war, dass Du also nach den drei Monaten Sperre immer noch fuer 3 Monate Anspruch auf das Geld hast.

Ich hoffe, das ist jetzt klarer geworden.

Liebe Gruesse
Carmen

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Leistungsanspruch-Arbeitslosengeld - von Sheila - 05.08.2002, 15:39:11
Leistungsanspruch-Arbeitslosengeld - von Kobold - 05.08.2002, 18:08:53
Leistungsanspruch-Arbeitslosengeld - von Sheila - 06.08.2002, 08:36:56
Leistungsanspruch-Arbeitslosengeld - von Carmen - 06.08.2002, 13:18:11
Leistungsanspruch-Arbeitslosengeld - von Carmen - 06.08.2002, 13:21:00
Leistungsanspruch-Arbeitslosengeld - von Sheila - 06.08.2002, 14:31:26
Leistungsanspruch-Arbeitslosengeld - von ilios111 - 12.08.2002, 13:57:12
Leistungsanspruch-Arbeitslosengeld - von Sheila - 13.08.2002, 09:32:33

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