11.04.2005, 08:07:07
Björn Lüders schrieb:
> uns ist diese woche im griechischen konsulat in frankfurt die information gegeben worden, dass sich meine griechische verlobte nach unserer standesamtlichen hochzeit in deutschland aussuchen kann, welchen namen sie in ihren pass eingetragen haben will (meinen namen / ihren namen / einen doppelnamen).
Meine Frau hat bei der standesamtlichen Trauung in Deutschland einen Doppelnamen gekriegt. Sogar das Griechische Konsulat in Frankfurt hat die offizielle Eintragung ins Buch und die Bescheinigung mit dem Doppelnamen ausgefühlt. Als sie sich aber ins Griechische Familienbuch bei der Stadt eintragen wollte hieß es, nix Doppelnamen, die Ehefrau behält ihren eigenen Nachnamen, keine Ausnahme.
> uns ist diese woche im griechischen konsulat in frankfurt die information gegeben worden, dass sich meine griechische verlobte nach unserer standesamtlichen hochzeit in deutschland aussuchen kann, welchen namen sie in ihren pass eingetragen haben will (meinen namen / ihren namen / einen doppelnamen).
Meine Frau hat bei der standesamtlichen Trauung in Deutschland einen Doppelnamen gekriegt. Sogar das Griechische Konsulat in Frankfurt hat die offizielle Eintragung ins Buch und die Bescheinigung mit dem Doppelnamen ausgefühlt. Als sie sich aber ins Griechische Familienbuch bei der Stadt eintragen wollte hieß es, nix Doppelnamen, die Ehefrau behält ihren eigenen Nachnamen, keine Ausnahme.