Leistungsanspruch-Arbeitslosengeld

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#4
Hallo Sheila,

das weiss ich nicht, Theoretisch ist es so, dass waehrend Deines gesamten Anspruchszeitraumes das Recht besteht, auch in GR das Arbeitslosengeld zu beziehen. Da Du keine Aufenhaltsgenehmigung fuer die ersten drei Monate brauchst, wuerde ich folgendes empfehlen (was eine Bekannte von mir genauso gemacht hat!):

Geh nach GR mit dem normalen Ticket und den daraus folgenden 3 Monaten Aufenthalt ohne Green Card. Nach diesen drei Monaten melde Dich beim deutschen Arbeitsamt und erklaere dort, dass Du versuchen wirst, in GR Arbeit zu finden (ist dein EU-Recht). Daraufhin erhaelst Du ein Formular, mit dem Du zum griechischen Arbeitsamt gehst. Du erhaelst dann das Geld in GR ausgezahlt. Allerdings wirst Du Dich vermutlich einmal die Woche dort melden muessen, aber wirst sehen.

Inwiefern der Zwang besteht, gleichzeitig mit Beantraung der Auszahlung des Arbeitslosengeldes eine Green Card zu beantragen, weiss ich nicht. Die Leute, die ich kenne und von GR aus ALU bezogen, haben jedenfalls gleichzeitig eine beantragt, weil sie eh hierbleiben wollten.

Auskuefte zum Thema erhaelst Du uebrigens beim Arbeitsamt in Nuernberg.

Liebe Gruesse
Carmen

http://www.arbeitsamt.de/nuernberg/servi...rtner.html
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#4
Hallo Sheila,

das weiss ich nicht, Theoretisch ist es so, dass waehrend Deines gesamten Anspruchszeitraumes das Recht besteht, auch in GR das Arbeitslosengeld zu beziehen. Da Du keine Aufenhaltsgenehmigung fuer die ersten drei Monate brauchst, wuerde ich folgendes empfehlen (was eine Bekannte von mir genauso gemacht hat!):

Geh nach GR mit dem normalen Ticket und den daraus folgenden 3 Monaten Aufenthalt ohne Green Card. Nach diesen drei Monaten melde Dich beim deutschen Arbeitsamt und erklaere dort, dass Du versuchen wirst, in GR Arbeit zu finden (ist dein EU-Recht). Daraufhin erhaelst Du ein Formular, mit dem Du zum griechischen Arbeitsamt gehst. Du erhaelst dann das Geld in GR ausgezahlt. Allerdings wirst Du Dich vermutlich einmal die Woche dort melden muessen, aber wirst sehen.

Inwiefern der Zwang besteht, gleichzeitig mit Beantraung der Auszahlung des Arbeitslosengeldes eine Green Card zu beantragen, weiss ich nicht. Die Leute, die ich kenne und von GR aus ALU bezogen, haben jedenfalls gleichzeitig eine beantragt, weil sie eh hierbleiben wollten.

Auskuefte zum Thema erhaelst Du uebrigens beim Arbeitsamt in Nuernberg.

Liebe Gruesse
Carmen

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