23.03.2005, 15:20:23
Rentenansprueche die du in Deutschland erworben hast, bleiben auch da. Wenn du das Rentenalter erreicht hast, erhaelst du eine Rente aus Deutschland und sofern du in Griechenland noch Rentenansprueche erworben hast, auch eine in Griechenland. Die Rente aus Deutschland setzt sich aus deinen dort erworbenen Anspruechen bis zu deinem Wegzug aus Deutschland zusammen. Sofern du noch keine Rentenkontoklaerung durchgefuehrt hast, wuerde ich das noch tun, bevor du umziehst. Diese Ansprueche auf einem Rentenkonto sind dann sozusagen in "Stein gemeisselt" (sofern es das bei dem Thema ueberhaupt gibt, wer weiss, was die Zukunft bringt)
Gegenseitiges anrechnen gibt es in der Rentenversicherung nicht, die unterschiedlichen Ansprueche fuehren zu unterschiedlichen Rentenleistungen.
Prima Auskunft geben hierueber LVA und BFA, man sollte es nicht glauben, aber ich war erstaunt, zumindest die Leute von der BFA waren sogar nett.
Gruesse
Annette
Gegenseitiges anrechnen gibt es in der Rentenversicherung nicht, die unterschiedlichen Ansprueche fuehren zu unterschiedlichen Rentenleistungen.
Prima Auskunft geben hierueber LVA und BFA, man sollte es nicht glauben, aber ich war erstaunt, zumindest die Leute von der BFA waren sogar nett.
Gruesse
Annette