Leistungsanspruch-Arbeitslosengeld

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#2
Hallo,

Du kannst Dich in D zur Arbeitssuche nach GR abmelden und Dein Arbeitslosengeld für 3 Monate mitnehmen. In GR musst Du Dich aber innerhalb einer Woche beim Arbeitsamt melden, sonst kann es Probleme geben. Das Arbeitsamt in GR zahlt dann das Arbeitslosengeld (in der Hoehe wie in D) aus. Falls es dann innerhalb der 3 Monat nicht klappt mit einer Arbeit, hast Du die Moeglichkeit, Deinen Anspruch in D wieder geltend zu machen. Dabei ist es unerheblich, ob Dir vom Arbeitsamt in GR Jobs angeboten wurden oder nicht.

Viele Gruesse aus dem wechselhaften Nuernberg

Juergen


"Der Kluge gibt so lange nach, bis er der Dumme ist."
Walter Kempowski
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#2
Hallo,

Du kannst Dich in D zur Arbeitssuche nach GR abmelden und Dein Arbeitslosengeld für 3 Monate mitnehmen. In GR musst Du Dich aber innerhalb einer Woche beim Arbeitsamt melden, sonst kann es Probleme geben. Das Arbeitsamt in GR zahlt dann das Arbeitslosengeld (in der Hoehe wie in D) aus. Falls es dann innerhalb der 3 Monat nicht klappt mit einer Arbeit, hast Du die Moeglichkeit, Deinen Anspruch in D wieder geltend zu machen. Dabei ist es unerheblich, ob Dir vom Arbeitsamt in GR Jobs angeboten wurden oder nicht.

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Leistungsanspruch-Arbeitslosengeld - von Sheila - 05.08.2002, 15:39:11
Leistungsanspruch-Arbeitslosengeld - von Kobold - 05.08.2002, 18:08:53
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