22.02.2005, 11:35:13
Hi Salvo,
eine paar Antworten auf deine Fragen habe ich auch
> 1. Erster Wohnsitz in D oder GR ? Muss ich ihn in D halten weil ich Überbrückungsgeld beziehe?
Dein Wohnsitz muss auf jeden Fall in Deutschland sein wenn Du Überbrückungsgeld beziehen möchtest. Auslandsreisen und Geschäfte mit Kunden im Ausland sind dagegen erlaubt/gewünscht. Es darf Dir nur nicht nachgewiesen werden, dass Du dich überwiegend selber im Ausland aufhältst (6 Monate am Stück dürften hier wohl schwer zu erklären sein). An deiner Stelle würde ich min. 1 Woche im Monat in Deutschland verbringen (kannst dann die Reisen und den Aufenthat in Greece sogar von deiner Bilanz abziehen).
> 2. Krankenversicherung: Als Selbstständiger muss ich ca 280 E für die freiwillig gestzl. KV zahlen - ist es möglich + billiger mich für die 6 Monate in GR freiwillig KV zu versichern?
Wenn Du überbrückungsgeld beziehst, erübrigt sich die Frage, da Du nur in Deutschland versichert sein kannst.
> 3. Welche Formalitäten gibt es, wenn ich z.B. in GR Unternehmen berate, Deutsch unterricht gebe oder nen Kellner Job annehme?
Wenn Du griechische Unternehmen beräts, musst Du die Unternehmen daruf hinweisen, dass sie Dienstleistung von einem deutschen 'Unternehmen' in Anspruch nehmen. D.h. Du musst bei deiner Rechnungsstellung auf die EU-Richtlinen achten.
> 4. Ich möchte ab April auch ein Fernstudium an der UNI Hagen aufnehmen. Angenommen ich studiere 40 Std habe ich dann in GR automatisch das Recht auf Aufenthaltserlaubnis?
Als EU-Bürger hast Du automatisch ein (begrenztes) Aufenthaltsrecht. Soweit ich weiss, musst es regelmäßig neu beantragen. Bin mir hier aber nicht sicher. Ist schon einige Zeit her bei mir
> Viele Fragen hoffe aber trotzdem auf Antworten.
>
> Danke Gruss Salvo
Ciao,
Marco
eine paar Antworten auf deine Fragen habe ich auch
> 1. Erster Wohnsitz in D oder GR ? Muss ich ihn in D halten weil ich Überbrückungsgeld beziehe?
Dein Wohnsitz muss auf jeden Fall in Deutschland sein wenn Du Überbrückungsgeld beziehen möchtest. Auslandsreisen und Geschäfte mit Kunden im Ausland sind dagegen erlaubt/gewünscht. Es darf Dir nur nicht nachgewiesen werden, dass Du dich überwiegend selber im Ausland aufhältst (6 Monate am Stück dürften hier wohl schwer zu erklären sein). An deiner Stelle würde ich min. 1 Woche im Monat in Deutschland verbringen (kannst dann die Reisen und den Aufenthat in Greece sogar von deiner Bilanz abziehen).
> 2. Krankenversicherung: Als Selbstständiger muss ich ca 280 E für die freiwillig gestzl. KV zahlen - ist es möglich + billiger mich für die 6 Monate in GR freiwillig KV zu versichern?
Wenn Du überbrückungsgeld beziehst, erübrigt sich die Frage, da Du nur in Deutschland versichert sein kannst.
> 3. Welche Formalitäten gibt es, wenn ich z.B. in GR Unternehmen berate, Deutsch unterricht gebe oder nen Kellner Job annehme?
Wenn Du griechische Unternehmen beräts, musst Du die Unternehmen daruf hinweisen, dass sie Dienstleistung von einem deutschen 'Unternehmen' in Anspruch nehmen. D.h. Du musst bei deiner Rechnungsstellung auf die EU-Richtlinen achten.
> 4. Ich möchte ab April auch ein Fernstudium an der UNI Hagen aufnehmen. Angenommen ich studiere 40 Std habe ich dann in GR automatisch das Recht auf Aufenthaltserlaubnis?
Als EU-Bürger hast Du automatisch ein (begrenztes) Aufenthaltsrecht. Soweit ich weiss, musst es regelmäßig neu beantragen. Bin mir hier aber nicht sicher. Ist schon einige Zeit her bei mir
> Viele Fragen hoffe aber trotzdem auf Antworten.
>
> Danke Gruss Salvo
Ciao,
Marco