04.04.2005, 13:13:59
Hallo Franziska,
es gilt immer das Recht des landes, in dem das Ehepaar seinen hauptsaechlichen Aufenthalt hat. Heiratest Du also in D, ihr lebt hauptsaechlich dort und reicht spaeter dort die Scheidung ein, gilt immer nur das deutsche Recht.
Im umgekehrten Fall erst gilt das griechische, wenn ihr zB irgendwann nach GR umzieht und dann dort Kinder grosszieht bzw. Euch scheiden laesst.
Wende Dich am besten ans Deutsche Kontaktzentrum in Athen, dort erhaelst Du alle Infos.
Gruss, Carmen
es gilt immer das Recht des landes, in dem das Ehepaar seinen hauptsaechlichen Aufenthalt hat. Heiratest Du also in D, ihr lebt hauptsaechlich dort und reicht spaeter dort die Scheidung ein, gilt immer nur das deutsche Recht.
Im umgekehrten Fall erst gilt das griechische, wenn ihr zB irgendwann nach GR umzieht und dann dort Kinder grosszieht bzw. Euch scheiden laesst.
Wende Dich am besten ans Deutsche Kontaktzentrum in Athen, dort erhaelst Du alle Infos.
Gruss, Carmen