24.03.2005, 17:00:47
Hey Tobi,
die Einlagensicherung ist wohl so eine Haverie-Rückversicherung der Bankinstitute. Läuft hier in D meines Wissens über die Landes- oder Zentralbanken.Versprechen alleine genügt nicht, sondern es muß in den Statuten der Banken verbrieft sein. Ich habe nur keine Ahnung ob es EU-Recht ist oder nicht (denn sonst müsste es ja auch für GR gelten). Vielen Dank für deine Links. Werde mich mal schlau machen.
Lieben Gruß
Uwe
die Einlagensicherung ist wohl so eine Haverie-Rückversicherung der Bankinstitute. Läuft hier in D meines Wissens über die Landes- oder Zentralbanken.Versprechen alleine genügt nicht, sondern es muß in den Statuten der Banken verbrieft sein. Ich habe nur keine Ahnung ob es EU-Recht ist oder nicht (denn sonst müsste es ja auch für GR gelten). Vielen Dank für deine Links. Werde mich mal schlau machen.
Lieben Gruß
Uwe